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Berufung: Prozess um 2,04-Euro-Porno-Filesharing geht weiter

Der Rechteinhaber eines Pornos gibt nach einer Niederlage in einem Filesharing-Prozess nicht auf und zieht vor das Landgericht. Ein Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen und die mögliche Schadensumme nur mit rund 2 Euro angegeben.
/ Achim Sawall
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Das Gebäude des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (Bild: Stefan Frerichs/Wikipedia Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany)
Das Gebäude des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt Bild: Stefan Frerichs/Wikipedia Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany

Der Prozess um Filesharing eines Pornofilms, bei dem das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt die Klage des Rechteinhabers abgewiesen hat , geht weiter. Das berichtet die Anwaltskanzlei Werdermann/von Rüden(öffnet im neuen Fenster) , die den Anschlussinhaber vertritt.

Ein Mitarbeiter der kanzlei sagte Golem.de: "Das Gericht hat festgestellt, dass keine Schadenersatzpflicht besteht, weil der Anschlussinhaber darlegen konnte, dass neben ihm noch weitere Personen eigenständigen Zugang zu dem Anschluss hatten. Gegen die Entscheidung wurde Berufung zum Landgericht Stuttgart eingelegt."

Beachtet wurden die Ausführungen des Gerichts über die Schätzung des Schadensersatzes. "Selbst wenn man entgegen der Auffassung des Gerichts von einer Haftung des Beklagten ausgehen wollte" , sei eine angemessene Vergütung am Ladenpreis von 14,99 Euro des Filmwerks zu berechnen, so dass sich die Lizenzgebühr rechnerisch auf 2,04 Euro belaufen würde.

DBM Videovertrieb hat die Berufung gegen das Urteil eingelegt, bisher aber noch keine Begründung gebracht.

Der Kanzleimitarbeiter sagte Golem.de: "Die Begründung des Gerichts zur Höhe des Schadenersatzes widerspricht der Beurteilung des Bundesgerichtshofs, wonach die fiktive Lizenzgebühr unabhängig von einer vorhandenen oder nicht vorhandenen Bandbreite des Anschlusses zu beurteilen sei. Insofern wird die Lizenzgebühr pauschalisiert, ohne dass dafür die Maßstäbe des Einzelfalls herangezogen werden müssen." Dahinter stecke der Gedanke, dass die Filmindustrie nicht mit jedem Anschlussinhaber über die Konditionen einer solchen Lizenz verhandeln sondern pauschalisierte Lizenzen anbieten würde.


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