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WLAN-Störerhaftung: CDU hält Verschlüsselung von Hotspots für akzeptabel

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung beschlossen. Während die SPD die Hürden für WLAN -Betreiber weiter senken will, zeigt sich die CDU mit den Plänen zufrieden.
/ Friedhelm Greis
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Der CDU-Netzpolitiker Jarzombek hält die Pläne der Regierung für ausreichend. (Bild: Tobias Koch)
Der CDU-Netzpolitiker Jarzombek hält die Pläne der Regierung für ausreichend. Bild: Tobias Koch

Die Regierungsfraktionen von SPD und Union sind sich uneins über die geplante Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Angebote. Während der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil den am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Entwurf(öffnet im neuen Fenster) nachbessern will, ist sein CDU-Gegenpart Thomas Jarzombek in dieser Hinsicht mit den Regelungen zufrieden. "Am Ende ist es ein Kompromiss zwischen den Digitalpolitikern und den Urheberrechtspolitikern. Da hat man sich auf eine Linie geeinigt, die ist weitgehender, als das viele zuvor für möglich gehalten hätten" , sagte der Unions-Abgeordnete im Gespräch mit Golem.de.

Entscheidend sei, dass man sich als Nutzer nicht mehr mit Namen und Passwort registrieren müsse. "Übrig bleibt lediglich ein Passwort, das man in Empfang nimmt. Da klickt man auf akzeptieren, das finde ich o.k." , sagte Jarzombek.

SPD will Hürden weiter senken

Das sieht Klingbeil anders. "Das vorgelegte Gesetz geht in die richtige Richtung. Allerdings sehen wir an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, damit es seine Ziele wirklich erreicht" , sagte der SPD-Abgeordnete auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Wir wollen die Hürden bei der Haftungsfreistellung für WLAN-Betreiber weiter abbauen."

Wie dies genau aussehen soll, sagte Klingbeil nicht. Der Gesetzentwurf der Regierung(öffnet im neuen Fenster) sieht vor, dass die Hotspot-Betreiber "angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk" ergreifen müssen und den Zugang nur solchen Nutzern gewähren dürfen, "der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen" . Dann soll es Sicherheit geben, nicht als sogenannter Störer für Rechtsverstöße der WLAN-Nutzer verantwortlich gemacht zu werden.

Große Anbieter weiter privilegiert

Zwar wurde der ursprüngliche Entwurf bereits nachgebessert, doch die Vorschriften gehen Freifunkern oder Verbraucherschützern(öffnet im neuen Fenster) immer noch zu weit. Jarzombek sieht aber keine große Hürde darin, wenn die Anbieter beispielsweise ihr WLAN verschlüsseln. "Wenn Sie sich ins Café setzen und da steht ein Schild mit einem vierstelligen Code auf die Theke, das jeder sehen kann, finde ich das nicht so besonders kritisch" , sagte er Golem.de. Die Modellprojekte, wonach man beispielsweise in Berlin eine halbe Stunde gratis ohne Registrierung und ohne Verschlüsselung surfen kann, würden explizit nicht eingeschränkt. "Denn diese werden von einem Service-Provider und nicht von privaten Nutzern bereitgestellt" , sagte Jarzombek. Die Provider seien hingegen ohnehin schon von der Haftung befreit.

Auch die Kritik der Freifunker hält der CDU-Netzpolitiker für nicht berechtigt. Diese bieten in der Regel einen freien WLAN-Zugang nicht in einem eng begrenzten Raum an, so dass die Weitergabe eines Passwortes nicht so leicht möglich ist. "Man muss nicht unbedingt eine WPA2-Verschlüsselung haben. Man kann eine Landingpage machen, in der man Code eingibt, das ist durchaus denkbar" , sagte Jarzombek. Klingbeil sagte hingegen dazu: "Auch die Freifunk-Initiativen müssen zweifelsfrei abgesichert werden. Ich bin sehr optimistisch, dass uns diese Klarstellungen im parlamentarischen Verfahren gelingen."

