OLG Hamburg: Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt

Keine ausreichende Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen

Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.

Artikel veröffentlicht am ,

Ob der Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden, haftet, bleibt unter deutschen Richtern umstritten. Das Oberlandesgericht Köln war im vergangenen Jahr noch der Meinung, Rapidshare sei kein Vorwurf der Täterschaft oder Beihilfe zu machen, wenn das Unternehmen den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Inhalten sofort nach Kenntnisnahme sperrt. Die Gerichte in Hamburg, bekannt für ihre harte Linie in Streitfragen des geistigen Eigentums, vertraten dieses Jahr in ihren Urteilen eine ganz andere Auffassung.

Inhalt:
  1. OLG Hamburg: Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt
  2. OLG Hamburg: Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt

Das Oberlandesgericht bestätigte Anfang Juli 2008 ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom März 2008, wonach Rapidshare sehr wohl als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten, überaus umfangreich begründeten Urteil hervor. Rapidshare muss laut Urteil bei Androhung einer hohen Geldstrafe für jeden Fall des Verstoßes dafür sorgen, dass die Verletzungshandlungen abgestellt und nicht wiederholt werden.

Rapidshare hatte zu seiner Verteidigung vorgebracht, dass das Unternehmen MD5-Filter einsetze, um das erneute Hochladen und Veröffentlichen von illegalen Dateikopien zu verhindern. Weitergehende Kontrollmaßnahmen seien dem Unternehmen nicht zuzumuten, weil sonst das Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage gestellt würde. Das OLG Hamburg gab sich damit aber nicht zufrieden.

Im Gerichtsurteil heißt es: "Nicht ausreichend ist es, wenn der Webhosting-Dienst einen MD5-Filter einsetzt, da dieser Filter nur greift, wenn eine absolut identische Datei erneut hochgeladen werden soll."

Rapidshare müsse mehr tun, müsse "alles Zumutbare tun, um kerngleiche Verstöße zukünftig zu unterbinden". Das bedeutet laut Gericht, dass Rapidshare, "wenn es in der Vergangenheit mehrfach zu gleichartigen Rechtsverletzungen gekommen ist [...], zu einer umfassenden, pro-aktiven Vorabprüfung verpflichtet" sei. Das Gericht stützt sich dabei in der Argumentation auf §7 Abs. 2 des Telemediengesetzes, wo Lösch- und Sperrverpflichtungen auch für solche Diensteanbieter vorgesehen sind, die nicht für die Handlungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
OLG Hamburg: Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt 
  1. 1
  2. 2
  3.  


spanther 03. Feb 2009

Tjoa die Gier klaut halt die Vernunft und da man noch aus dem Letzten "potentiellen...

Django79 10. Okt 2008

Wenn ich Dir ein Glas hinstelle und "Gift!" draufschreibe - trinkst Du es dann trotzdem...

/dev/zero 09. Okt 2008

naja wie gut das wir hier nur von Softwarelösungen sprechen... schon mal an die...

Lord_Pinhead 09. Okt 2008

Weil man da gerne mit einem Hammer draufhauen würde? Von beiden Seiten versteht sich...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Landkreis Lüneburg
Anwohner mit Ponys protestieren gegen Telekom-Sendemast

Ein 40 Meter hoher Funkmast lässt Bewohner im Großraum Lüneburg um ihr Leben fürchten. Besonders den Ponyhof sieht man durch 5G bedroht.

Landkreis Lüneburg: Anwohner mit Ponys protestieren gegen Telekom-Sendemast
Artikel
  1. Sparkassen: 15 Millionen Girocards erhalten Onlinefunktion
    Sparkassen
    15 Millionen Girocards erhalten Onlinefunktion

    Bis zum Jahresende wollen die Sparkassen rund ein Drittel der EC-Karten austauschen; sie erhalten Funktionen von Mastercard oder Visa.

  2. Klima: Werden alte Solarpanele zur Umweltkatastrophe?
    Klima
    Werden alte Solarpanele zur Umweltkatastrophe?

    Solarmodule sollen das Klima retten. Doch deren Lebensdauer soll gerade mal 25 Jahre betragen. Irgendwann müssen alle entsorgt und ersetzt werden.

  3. KI-Texte erkennen: Wer hat's geschrieben, Mensch oder Maschine?
    KI-Texte erkennen
    Wer hat's geschrieben, Mensch oder Maschine?

    Modelle wie ChatGPT sind so gut, dass sich KI- und Menschen-Texte kaum unterscheiden lassen. Forscher arbeiten nun an Verfahren, die sich nicht täuschen lassen.
    Ein Deep Dive von Andreas Meier

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • PS5 inkl. GoW Ragnarök oder CoD MW2 549€ • MSI RTX 4070 Ti 999€ • Gigabyte 43" 4K UHD 144 Hz 717€ • Amazon FireTV Smart-TVs bis -32% • MindStar: AMD Ryzen 7 5800X3D 285€, PowerColor RX 7900 XTX Hellhound 989€ • SanDisk Ultra NVMe 1TB 39,99€ • Samsung 980 1TB 45€ [Werbung]
    •  /