Golem.de-Wochenrückblick In Taiwan wurden die neuesten Prozessoren und Grafikkarten gezeigt, in der Schweiz ein Tunnel eröffnet und in Deutschland der Hip-Hop gerettet. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Opposition und Netzaktivisten kritisieren das neue Telemediengesetz, weil es privaten Hotspot-Betreibern keinen Schutz vor Abmahnungen bietet. Das wäre aber auch mit keiner anderen Formulierung möglich.
Der Bundestag hat nach langer Diskussion die Novelle des Telemediengesetzes beschlossen, mit dem die Störerhaftung für WLAN-Betreiber endgültig fallen soll. Die Opposition und andere Kritiker sind aber noch nicht überzeugt.
In dieser Woche soll der Bundestag das Ende der Störerhaftung für WLAN-Betreiber beschließen. Der Gesetzestext liegt jetzt vor - und wird unterschiedlich interpretiert.
Von Patrick Beuth
Unitymedia hält an der automatischen Aktivierung von WLAN-Hotspots fest. Trotz Abmahnung der Verbraucherschützer soll es kein Opt-in für die Kunden geben.
Ein offenes Wi-Fi könnte ein Grund sein, in die Kirche zu gehen. Oder zumindest in die Nähe, denn Godspot strahlt auch nach außen. 220 Kirchen in Berlin und Brandenburg erhalten damit nun WLAN.
Verbraucherschützer wollen die automatische Aktivierung von WLAN-Hotspots "nach Gutsherrenart" bei allen Unitymedia-Kunden nicht hinnehmen. Der Kabelnetzbetreiber beharrt jedoch darauf, dass die Nutzer dem nicht zustimmen müssten.
Golem.de-Wochenrückblick Freie Fahrt für WLANs und den Hyperloop: Die Störerhaftung ist zu guter Letzt doch noch abgeschafft worden. Und das neue Transportmittel ist erstmals ein Stück gesaust. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Der BGH stellt sich im Streit um illegale Uploads auf die Seite des Anschlussinhabers. Davon könnten auch Vermieter von Ferienwohnungen profitieren.
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will bis Ende des Jahres 1,5 Millionen WLAN-Hotspots anbieten. Dazu wählt er ein Verfahren, das Verbraucherschützer für unzulässig halten. Die Bundesnetzagentur prüft inzwischen den Fall.
IMHO Unrühmliche drei Jahre haben Union und SPD für die Abschaffung der Störerhaftung gebraucht. Die peinlichen Pläne der Regierung konnten die Netzpolitiker aber nur mit Hilfe gewichtiger Unterstützer stoppen.
Von Friedhelm Greis
Kein Captive Portal, keine Verschlüsselung: Private und gewerbliche Anbieter können in Zukunft ohne technische Hürden offene WLANs betreiben. Gewisse Auflagen bleiben trotz Abschaffung der Störerhaftung. Die Freifunker bleiben skeptisch.
Vor der Sommerpause sollte es eine Einigung beim Streitthema Störerhaftung geben - das hatte Kanzlerin Merkel in der vergangenen Woche gefordert. Jetzt stehen die Regierungsfraktionen angeblich kurz vor einer Einigung.
Seit Monaten stocken die Verhandlungen zur Abschaffung der Störerhaftung bei offenen WLANs. Nun soll Kanzlerin Merkel ein Machtwort gesprochen haben, um eine Einigung in den nächsten Wochen zu erzielen.
Unitymedia bietet seinen Kunden für die Teilnahme an den Wifi-Spots eine Belohnung an. Dafür stellt das Unternehmen zusätzliche Kapazität zur Verfügung, die gebuchte Datenrate soll nicht beeinträchtigt werden. Die Hotspots sollen 10 MBit/s im Down- und 1 MBit/s im Upload bereitstellen.
Um die Störerhaftung und Pflichten für Betreiber offener WLANs wird in der großen Koalition weiterhin gestritten. Es geht um Vorschaltseiten und Verschlüsselung. Eine Abschaffung der Pflichten könnte europarechtliche Probleme bringen.
