Offenes WLAN: Freifunker starten Kampagne zur Störerhaftung
Mit direkten Schreiben an die 629 Bundestagsabgeordneten soll das Gesetz zur WLAN-Störerhaftung noch abgeändert werden. Der Förderverein Freie Netzwerke, der Verbund freier Netzwerke NRW und die Digitale Gesellschaft starteten dazu am Mittwoch eine Kampagne zur bedingungslosen Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber offener Hotspots. "Sowohl die bestehende Rechtslage als auch die geplante Neuregelung der WLAN-Störerhaftung führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und bereiten Freifunkaktivisten damit schon heute große Probleme bei ihrem ehrenamtlichen Engagement" , sagte Christian Heise(öffnet im neuen Fenster) , Vorstand des Fördervereins Freie Netzwerke.
Auf der Webseite https://prgenerator.freifunk.net/(öffnet im neuen Fenster) finden Nutzer ein vorbereitetes Schreiben, das an die Wahlkreisabgeordneten verschickt werden kann. Allerdings funktioniert die Abgeordnetensuche derzeit nicht, so dass auf die entsprechende Seite des Bundestages(öffnet im neuen Fenster) verwiesen wird.
Anbieter mit Vorschaltseite überfordert
In dem Brief führen die Freifunker eine ganze Reihe von Argumenten gegen die Regierungspläne auf. Der Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) sieht vor, dass die Hotspot-Betreiber "angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk" ergreifen müssen und den Zugang nur solchen Nutzern gewähren dürfen, "der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen" .
Nach Ansicht der Freifunker sind weder die Sicherungsmaßnahmen noch die Rechtstreueerklärung geeignet, Rechtsverletzungen durch Nutzer zu verhindern. Auf das, was die Nutzer über den Zugang im Netz machten, hätten die Maßnahmen keinerlei Einfluss. Zudem würde es die meisten potenziellen Anbieter offener WLAN-Zugänge technisch überfordern, eine Vorschaltseite mit Rechtsteuererklärung anzubieten. Sie müssten diese Dienstleistung entweder teuer einkaufen oder auf das Angebot offener Drahtloszugänge verzichten.
Bundestag soll Fehlentwicklung stoppen
Generell vertreten die Freifunker die Position, dass Maßnahmen zum Schutz vor Rechtsverletzungen dem Ziel widersprechen, offene Drahtlosnetzwerke zu ermöglichen. "Ein offenes Drahtlosnetzwerk zeichnet sich gerade dadurch aus, dass der Zugriff ohne weitere Voraussetzungen wie etwa eine Kombination aus Login und Passwort möglich ist. In einem offenen Netzwerk gibt es daher keine unberechtigten Zugriffe, weshalb die beispielhaft aufgeführten Sicherungsmaßnahmen mit dem gesetzgeberischen Ziel nicht vereinbar sind."
"Mit der geplanten Neuregelung der WLAN-Störerhaftung droht offenen Hotspots in Deutschland das Aus. Trotz massiver Kritik von Vereinen und Verbänden aus allen Teilen der Gesellschaft hält die Bundesregierung jedoch weiter an dem Vorhaben fest" , sagte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. Der Bundestag müsse diese Fehlentwicklung stoppen, forderte er.
Inwieweit das möglich sein wird, ist noch offen. Während die SPD-Fraktion bereits Änderungsbedarf angemeldet hat, zeigte sich die CDU zuletzt zufrieden mit dem Entwurf .
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