Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Regierung uneins über neues Gesetz

Die schwarz-rote Koalition ist uneins über die mögliche Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Nachdem der Europäische Gerichtshof eine entsprechende Richtlinie gekippt hat , sieht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) keinen Grund mehr, schnell einen deutschen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. "Damit ist eine neue Situation eingetreten" , sagte Maas am Dienstag in Berlin(öffnet im neuen Fenster) . "Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet." Auch Zwangsgelder drohten nicht mehr.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte in Berlin hingegen(öffnet im neuen Fenster) : "Ich dränge auf eine rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung." Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben worden sei, "hat die Entscheidung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist" , sagte de Maizière. Im Koalitionsvertrag(öffnet im neuen Fenster) vom Dezember hieß es noch: "Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH." Die Luxemburger Richter erklärten diese Richtlinie am Dienstag jedoch für ungültig, so dass der Zwang zur Umsetzung entfällt.
Eigenes Gesetz in Deutschland möglich
Das bedeutet jedoch nicht, dass Deutschland nicht auf Basis einer rein nationalen Gesetzgebung eine Vorratsdatenspeicherung einführen kann. Bei einem entsprechenden Gesetzentwurf müssten sowohl die Vorgaben des EuGH als auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung beachtet werden. Allerdings gibt es innerhalb der SPD durchaus Widerstand gegen die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten . Maas kündigte an, die SPD werde mit CDU und CSU "neu über das Thema Vorratsdatenspeicherung reden müssen" . Das weitere Verfahren und die Konsequenzen würden "ergebnisoffen" besprochen. Maas hatte Anfang des Jahres entschieden, die Umsetzung der Richtlinie auf Eis zu legen und erst nach dem Luxemburger Urteil einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen .
Im Justizausschuss soll Maas jedoch Mitte Februar gesagt haben, dass die Bundesregierung nicht auf eine mögliche neue Richtlinie warten wolle, sondern unabhängig davon ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde. Die große Koalition wolle "präventiv" handeln, soll Maas nach Angabe der Linke-Abgeordneten Halina Wawzyniak gesagt haben . Es wäre auch möglich, durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf eine neue EU-Richtlinie Einfluss zu nehmen. Das Justizministerium hatte anschließend die Darstellung Wawzyniaks zurückgewiesen.
Grünen sehen 'Ohrfeige für die Regierung'
Vertreter der Opposition und Netzaktivisten begrüßten das Urteil des EuGH. "Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung" , teilten die Grünen mit(öffnet im neuen Fenster) . Nach Ansicht der Digitalen Gesellschaft(öffnet im neuen Fenster) hat das Gericht "eine historische Chance zum Schutz einer freiheitlichen Gesellschaft ergriffen" . Besonders erfreulich sei, "dass der Gerichtshof den EU-Gesetzgeber nicht zur Nachbesserung verpflichtet hat. Damit steht es in den Sternen, ob es überhaupt zu einem neuen Entwurf kommen wird."
Auch der österreichische AK Vorrat, der gemeinsam mit drei anderen Parteien als Kläger im Verfahren aufgetreten war, begrüßt die Entscheidung. Sie stelle eindeutig klar, "dass technische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle Nutzer von Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr engen und exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind" . Erstmals sei in Europa eine Richtlinie komplett aufgehoben worden und nicht nur einzelne Bestimmungen. "Wir erwarten, dass die EU in Zukunft geeignetere Mittel für die Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer" , sagte Andreas Krisch, Obmann des AK Vorrat.
Der österreichische Nationalratsabgeordnete und Mitkläger Albert Steinhauser sieht in dem Urteil einen "schönen Erfolg" . Er hofft darauf, dass die Auflagen des Gerichts so weitreichend sind, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum noch umsetzbar ist. Zudem wachse der politische Druck auf die EU, "ganz die Finger davon zu lassen" , sagte der Grünen-Politiker auf Anfrage von Golem.de.
Kriminalbeamte fordern schnelles Gesetz
Dies sieht der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ganz anders. "Die Polizei kann Tag für Tag Hunderte von Fällen nicht aufklären, weil die Kommunikationsdaten, also die digitalen Spuren, oftmals der einzige Ermittlungsansatz sind" , teilte der BDK mit(öffnet im neuen Fenster) . Der EuGH habe "richtigerweise" erklärt, "dass die Vorratsdatenspeicherung dem Gemeinwohl diene, und zwar der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit letztlich der öffentlichen Sicherheit" . Daher könne sich die Bundesregierung nun nicht mehr hinter Brüssel verstecken und "muss umgehend das neue Gesetz auf den Weg bringen" .
Nachtrag vom 8. April 2014, 13:30 Uhr
Wir haben Stellungnahmen von de Maizière, Grünen, Digitale Gesellschaft, AK Vorrat und BDK ergänzt.