Musikindustrie nimmt Eltern ins Visier
"Eltern müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass sie als Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften. Und das könnte sehr teuer werden" , meint Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. In zahlreichen Verfahren in Deutschland habe sich wiederholt gezeigt, dass Eltern als Anschlussinhaber von Telefonanschlüssen im Rahmen der Störerhaftung für Verstöße gegen das Urheberrecht verantwortlich seien, die von den Kindern bewirkt wurden.
Unter Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg nimmt die Musikindustrie Eltern in die Pflicht: Eltern, die ihren Kindern einen Internetzugang überlassen, seien dazu verpflichtet, die Internetnutzung ihrer Kinder zu überprüfen und gegebenenfalls einzuschreiten. Prinzipiell gelte, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte mittels seines Anschlusses begangen haben.
Koordiniert von der Deutschen Landesgruppe der IFPI, in dem die großen Plattenfirmen organisiert sind, seien in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Rasch seit Beginn der internationalen Aktion im März 2004 rund 11.500 Fälle von Urheberrechtsverletzungen zur Anzeige gebracht worden. Hinzu kommen noch ca. 3.500 Fälle in einem Verfahren gegen eDonkey-Nutzer.
Rund 1.400 Verfahren seien mittlerweile abgeschlossen worden. Die durchschnittliche Vergleichssumme beträgt laut IFPI 3.000 Euro, wobei in Einzelfällen bis zu 15.000 Euro gezahlt wurden. Die übrigen Verfahren sind noch bei den Staatsanwaltschaften anhängig.
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