Illegales Filesharing: Oberlandesgericht legt 200 Euro Schadensersatz pro Song fest

Für das Anbieten von illegalen Musikkopien werden pro Titel 200 Euro fällig, wenn der Filesharer verurteilt wird. Dieser Preis soll sich an üblichen Entgeltsätzen der Gema für legale Downloadangebote und anderen Urteilen orientieren.

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Das bekannte Video der GVU
Das bekannte Video der GVU (Bild: GVU-Video)

Das Anbieten von illegalen Musikkopien über Tauschbörsen kostet im Fall einer Verurteilung in Deutschland pro Titel 200 Euro. Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein weist am 12. September 2014 auf ein Urteil (Aktenzeichen 11 U 115/13) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hin, das bereits im Juli gesprochen wurde. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht verwarf damit die Summe von 150 Euro, die das Landgericht in erster Instanz als Lizenzschaden festgestellt hatte, blieb aber unter den Forderungen des klagenden Rechteinhabers, der 400 Euro pro Song gefordert hatte. Bei der Summe handele es sich um den fiktiven Lizenzschaden, also den Betrag, den der Urheber für eine reguläre Nutzungslizenz des Downloads verlangt hätte.

Da es keine unmittelbar für Filesharing-Fälle anwendbaren Tarife gäbe, werde in anderen Urteilen auf verschiedene Tarife der GEMA verwiesen, oder dieser Ansatz auch gänzlich abgelehnt. In der Rechtsprechung werde jedoch mehrfach ein Betrag von 200 Euro für einen in die Tauschbörse eingestellten Titel als angemessen gesehen. Dieser Bewertung schloss sich das Oberlandesgericht an und verwies auf verkehrsübliche Entgeltsätze für legale Downloadangebote im Internet.

Für Rechteinhaber wird es jedoch immer komplizierter, ihre Forderungen durchzusetzen. Wenn ein Internetanschlussinhaber in einem Filesharing-Verfahren angeben kann, dass Dritte Zugriff auf den Zugang hatten oder der Anschluss nicht hinreichend gesichert war, gilt die Störerhaftung nicht. Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Januar 2014 das Urteil gefällt, nach dem ein Familienvater nicht für die Rechtsverletzung durch seinen volljährigen Stiefsohn haftet.

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KritikerKritiker 14. Okt 2014

Ich habe es aufugegeben mich an dieser Konversation zu beteiligen.

GodsBoss 15. Sep 2014

Eine Abmahnung schicken ist tatsächlich sehr leicht, aber ob man auch was davon hat, ist...

tibrob 15. Sep 2014

Eine nicht vorhandene Kreditkarte ist ein ziemlich blödes Argument, denn so ziemlich...

Dorsai! 15. Sep 2014

Genau das ist doch eben leider nicht mehr der Fall. Also auf Studiomonitoren wird...



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