EuGH-Urteil: Internetprovider wollen keine neue Vorratsdatenspeicherung
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, sei keine Neuauflage nötig. Das hat der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco am 7. Mai 2014 erklärt(öffnet im neuen Fenster). "Aus Sicht der deutschen Internetwirtschaft ist die Vorratsdatenspeicherung ein Instrument, dessen unbelegter Nutzen für die Strafverfolgung in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Eingriff in die Grundrechte der Bürger sowie den zu erwartenden Kosten für die Internetwirtschaft steht", sagte Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht des Eco.
Der Verband lehne eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung daher ab und fordere die Bundesregierung auf, "nationale Alleingänge zu vermeiden und bei der grundsätzlichen Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen bei der Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der europäischen Gremien eine starke Führungsrolle zu übernehmen", so Süme.
Die EU-Kommission zog ihre Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zurück (Rechtssache C-329/12). Das teilte der EuGH auf Anfrage mit. Damit entgeht Deutschland einer drohenden millionenhohen Geldstrafe. Die EU-Behörde hatte geklagt, weil die Bundesregierung die europäische Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hatte. Damals hatte die EU die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat beschlossen. Die EU-Kommission beantragte bei Gericht, dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.
Die EU-Kommission will nach dem EuGH-Urteil eine Neuregelung vornehmen, muss sich nach dem NSA-Skandal dafür aber offenbar Zeit lassen. Die Bundesregierung wiederum will die neue EU-Richtlinie abwarten – und in dieser Wahlperiode deshalb wahrscheinlich auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten.
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