Sind Daten einmal im Internet gelandet, ist es schwierig, sie wieder zu entfernen. Erinnerung, kritisiert Viktor Mayer-Schönberger, ist im digitalen Zeitalter die Regel und das Vergessen die Ausnahme. Er fordert deshalb die Einrichtung von Verfallsdaten an Informationen. Warum digitales Vergessen so wichtig ist und wo Gefahren im Internet lauern, erklärt Mayer-Schönberger im Gespräch mit Golem.de.
Der oberste EU-Datenschützer, Peter Hustinx, hat scharfe Kritik an den Plänen der EU-Kommission zur Einführung von biometrischen Pässen geübt. Die geplante zentrale Fingerabdruck-Datenbank berge laut Hustinx erhebliche Risiken für den Datenschutz.
Swann Security hat mit dem DVR Guardian ein Überwachungssystem vorgestellt, das bis zu vier Videokameras per USB mit dem Notebook oder PC verbinden kann. Die Videoaufnahmen lassen sich live über das Internet abrufen, die Hardware samt Kameras muss allerdings selbst installiert werden.
Kinder sind viel länger im Internet unterwegs als gemeinhin angenommen. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie, die von der britischen Regierung initiiert wurde. Demnach verbringen 13- bis 18-Jährige rund 20 Stunden in der Woche im Internet. Das ist mehr als drei Mal so viel wie bisher angenommen wurde.
Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am heutigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur "geringfügige Einschränkungen".
Der italienische Datenschutzbeauftragte hat entschieden, dass die im Auftrag von Rechteinhabern agierende Schweizer Firma Logistep gegen italienisches Datenschutzrecht verstoßen hat, als sie die IP-Adressen von P2P-Nutzern verarbeitete.
Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat in einem Gutachten festgestellt, dass die umstrittene Speicherung von Verbindungsdaten kein Allheilmittel für die Strafverfolgung ist. Auftraggeber des Gutachtens ist das Bundesjustizministerium.
Die Universität Michigan hat Forschungsgelder für ein auf fünf Jahre angelegtes Forschungsprojekt erhalten, das zum Ziel hat, ein winziges Roboter-Spionageflugzeug mit einer Länge von gerade einmal 16 cm zu entwickeln, das äußerlich einer Fledermaus ähnelt.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte bereits vor zwei Jahren eingeführt werden. Für die Bundesregierung ist sie ein Prestigeprojekt ihrer Hightech-Strategie. Der Chaos Computer Club warnt jedoch vor der Einführung wegen gravierender Sicherheits- und Datenschutzmängel.
Tim Berners-Lee, Erfinder des World Wide Web, äußert sich im Interview mit der BBC zufrieden mit der Entwicklung des Internets. Er warnt jedoch eindringlich vor Webtracking und mahnt Datenschutz an.
Der britische Geheimdienst MI5 will mit Datamining die Bewegungsprofile im Londoner Nahverkehr auswerten. Betroffen wären alle Besitzer der elektronischen Monats- und Jahreskarte Oyster Card.
Der Generalinspekteur des US-Justizministeriums Glenn Fine hat einen Bericht über die Aktivitäten des FBI vorgelegt. Darin kritisiert Fine die Datensammlungen der US-Bundespolizei und empfiehlt die Einführung von mehr Kontrolle, um die Privatsphäre der US-Bürger besser zu schützen.
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, findet harsche Worte zu dem Datentauschabkommen zwischen Deutschland und den USA. Er bemängelt einen unzureichenden Datenschutz und sieht die Gefahr, dass der Bürger keine Kontrolle darüber hat, was mit seinen Daten geschieht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein hatten Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Polizeigesetze in ihren Bundesländern eingereicht.
Der Werbedienstleister Phorm will mit seiner OIX-Plattform das lukrative Geschäft mit Onlinewerbung revolutionieren. Verträge mit Internetprovidern erlauben Phorm dazu den direkten Zugriff auf den Klick-Stream der Anwender.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 dem Gesetzgeber strikte Regeln für Onlinedurchsuchungen auferlegt. Zu deren Einhaltung drängt nun der Deutsche Anwaltverein (DAV), der befürchtet, dass diese im geplanten BKA-Gesetz nicht ausreichend gewürdigt werden. Dort wird befürchtet, dass Berufsgeheimnisträger wie Pfarrer und Anwälte und ihre Gesprächspartner nicht mehr ausreichend vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt werden könnten.
Das Social Network StudiVZ hat seine Datenschutzerklärung und seine Geschäftsbedingungen geändert und damit für viel Aufsehen gesorgt. Nach der Änderung der Nutzerdaten darf die Plattform nun auch Nutzerdaten an Strafverfolger weitergeben, sagte Geschäftsführers Marcus Riecke in einem Interview mit Spiegel Online, die daraufhin zunächst titelten: "StudiVZ-Boss Riecke: Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Fotos jetzt den Behörden geben", was Riecke in dieser Form nicht sagte.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, das wegen seiner Regelungen zur Online-Durchsuchung für nichtig erklärt wurde, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Online-Durchsuchungen nun "so rasch wie möglich" über das neue BKA-Gesetz einführen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen, führt aber zugleich ein neues Grundrecht ein.
