WLAN-Störerhaftung: CDU hält Verschlüsselung von Hotspots für akzeptabel

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung beschlossen. Während die SPD die Hürden für WLAN-Betreiber weiter senken will, zeigt sich die CDU mit den Plänen zufrieden.

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Der CDU-Netzpolitiker Jarzombek hält die Pläne der Regierung für ausreichend.
Der CDU-Netzpolitiker Jarzombek hält die Pläne der Regierung für ausreichend. (Bild: Tobias Koch)

Die Regierungsfraktionen von SPD und Union sind sich uneins über die geplante Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Angebote. Während der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil den am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Entwurf nachbessern will, ist sein CDU-Gegenpart Thomas Jarzombek in dieser Hinsicht mit den Regelungen zufrieden. "Am Ende ist es ein Kompromiss zwischen den Digitalpolitikern und den Urheberrechtspolitikern. Da hat man sich auf eine Linie geeinigt, die ist weitgehender, als das viele zuvor für möglich gehalten hätten", sagte der Unions-Abgeordnete im Gespräch mit Golem.de.

Inhalt:
  1. WLAN-Störerhaftung: CDU hält Verschlüsselung von Hotspots für akzeptabel
  2. Handel hält offenes WLAN für unverzichtbar

Entscheidend sei, dass man sich als Nutzer nicht mehr mit Namen und Passwort registrieren müsse. "Übrig bleibt lediglich ein Passwort, das man in Empfang nimmt. Da klickt man auf akzeptieren, das finde ich o.k.", sagte Jarzombek.

SPD will Hürden weiter senken

Das sieht Klingbeil anders. "Das vorgelegte Gesetz geht in die richtige Richtung. Allerdings sehen wir an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, damit es seine Ziele wirklich erreicht", sagte der SPD-Abgeordnete auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Wir wollen die Hürden bei der Haftungsfreistellung für WLAN-Betreiber weiter abbauen."

Wie dies genau aussehen soll, sagte Klingbeil nicht. Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, dass die Hotspot-Betreiber "angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk" ergreifen müssen und den Zugang nur solchen Nutzern gewähren dürfen, "der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen". Dann soll es Sicherheit geben, nicht als sogenannter Störer für Rechtsverstöße der WLAN-Nutzer verantwortlich gemacht zu werden.

Große Anbieter weiter privilegiert

Zwar wurde der ursprüngliche Entwurf bereits nachgebessert, doch die Vorschriften gehen Freifunkern oder Verbraucherschützern immer noch zu weit. Jarzombek sieht aber keine große Hürde darin, wenn die Anbieter beispielsweise ihr WLAN verschlüsseln. "Wenn Sie sich ins Café setzen und da steht ein Schild mit einem vierstelligen Code auf die Theke, das jeder sehen kann, finde ich das nicht so besonders kritisch", sagte er Golem.de. Die Modellprojekte, wonach man beispielsweise in Berlin eine halbe Stunde gratis ohne Registrierung und ohne Verschlüsselung surfen kann, würden explizit nicht eingeschränkt. "Denn diese werden von einem Service-Provider und nicht von privaten Nutzern bereitgestellt", sagte Jarzombek. Die Provider seien hingegen ohnehin schon von der Haftung befreit.

Auch die Kritik der Freifunker hält der CDU-Netzpolitiker für nicht berechtigt. Diese bieten in der Regel einen freien WLAN-Zugang nicht in einem eng begrenzten Raum an, so dass die Weitergabe eines Passwortes nicht so leicht möglich ist. "Man muss nicht unbedingt eine WPA2-Verschlüsselung haben. Man kann eine Landingpage machen, in der man Code eingibt, das ist durchaus denkbar", sagte Jarzombek. Klingbeil sagte hingegen dazu: "Auch die Freifunk-Initiativen müssen zweifelsfrei abgesichert werden. Ich bin sehr optimistisch, dass uns diese Klarstellungen im parlamentarischen Verfahren gelingen."

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Handel hält offenes WLAN für unverzichtbar 
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Vanger 01. Okt 2015

Schön zu hören, wünsche euch viel Erfolg und freue mich schon auf weitere Infos! :)

ahzf 20. Sep 2015

Öffentliches WLAN sollte schon einen gewissen Grundschutz anbieten. Ohne jede...

Waishon 17. Sep 2015

"Wenn Sie sich ins Café setzen und da steht ein Schild mit einem vierstelligen Code auf...

elgooG 17. Sep 2015

Das ist aber eine Zweckentfremdung und funktioniert nur, weil einfach alle Eingaben...



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