Nach der kritischen Stellungnahme des EU-Generalanwaltes scheint Bundesverkehrsminister Dobrindt seine Meinung zur Störerhaftung geändert zu haben: Auf einmal stellt er sich auf die Seite derjenigen, die sich für ihre Abschaffung einsetzen.
Golem.de-Wochenrückblick Eine Woche voller Messetage: Wir haben uns auf der GDC in die virtuelle Realität begeben, auf der Light+Building ging uns ein Licht auf. Und Cebit war auch noch.
Gewerbliche Betreiber von offenen WLANs werden immer wieder mit Kosten für Abmahnungen konfrontiert, wenn sie ihr Netz nicht verschlüsseln. Der EuGH-Generalanwalt lehnt die deutsche Störerhaftung nun ab. Das bringt Bewegung in die Gespräche über deren Abschaffung.
Sogenannte Captive Portals, Vorschaltseiten, die in vielen WLANs zum Einsatz kommen, sind ein fragwürdiger Hack, der bald zu technischen Problemen führen wird. Trotzdem will die Bundesregierung ihnen jetzt Gesetzesrang verschaffen.
Golem.de-Wochenrückblick Facebook hat mehr Kunden, Apple verkauft weniger iPhones und der Computer hat eine menschliche Domäne mehr erobert: Das Go-Spiel. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Die Verhandlungen zur Störerhaftung bei offenen WLANs stehen vor dem Abschluss. Möglicherweise bleibt nur ein Captive Portal als gesetzliche Forderung übrig. Doch auch das ist Freifunkern und Netzaktivisten zu viel.
Die Urheberrechtsexperten der SPD-Fraktion lehnen die Regierungspläne zur Störerhaftung bei offenen WLANs komplett ab. Die Union will ebenfalls die geplante Neuregelung für Hostprovider streichen.
Vorratsdatenspeicherung, Netzneutralität, Datenschutzreform, NSA-Affäre: In den vergangenen zwölf Monaten sind wichtige netzpolitische Themen diskutiert und entschieden worden. Manche sogar im Sinne der Nutzer.
Von Friedhelm Greis
Europarechtswidrig, unpraktikabel, kontraproduktiv: In einer Anhörung im Bundestag haben Juristen und Sicherheitsexperten die Pläne zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zerrissen. Möglicherweise wartet die Koalition ein EuGH-Urteil zum Thema ab.
Neue Funktionen für Smart Home und WLAN-Hotspots: Mehr als 120 Neuerungen soll die neue Version des Fritzbox-Betriebssystems bringen. Die Fritzbox 7490 hat das Update schon, alle anderen Modelle folgen Anfang 2016.
Der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung hat den Bundestag erreicht. Freifunker, Opposition und Netzaktivisten fordern von der Koalition eine Abkehr von "kruder Sicherheitsesoterik".
Der Bundesgerichtshof will Netzbetreiber nicht in Störerhaftung nehmen. Zuerst müssten Gema und Musikindustrie gegen die Betreiber illegaler Angebote und deren Hoster vorgehen. Doch grundsätzlich ausgeschlossen wurde die Störerhaftung und Sperren nicht.
Weil auch ihre Söhne Zugriff auf ihren Internetzugang hatten, ist ein Rechteinhaber aus der Pornoindustrie mit Filesharing-Abmahnungen gegen deren Mutter gescheitert. Dessen Forderungen über 3.000 Euro wurden abgewiesen.
Die Bundesregierung will mehr offene WLAN-Hotspots. Ein sinnvolles Vorhaben - aber die vorgesehenen Haftungsregeln sind vielleicht nicht mit EU-Recht vereinbar.
Von Patrick Beuth und Claus Hecking
Mit BayernWLAN fließen 10 Millionen Euro in freie Hotspots überall in Bayern. Der WLAN-Ausbau beginnt noch dieses Jahr. Den laufenden Betrieb müssen die Kommunen selbst bezahlen.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehr Freiheiten für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots gefordert. Damit bezieht die Länderkammer Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bindend ist das heutige Votum jedoch nicht.