Die EU-Kommission hat eine Online-Umfrage zu RFID und Datenschutz gestartet. Bis zum 25. April kann sich jeder beteiligen und die Vorschläge der EU-Kommission zum Datenschutz und zu Sicherheitsmaßnahmen beim RFID-Einsatz kommentieren.
Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, dem 27. Februar 2008, sein Urteil über die umstrittene Online-Durchsuchung fällen, die es im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz gibt. Die SPD geht davon aus, dass es kein grundsätzliches Nein gibt - und dann die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben.
Die Arbeit von Feuerwehrleuten kann sehr gefährlich sein: Bei einem Brand müssen sie sich bei schlechten Sichtverhältnissen in einem unbekannten Gebäude orientieren. Dabei sind sie nur per Sprechfunk mit der Einsatzleitung verbunden. Passiert ihnen etwas, ist es schwer, sie zu orten und ihnen zu helfen. Die Freie Universität (FU) Berlin will deshalb zusammen mit der Berliner Feuerwehr ein Sicherheitssystem für die Brandbekämpfer im Einsatz entwickeln.
Google wendet sich gegen Vorschläge der EU-Datenschützer, IP-Adressen als personenbezogene Daten einzustufen. Google befürchtet Nachteile für seine Geschäftstätigkeit.
Mauer war gestern. Heute schützt man Grenzen mit virtuellen Zäunen. Einen solchen wollen die USA an der Grenze zu Mexiko in einigen Teilen der Staaten Arizona und Texas errichten. Der Hi-Tech-Zaun - im Regierungsjargon Project 28 genannt - besteht aus etwa 30 Meter hohen unbemannten Wachtürmen, die mit leistungsfähiger Überwachungstechnik gespickt sind. Er soll illegale Einwanderung sowie Drogenschmuggel von Mexiko in die USA unterbinden. Gebaut werden die modernen Wachtürme von Boeing.
Die Stuttgarter Volksbank hätte ihre Videoaufzeichnungen und Kundendaten nicht dafür nutzen dürfen, um einer Kundin nach einer Verschmutzung des Vorraums der Bank durch ihr Kind die entsprechende Reinigung in Rechnung zu stellen. Zu diesem Ergebnis kommt die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im baden-württembergischen Innenministerium.
Die britische Regierung will eine Datenbank mit Daten von Schülern einrichten. In der "Managing Information Across Partners"-Datenbank (MIAP) sollen die persönlichen Daten sowie die Examensergebnisse aller Schüler ab 14 Jahren erfasst werden.
Die Markierungen in Ausdrucken aus Farblaserdruckern und Farbkopierern sind nur bedingt mit europäischem Recht vereinbar. Das hat Franco Frattini, EU-Innen- und Justizkommissar, klargestellt. Frattini hatte auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Satu Hassi aus Finnland geantwortet.
Für Verbraucher ist die Funketiketten-Technik RFID praktisch unsichtbar, begleitet ihren Alltag jedoch schon seit einigen Jahren. Die Wirtschaft hingegen ist begeistert von den Etiketten, die viel mehr Daten als Barcodes speichern können und zudem kontaktlos und aus größerer Entfernung ausgelesen werden können. Einige Datenschützer fürchten jedoch die Überwachung der Konsumenten. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte am Safer Internet Day zusammen mit dem IT-Branchenverband Bitkom nach Berlin eingeladen. Diskutiert wurde über die Sicherung der Identität in der digitalen Welt.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Es sieht die Möglichkeit einer Online-Durchsuchung vor. Das Gesetz ist jedoch nach den Worten Herrmanns enger gefasst als das nordrhein-westfälische.
Viele Kinder und Jugendliche gehen immer noch sehr leichtsinnig mit persönlichen Daten um. Gerade Social-Networking-Plattformen verleiten dazu, zu viel von sich preiszugeben. Oft sind unliebsame Erfahrungen das Resultat, haben Forscher herausgefunden. Eine andere Studie hat sich mit Filtersoftware befasst. Dabei kam heraus, dass technische Lösungen auch nur bedingt nutzen, um den Nachwuchs vor den Gefahren aus dem Netz zu schützen.
Für die Stuttgarter Volksbank entwickelt sich der "Hundedreck-Fall" zu einem PR-Desaster. Die Bank hatte Videoaufnahmen aus dem Bereich der Geldautomaten genutzt, um eine Mutter ausfindig zu machen, deren Kind mit Hundekot an den Schuhen umhergelaufen war und den Boden verschmutzte. Die Bank schickte ihr nach der Video-Identifizierung eine persönlich adressierte Rechnung, jetzt machte sie allerdings einen Rückzieher.
Reinigungskosten waren es, die die Stuttgarter Volksbank zu einer ungewöhnlichen Auswertung ihrer Überwachungsmaßnahmen greifen ließ. Weil ein Kundenkind mit hundekotverschmutzten Schuhen im Bereich der Geldautomaten umherlief, bekam die geldabhebende Mutter, die von der Videoüberwachung beobachtet wurde, nun kommentarlos die Rechnung zugeschickt. 52,96 Euro soll sie zahlen.
