Koalitionsstreit über WLAN: Merkel drängt auf rasche Einigung zu Störerhaftung

Seit Monaten stocken die Verhandlungen zur Abschaffung der Störerhaftung bei offenen WLANs. Nun soll Kanzlerin Merkel ein Machtwort gesprochen haben, um eine Einigung in den nächsten Wochen zu erzielen.

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Freies WLAN - in Deutschland immer noch Mangelware
Freies WLAN - in Deutschland immer noch Mangelware (Bild: Alper Çugun)

In den festgefahrenen Verhandlungen zu freien WLANs soll es in den kommenden Wochen eine Einigung geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe in dem Streit zwischen den Fraktionen von SPD und Union ein Machtwort gesprochen, berichtete die Bild-Zeitung am Dienstag. Nach Informationen von Golem.de soll die Störerhaftung für Betreiber offener WLANs tatsächlich vor der Sommerpause vom Tisch. Wie die Einigung im Detail aussehen soll, ist aber noch unklar.

Einige weitere Angaben in dem Artikel der Bild-Zeitung treffen jedoch nicht zu. So heißt es, dass Teile der Unionsfraktion bislang Bedenken hätten, eine Vorschaltseite mit Rechtstreueerklärung für die Nutzer offener WLANs vorzuschreiben. Nach Informationen von Golem.de ist es hingegen so, dass die Union ein solches Captive Portal für ausreichend hält, um einem möglichen Missbrauch des WLAN-Zugangs vorzubeugen. Angeblich fordert die SPD-Fraktion jedoch den Verzicht auf sämtliche "Sicherungsmaßnahmen", die die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf beschlossen hatte.

Die Abgeordneten sind sich längst einig darüber, dass es keine verpflichtende Verschlüsselung des Zugangs geben soll, wie es die Regierung ursprünglich gefordert hatte. Allerdings tut sich die Unionsfraktion weiterhin schwer damit, auf sämtliche Schutzvorkehrungen zu verzichten. Wobei Juristen ohnehin der Ansicht sind, dass mit Hilfe einer Rechtstreueerklärung keine Urheberrechtsverletzungen verhindert werden können.

Möglicher Kompromiss noch unklar

Verzögert wurden die Verhandlungen zudem durch ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar. In dem vor wenigen Wochen veröffentlichten Gutachten hatte sich Szpunar gegen Zugangshürden für öffentlich zugängliche WLAN-Netzwerke ausgesprochen. Dabei geht es jedoch um einen WLAN-Hotspot, der innerhalb eines Geschäfts betrieben wird - die Argumentation dürfte sich also zumindest rein rechtlich nicht eins zu eins auf private Netzwerke übertragen lassen. Das Urteil des EuGH liegt aber noch nicht vor. Offenbar sind die Juristen mehrerer Ministerien zu dem Schluss gekommen, dass angesichts des EuGH-Gutachtens selbst Vorschaltseiten nicht mit EU-Recht zu vereinbaren sind.

Es ist jedoch kaum zu erwarten, dass die Union komplett auf die Linie SPD einschwenkt. Ein möglicher Kompromiss könnte beispielsweise darin bestehen, dass private Anbieter anders als kommerzielle behandelt werden. Dies hatte ein erster Referentenentwurf des Ministeriums noch vorgesehen. Eine zeitliche Befristung des freien Zugangs, wie ihn Modellprojekte praktizieren, steht bislang jedoch nicht zur Diskussion.

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Anonymer Nutzer 05. Mai 2016

Wenn Merkel drängt, muss es ja absolut wichtig sein und oberste Priorität haben...

violator 05. Mai 2016

Wundert mich eher, dass sie überhaupt was gesagt hat, normalerweise sagt sie ja gar nix...

lear 04. Mai 2016

Kleine Gruppe mit starkem Interesse schlägt große Gruppe mit schwachem Interesse immer...

DebugErr 04. Mai 2016

Verbockt doch bitte das freie WLAN genau so wie DVB-T2 äh "freenet TV" - wo freenet der...



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