Um die Freiheit des Internets ist es in vielen Staaten der Welt nicht gut bestellt. Auch zwei europäische Länder haben im vergangenen Jahr deutlich Minuspunkte gesammelt. Deutschland verschlechterte sich ebenfalls.
Das Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung könnte neue Anforderungen an die WLAN-Router stellen. Hersteller verfügen schon über erschwingliche Produkte mit Captive Portal, für die Fritzbox ist es geplant.
Von Friedhelm Greis
Alle haben dafür gestimmt: Sachsen-Anhalt wird Freifunk-Initiativen fördern. Uneinig war der Landtag beim Thema Störerhaftung.
Von Keywan Najafi Tonekaboni
In die Debatte über die Abschaffung der Störerhaftung kommt Bewegung. Nach der SPD will nun auch die Union den Gesetzentwurf der Regierung ändern und Hürden für WLAN-Betreiber senken.
Von Friedhelm Greis
Im neuen Asterix-Band streiten sich die Gallier mit den Römern auf publizistische Weise. Selbst über ein schnurrbärtiges WLAN-Netz verfügen die Gallier.
Der Rechteinhaber eines Pornos gibt nach einer Niederlage in einem Filesharing-Prozess nicht auf und zieht vor das Landgericht. Ein Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen und die mögliche Schadensumme nur mit rund 2 Euro angegeben.
Ein Gericht hat fachkundig eine Klage eines Pornorechteinhabers zu Filesharing abgewiesen, weil der Beschuldigte den Anschluss nicht allein nutzte. Doch auch wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre, hätte es nur 2,04 Euro gegeben.
In Kürze diskutiert der Bundestag über die Abschaffung der Störerhaftung für Hotspot-Betreiber. Nutzer sollen sich daher direkt an ihre Abgeordneten wenden, um den Gesetzentwurf der Regierung noch zu stoppen.
Golem.de-Wochenrückblick Ausgerechnet Tesla Motors hat sein neues E-Auto Model X nicht auf der Messe IAA gezeigt, dafür gleich zwei Konkurrenten interessante Modelle. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung beschlossen. Während die SPD die Hürden für WLAN-Betreiber weiter senken will, zeigt sich die CDU mit den Plänen zufrieden.
Die Regierung will am Mittwoch den Entwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung beschließen. Nun warnt die IT-Branche vor den Auswirkungen des Gesetzes auf zigtausende Anbieter von Cloud-Diensten.
Unitymedia hatte im Februar dieses Jahres die Preise erhöht, weil die Kunden laut dem Unternehmen im Schnitt 50 GByte pro Monat nutzten. Jetzt werden die Preise wieder gesenkt.
Einen leichteren Zugang zu öffentlichen Funknetzen wollen Verbraucherschützer und Netzaktivisten durchsetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht, kritisieren sie.
Youtube muss laut dem Oberlandesgericht Hamburg illegale Videos nach einem Hinweis sofort sperren und Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verletzungen kommt. Was das konkret bedeutet, ist noch unklar.
Golem.de-Wochenrückblick Wir haben uns diese Woche auf der Spielemesse E3 über tolle neue Blockbuster gefreut und uns die Einigung zur EU-Datenschutzreform angesehen. Die Regierung hat bei der Störerhaftung nachgebessert - ein bisschen. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Ohne ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zur Forenhaftung habe das jüngste Urteil des EGMR keine Folgen, meint ein Anwalt.
Wegen der Störerhaftung gibt es in Deutschland zu wenige öffentliche WLANs. Viele Nutzer finden das Login zu kompliziert, wie eine Umfrage ergeben hat. Daran wird wohl auch der aktualisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Störerhaftung nichts ändern.
Die Regierung hat auf die heftige Schelte an ihrem Gesetz zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung reagiert. Die Unterscheidung zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern fällt weg. Ein zentraler Kritikpunkt von Wirtschaft und Freifunkern bleibt aber unverändert.