Die US-Bundespolizei, das Federal Bureau of Investigation (FBI), will eine Datenbank aufbauen, in der biometrische Merkmale gespeichert werden. Dafür will das FBI nach einem Bericht von CNN einen Auftrag über eine Milliarde US-Dollar mit einer Laufzeit von zehn Jahren vergeben.
Seit die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen Verbindungsdaten speichern müssen, erleben Vertreter einzelner Berufsgruppen einen Rückgang an Telefongesprächen. Sie führen das auf die Angst der Anrufer zurück, dass ihre Daten protokolliert werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 27. Februar 2008 das Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden. Das teilte das Gericht heute mit. Die Urteilsverkündung ist für 10:00 Uhr angesetzt.
Großbritannien ist das Land mit den meisten Überwachungskameras. Außerdem sind die Behörden offensichtlich nicht zimperlich, wenn es darum geht, die Bürger abzuhören. So wurden in neun Monaten des Jahres 2006 mehr als 250.000 Anträge zur Überwachung von Telefonaten, Briefen und E-Mails gestellt, berichtet der Beauftragte für die Überwachung der Kommunikation. Einige befürchten, das Land werde zum Überwachungsstaat.
Rückschlag für die Musik- und Filmindustrie im Kampf gegen Filesharing-Nutzer. Das höchste europäische Gericht hat die Privatsphäre von Internetnutzern aufgewertet. Das Gericht urteilte, die Herausgabe von Nutzerdaten durch einen Provider in einem Zivilprozess sei mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Die viel gescholtene Studentenplattform StudiVZ will sich mit einer neuen Softwareplattform gegen den Markteintritt des US-Konkurrenten und Vorbilds Facebook rüsten. Externen Entwicklern will StudiVZ APIs bereitstellen und auch über einen Beitritt zu Googles Initiative OpenSocial denkt man bei StudiVZ ernsthaft nach.
Der Freistaat Bayern will seinem Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will dazu schon im Februar 2008 einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.
Nach nur einer Woche beenden die Datenschützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung den Tausch von SIM-Karten. Dennoch werten sie die Aktion als Erfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Innenpolitiker fordern immer mehr Kompetenzen, um die Bürger zu überwachen. Viele Bürger wollen sich das nicht gefallen lassen: Manche demonstrieren, andere klagen - und wieder andere überwachen die Überwacher.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will eine kreative Möglichkeit gefunden haben, die Vorratsdatenspeicherung auszutricksen: Ein Mobiltelefonierer tauscht einfach seine SIM-Karte gegen die eines beliebigen anderen Mobiltelefonierers aus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im Frühjahr 2006 einen Trojaner auf dem Rechner des Berliner Islamisten Reda Seyam installiert. Das Einfallstor war eine E-Mail, deren Anhang den Trojaner enthielt. Reda Seyam fiel offensichtlich auf den Trick herein und öffnete ihn.
Überwachung von Telefongesprächen, Speicherung und Austausch von Daten, Kontrolle am Arbeitsplatz, biometrische Merkmale im Ausweis - die Maßnahmen, mit denen Regierungen und Unternehmen der Privatsphäre zuleibe rücken, sind vielfältig. Einheitlich hingegen ist der Trend: Unter dem Vorwand, für mehr Sicherheit zu sorgen, werden Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Bürger untergraben. Selbst stolze Demokratien, die sich die Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben haben, mutieren zu Überwachungsgesellschaften.
Bei der SPD scheint sich die Einstellung zu Online-Durchsuchungen zu ändern. In einem Interview mit dem Stern erklärte SPD-Fraktionschef Peter Struck, er sei für die Online-Durchsuchung, wenn rechtsstaatliche Bedingungen wie erhebliche Verdachtsmomente und ein Richtervorbehalt eingehalten würden.
Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, wonach es am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als verfassungswidrig und können die Einschätzung des Bundespräsidenten nicht nachvollziehen.
Die im Juli 2007 von Ask.com in Aussicht gestellte Funktion AskEraser wurde nun aktiviert. Mit AskEraser können Nutzer umgehen, dass Ergebnisse sowie weitere Daten von der Suchmaschine dauerhaft gespeichert werden. Damit will Ask.com ein deutliches Zeichen für den Datenschutz setzen.
Während die Regierungskoalition weiterhin auf die umstrittene Online-Durchsuchung setzt, hält der stellvertretende Generalbundesanwalt sie für kein Wundermittel zur Terrorismusbekämpfung. Er empfiehlt, traditionelle Methoden effektiver einzusetzen.
Bürger, aber auch Strafverfolger über die Möglichkeiten aufzuklären, wie man anonym durch das Internet surft und abhörsicher E-Mails verschickt, ist das Ziel der "German Privacy Foundation". Vereinsmitglieder kommunizieren untereinander nur verschlüsselt.