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Störerhaftung: Union gibt offenbar bei Vorschaltseiten nach

Vor der Sommerpause sollte es eine Einigung beim Streitthema Störerhaftung geben – das hatte Kanzlerin Merkel in der vergangenen Woche gefordert. Jetzt stehen die Regierungsfraktionen angeblich kurz vor einer Einigung.
/ Hauke Gierow
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Freies WLAN - in Deutschland immer noch Mangelware (Bild: Alper Çugun)
Freies WLAN - in Deutschland immer noch Mangelware Bild: Alper Çugun

Nach monatelangem Hin und Her soll die große Koalition aus CDU, SPD und CSU jetzt angeblich kurz vor einer Einigung im Streitthema Störerhaftung stehen, wie das Handelsblatt berichtet(öffnet im neuen Fenster). In der vergangenen Woche soll sich Kanzlerin Angela Merkel mit einem "Machtwort" in die Debatte eingeschaltet haben. Betreiber offener WLANs sollen demnach keine Sicherungsmaßnahmen durchführen müssen, um von der Haftung für von Nutzern begangene Urheberrechtsverstöße freigestellt zu werden.

Dem Bericht zufolge soll der von der CDU/CSU favorisierte Zwang für eine Vorschaltseite (Captive Portal) mit Rechtstreueerklärung fallen. Captive Portals erzeugen eine DNS-Umleitung im Browser des Nutzers und dürften in Zukunft in der bisherigen Form ohnehin nicht mehr funktionieren, wenn mehr Seiten HTTPS und Certificate Pinning einsetzen. Auch eine verpflichtende Verschlüsselung der Netzwerke soll es nicht geben.

Freifunk-Befürworter wurden von EUGH-Generalanwalt gestärkt

Die Unterstützer offener WLAN-Netze wurden durch ein Gutachten des Generalanwaltes am EUGH Maciej Szpunar gestärkt. Der hatte sich im Streit zwischen einem bayerischen Piratenpolitiker und dem Unterhaltungskonzern Sony in einem Gutachten dafür ausgesprochen, Sicherungsmaßnahmen wie WLAN-Verschlüsselung und Vorschaltseiten fallenzulassen. Die Argumentation von Szpunar bezog sich jedoch auf geschäftliche Betreiber von WLANs, dürfte sich also rein rechtlich nicht ohne weiteres auf private Freifunker übertragen lassen. Unklar ist außerdem, ob das Gericht dem Gutachten folgen wird.

Verkompliziert wurde der Streit offenbar durch mehrere Internetgutachten der beteiligten Ministerien, die jeweils Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Positionen von SPD und CDU/CSU äußerten. In einem Schriftstück aus dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium schrieben die Referenten demnach, dass ein völliger Verzicht auf Sicherungsmaßnahmen vorab bei der EU-Kommission notifiziert werden müsste. Unklar bleibt, wieso – denn in allen anderen EU-Staaten gibt es entsprechende Regelungen wie in Deutschland nicht.


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