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Anwälte: Welche Auswirkungen das EGMR-Urteil auf Forenbetreiber hat

Ohne ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zur Forenhaftung habe das jüngste Urteil des EGMR keine Folgen, meint ein Anwalt.
/ Achim Sawall
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Bild: Vincent Kessler/Reuters)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Bild: Vincent Kessler/Reuters

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 16. Juni 2015 hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Pflichten deutscher Nachrichtenportale. "Die Rechtslage in Deutschland in Bezug auf den Umfang der Störerhaftung von Portalbetreibern für beleidigende Kommentare ändert sich erst einmal nicht", sagte(öffnet im neuen Fenster) der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke. Der Gerichtshof habe lediglich eine Entscheidung im Einzelfall getroffen und eine Grundrechtsverletzung verneint.

Bislang gilt im deutschen Rechtssystem, dass Onlineportale für beleidigende Inhalte erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung haften. Für die Löschung wird ein Zeitrahmen von ein bis zwei Tagen als angemessen angesehen. Eine Kontrollpflicht wurde vom Bundesgerichtshof im Jahre 2007 ausdrücklich verneint. Dies gilt für Betreiber von Foren und Newsportalen.

Ob in Zukunft eine Kontrollpflicht bestehen werde, hänge davon ab, ob ein ähnlicher Fall noch einmal vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werde. Dann könnte das Gericht die Rechtsprechung in seine Entscheidung einfließen lassen. "Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht", sagte Solmecke.

Entschädigung in Höhe von 320 Euro

Der EGMR hatte den Schadensersatzanspruch eines Betroffenen gegen einen Forenbetreiber für die verspätete Löschung beleidigender Kommentare auf der Nachrichtenwebsite Delfi.ee bestätigt. Das Nachrichtenportal Delfi sei zu Recht zu einer Entschädigung in Höhe von 320 Euro verurteilt worden, entschied der Menschenrechtsgerichtshof. Der Portalbetreiber sei verpflichtet, beleidigende Kommentare in einem angemessenen Zeitraum zu löschen. Damit hat der Gerichtshof eine Kontrollpflicht für Nachrichtenplattformen bestätigt.

Bedenklich an der Entscheidung erscheint(öffnet im neuen Fenster) dem Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Stadler, der Hinweis des Gerichts, dass das Portal nicht genug getan habe, um rechtswidrige Kommentare zu verhindern. Damit stelle sich die Frage, ob der Betreiber eines Newsportals Kommentare vorab nicht nur automatisiert zu filtern, sondern sogar redaktionell zu prüfen habe.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Das Gericht habe nur die Einhaltung der Menschenrechtskonvention, nicht die des EU-Rechts und der E-Commerce-Richtlinie zu prüfen. Ein solcher Verstoß liegt nach Stadlers Einschätzung durch die Urteile der estländischen Gerichte "materiell allerdings vor".


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