Handel hält offenes WLAN für unverzichtbar

Kritik an dem Entwurf kommt nicht nur von Nutzern und der IT-Branche, sondern auch vom Handel. Der Handelsverband HDE befürchtet, dass der Gesetzentwurf die weitere Digitalisierung im Einzelhandel behindert. "Bezahlen per Handy oder andere mit dem Smartphone verbundene Services könnten nur mit einer Internet-Verbindung angeboten werden. Diese sei an vielen Standorten nur per WLAN sicherzustellen" , teilte der Verband am Mittwoch mit(öffnet im neuen Fenster) . Bezahlen mit dem Handy werde von den Kunden nicht angenommen, wenn erst eine Registrierung notwendig sei und gleichzeitig die Kassenschlange immer länger werde.

Diese Kritik hält Jarzombek für nicht nachvollziehbar. "Wer zahlt denn mit seinem Handy über WLAN? Drei Daten an der Kasse kann ich auch mit meiner Mobilfunkverbindung über die SIM-Karte austauschen" , sagte er. Das sei auch eine Frage der IT-Sicherheit. "Zudem laufen auch im Handel schon mit der alten Störerhaftung die WLANs. Der Handel ist da schon voll auf dem Dampfer" , sagte Jarzombek.

Regelungen für Host-Provider überprüfen

Zumindest was die geplanten Vorschriften für Host-Provider betrifft, hält die CDU die Kritik aus der IT-Branche für berechtigt. "Wir werden auf jeden Fall zu dem Thema Experten anhören und werden dem dann auf den Grund gehen. Da müssen auf jeden Fall Regelungen gefunden werden, die für die Provider vollkommen klar sind und die auch nicht zu zusätzlichen bürokratischen Pflichten führen" , sagte Jarzombek.

Die IT-Verbände Bitkom und Eco hatten am Dienstag davor gewarnt, dass mit der Neuregelung legale Anbieter von Clouddiensten kriminalisiert werden könnten. Es werde ein enormer Aufwand in Kauf genommen, weil diese Provider nun anhand von schwammig formulierten Kriterien nachweisen müssten, dass sie keine "gefahrengeneigten Dienste" seien und nicht illegal handelten. Jarzombek dazu: "Host-Provider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, einen Nachweis zu erbringen, dass sie kein 'gefahrengeneigter Dienst' sind. Dann muss man vielleicht eher dem Staat die Möglichkeit geben, Stichproben zu erheben. Über die einzelnen Kriterien muss man dann noch mal reden."

SPD fordert Entgegenkommen von CDU

Änderungen in diesem Punkt an dem geplanten Gesetz sind daher sehr wahrscheinlich. Etwas wohlfeil mutet es allerdings an, wenn Klingbeil nun den Schwarzen Peter an seinen Koalitionspartner weitergeben will. Entscheidend sei, "dass die CDU die Skeptiker in ihren Reihen überzeugt. Unser Angebot, im Parlament für Verbesserungen zu sorgen, steht" , sagte er Golem.de. Hätte Klingbeil aber seinen Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel von seinen Wünschen überzeugen können, könnte sich das Parlament die Änderungen sparen. Schließlich ist Gabriel als Wirtschaftsminister für den Entwurf verantwortlich gewesen. Wenn das Ministerium aber einen Musiklobbyisten wie Dieter Gorny als Digitalbeauftragten engagiert(öffnet im neuen Fenster) , muss man sich über solche Entwürfe nicht wundern.

Nachtrag vom 16. September 2015, 22:50 Uhr

Das Bundeswirtschaftsministerium widerspricht der Einschätzung Jarzombeks, wonach Modellprojekte großer Provider wie Kabel Deutschland anderen Anforderungen als kleine Hotspots von Cafés oder Hotel unterliegen. Die neue Regelung "unterscheidet nicht nach der Größe der Anbieter" , teilte das Ministerium auf Anfrage von Golem.de mit. Sie gelte für alle WLAN-Betreiber und stelle klar, "dass sie für das Verhalten von Dritten in ihrem WLAN nicht haften, wenn sie einfache Sicherheitsvorkehrungen beachten" .


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