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Störerhaftung

Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht

Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zugunsten von Webby United. Das Unternehmen Webby United, das einen eDonkey-Server in Deutschland betreibt, wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf von der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter freigesprochen. Warner Music hatte geklagt, weil auf dem Server Titel eines Warner-Künstlers zu finden waren.

Bushido gewinnt vor Gericht gegen drei Rentner

LG Düsseldorf bejaht Störerhaftung. Das Landgericht Düsseldorf hat dem Rapper Bushido in einem Rechtsstreit um unerlaubte Downloads recht gegeben. Bushido war gegen drei Rentner vorgegangen, die seine Musik aus einer illegalen Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Diese versichern zwar, keine Musik unerlaubt heruntergeladen zu haben, doch darauf kommt es nach Angaben des LG Düsseldorf nicht an.

Urteil: WLAN-Betreiber haftet nicht für unberechtigte Nutzer

OLG Frankfurt am Main sieht keine Störerhaftung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sieht Inhaber von WLAN-Netzen nicht in der Verantwortung, wenn ihr Internetanschluss durch Dritte unerlaubt mitbenutzt wird. Die Musikindustrie hatte gegen einen Inhaber eines Internetanschlusses geklagt. Über sein WLAN-Netz war Musik in einem Filesharing-Dienst angeboten worden, ohne dass er davon wusste.

LG Hamburg schränkt Störerhaftung ein

Klage gegen Freenet wegen Wikipedia-Artikel unter lexikon.freenet.de. Freenet haftet nicht für die auf seinen Seiten eingebundenen Inhalte der Wikipedia, entschied das Landgericht Hamburg. Geklagt wurde gegen eine Passage in einem Wikipedia-Artikel, die Freenet nach Kenntnisnahme gelöscht hatte.
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Kostenloses Buch zu Rechtsfragen offener Netze

Dissertation von Reto Mantz steht unter einer Creative-Commons-Lizenz. Freie Netze bieten Privatpersonen die Möglichkeit, sich ohne kommerzielle Anbieter miteinander zu vernetzen und eine Art "Netzwerk-Allmende" zu etablieren. Ein gemeinsames Geben und Nehmen steht dabei im Vordergrund, doch was einfach klingt, kann ungewollte rechtliche Folgen haben. Reto Mantz beschäftigt sich in seiner Doktorarbeit mit den Pflichten der Nutzer und der Frage, welche Rechtsfolgen die Teilnahme an offenen Netzen haben kann.

OLG Thüringen: Google-Thumbnails verletzen Urheberrecht

Künstlerin trotzdem mit Klage weitgehend gescheitert. Das Thüringer Oberlandesgericht hat die verkleinerte Anzeige von auf Websites gespeicherten Bildern durch Google als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Die Unterlassungsforderung der klagenden Künstlerin hat das Gericht allerdings zurückgewiesen.

Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen

Zwei Niederlagen für die Musikindustrie. Gute Nachrichten für Papi, schlechte für die Plattenfirmen: Der Inhaber eines Internetzugangs haftet nicht notwendigerweise, wenn über diesen Anschluss illegal Inhalte in Tauschbörsen bereitgestellt werden. Das haben Richter in Frankfurt und München entschieden. Die beiden Urteile stehen jedoch gegen Entscheidungen anderer Gerichte.
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Umstrittene Verlinkung bei Online-Berichterstattung

Heise-Urteil in einem neuen Verfahren gegen ein Musikmagazin bestätigt. Wenn Journalisten über verbotene Kopiersoftware berichten, dürfen sie keine Links setzen: Wiederholt hat ein Gericht entschieden, dass das Setzen von Links unzulässige Werbung darstellt und deshalb nichts in journalistischen Texten zu suchen hat. Nach Heise Online musste nun ein Musikmagazin diese Erfahrung machen.

Musikindustrie nimmt Eltern ins Visier

Eltern haften als Anschlussinhaber für unerlaubten Dateitausch ihrer Kinder. Die Musikindustrie meldet sich mit einer neuen internationalen Verfolgungswelle gegen Filesharing zu Wort. Im Fokus der Aktion stehen diesmal Eltern, deren Sprösslinge Musik über das Internet tauschen.

Ungeschütztes WLAN kann teuer werden

LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein. Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor. Im konkreten Fall wurde unerlaubt Musik über ein nicht gesichertes WLAN getauscht.

Weltweite Klagewelle gegen Tauschbörsennutzer

Musikindustrie: Eltern haften für ihre Kinder. Mit einer neuen Klagewelle gegen Nutzer von Tauschbörsen in zehn Ländern will die Musikindustrie ihren Kampf gegen unerlaubte Musikkopien auf eine neue Stufe stellen - vor allem Eltern einen Warnschuss versetzen. Diese sollen darauf achten, was ihre Kinder mit dem Computer treiben oder die Zeche zahlen, die ihre Kinder anrichten. Einigen Tauschbörsennutzern wurde sogar der Internetzugang gekappt.

BGH schränkt Haftung für Hyperlinks ein

Presseorgane haften nur für Links, die eindeutig als strafbar erkennbar sind. Der Bundegerichtshof hat die Haftung von Presseorganen für Hyperlinks mit einem Urteil vom 7. Juni 2004 (ZR 317/01) eingeschränkt. Demnach müssen Presseorgane nur dann für Hyperlinks, die das redaktionelle Angebot ergänzen und ohne Wettbewerbsabsicht platziert werden, haften, wenn der Inhalt der verlinkten Webseiten eindeutig als strafbar zu erkennen ist.