Automatische Aktivierung: Verbraucherschützer mahnen Unitymedia wegen Hotspots ab
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Kabelnetzbetreiber Unitymedia wegen der automatischen Freischaltung von WLAN-Hotspots abgemahnt. "Es ist ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis, wenn die Umwandlung von Kunden-Routern zu Hotspots von Unitymedia ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt", teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch mit(öffnet im neuen Fenster). Die Verbraucherzentrale NRW befürworte zwar die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots für jedermann, kritisiere jedoch "die Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart".
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wird ohne die Zustimmung der Kunden ihr bestehendes Vertragsverhältnis mit Unitymedia unzulässig erweitert. "Kunden sollen selbst entscheiden, ob über ihren jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht", sagten die Verbraucherschützer. Sie empfehlen Unitymedia-Kunden, die der Umwandlung ihres Routers zu einem Hotspot nicht zustimmen und außerdem den WLAN-Dienst nicht nutzen wollen, der geplanten Aktivierung des Wifi-Signals vorsorglich zu widersprechen. Der Hotspot lässt sich zudem auch über das Online-Kundencenter unter "Meine Produkte > Internet > WifiSpot sperren" abschalten.
Unitymedia hält keine Zustimmung für erforderlich
Unitymedia kündigte in einer Stellungnahme an, bei den abgemahnten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) "nachsteuern" zu wollen. "Wir haben hier den Community-Gedanken aufgegriffen, aber vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt", sagte Pressesprecher Helge Buchheister. Die neuen AGB schreiben den Kunden vor, dass sie die Nutzung des Hotspots nicht beeinträchtigen oder unterbinden und die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum unterbrechen dürfen. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Vorgaben für eine "unangemessene Benachteiligung der Kunden".
Prinzipiell verteidigt Unitymedia aber sein Vorgehen. "Wir sind der Auffassung, dass es keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wifi-Signals auf unseren Routern bedarf. Dennoch haben wir unseren Kunden die Möglichkeit eingeräumt, der Freischaltung einer zweiten SSID auf unserem – dem Kunden zur Verfügung gestellten – Router auch nach Ablauf einer vierwöchigen Widerspruchsfrist noch jederzeit zu widersprechen", sagte Buchheister.
Bundesnetzagentur hat angeblich keine Bedenken
Anders gesagt: Die Kunden sollen sich nach Ansicht von Unitymedia darüber freuen, dass sie überhaupt der Freischaltung widersprechen dürfen. Wenn es noch Argumente zur Abschaffung des Routerzwangs gebraucht hätte, würde Unitymedia mit einem solchen Vorgehen liefern. Nach dem Motto: Auf "unseren" Routern können wir machen, was wir wollen.
Auch die Bundesnetzagentur hatte mitgeteilt, sich nach Verbraucherhinweisen die Hotspot-Aktivierung genauer anschauen zu wollen. Laut Buchheister äußerte die Bundesnetzagentur nach ersten Gesprächen bislang keine Bedenken. Das Unternehmen verwies zudem auf die Vorteile, die die Kunden durch das neue Angebot hätten und fügte hinzu: "Bis heute hat nur eine sehr geringe Anzahl unserer Kunden die Öffnung des Hotspot-Services abgelehnt, was uns in der Fortsetzung unserer WLAN-Strategie bestärkt."
Unitymedia hatte das Produkt im April vorgestellt. Demnach wird der Router – wie in solchen Fällen üblich – so konfiguriert, dass zwei WLAN-Signale ausgestrahlt werden, wobei das Wifi-Spot-Signal für das öffentlich zugängliche Netz abgetrennt sein soll. Das Haftungsrisiko durch die umstrittene Störerhaftung "liegt im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung des Wifi-Spots bei Unitymedia". Für den Wifi-Spot stellt das Unternehmen nach eigenen Angaben zusätzliche Kapazität zur Verfügung, die gebuchte Datenrate wird nicht beeinträchtigt.
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