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Überwachung: SPD will Snowden am 3. Juli vernehmen

Re:publica 2014
Der NSA-Ausschuss will am Donnerstag die Vernehmung von US-Whistleblower Edward Snowden beschließen. Strittig ist aber weiterhin, wo und wie er befragt werden kann.
/ Friedhelm Greis
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Der SPD-Abgeordnete Christian Flisek auf der Re:publica 2014 (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Der SPD-Abgeordnete Christian Flisek auf der Re:publica 2014 Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

US-Whistleblower Edward Snowden könnte noch vor der Sommerpause vom Untersuchungsausschuss des Bundestages zur NSA-Affäre befragt werden. Inzwischen seien sich Opposition und Koalition einig, einen entsprechenden Antrag auf eine Zeugenbefragung in der Ausschusssitzung am kommenden Donnerstag zu beschließen, sagte SPD-Ausschussobmann Christian Flisek am Dienstag auf der Internetkonferenz Re:publica(öffnet im neuen Fenster) in Berlin auf Nachfrage von Golem.de. Allerdings müsse mit Snowdens deutschem Anwalt noch geklärt werden, wo und auf welche Weise der 30-Jährige gehört werden könne. Die SPD wolle als Termin für eine Vernehmung den 3. Juli 2014 vorschlagen, sagte Flisek.

In den vergangenen Tagen hatte ein Gutachten der Bundesregierung für Kritik gesorgt, wonach eine Vernehmung Snowdens in Deutschland aus Gründen des Staatswohls abzulehnen sei. Flisek zeigte sich auf einer Diskussionsveranstaltung skeptisch, ob eine solche Ablehnung vor Gericht standhalten werde. "Die Bundesregierung definiert nicht allein das Staatswohl, sondern auch das Parlament", sagte Flisek unter dem Beifall der Zuhörer. Es gelte aber nicht nur, außenpolitische Belange wie das Verhältnis zu den USA zu berücksichtigen, sondern auch die Frage, wie stark das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Massenüberwachung verletzt worden sei. Das Bundesverfassungsgericht und zuletzt der Europäische Gerichtshof hätten den Grundrechten in ihren Urteilen zu Vorratsdatenspeicherung hohe Bedeutung beigemessen. Flisek appellierte an die Bundesregierung, sich diese Urteile genau anzusehen. Denn letztlich müssten die Gerichte entscheiden, welche Akten dem NSA-Ausschuss ausgehändigt werden könnten und ob die Aufklärung von Grundrechtsverstößen mit Snowdens Hilfe wichtiger als außenpolitischer Schaden sei.

Der Spiegel hatte am Wochenende berichtet, dass die Regierung beispielsweise keine Akten über die inzwischen gescheiterten Verhandlungen zu einem No-Spy-Abkommen mit den USA herausrücken will. Während die Opposition bereits angekündigt hat, die Herausgabe von Akten auf jeden Fall gerichtlich einfordern zu wollen, äußerte sich Flisek in diesem Punkt zurückhaltender. Es gelte im Einzelfall zu prüfen, welche Akten tatsächlich in welchem Umfang dem Ausschuss vorenthalten würden. Nicht hinnehmbar sei, wenn komplette Aktenbestände gesperrt würden und nicht einmal die Obleute der Fraktionen Einblick erhielten.

Re:publica-Veranstalter fordern Asyl für Snowden

Generell müsse die Kontrolle der Geheimdienste durch das Parlament verbessert werden, forderte Flisek. "Es gibt keine Exekutive, die keiner umfassenden parlamentarischen Kontrolle unterliegen muss", sagte der SPD-Abgeordnete. Dies sei vor allem deswegen nötig, weil die Geheimdienste keine Spionage im hergebrachten Sinne mehr betrieben, sondern längst versuchten, die Kommunikation komplett zu überwachen. "Wenn man nicht das technische Know-how besitzt, seine Kommunikation zu schützen, verändert das das Kommunikationsverhalten", warnte Flisek. Das könne letzten Endes auch die Demokratie gefährden.

Das Thema Überwachung ist der diesjährige Schwerpunkt der Re:publica unter dem Motto "Into the wild". Zahlreiche Veranstaltungen beschäftigen sich mit der Frage, welche Konsequenzen aus der Massenüberwachung durch die Geheimdienste gezogen werden können. Die Veranstalter, darunter Markus Beckedahl von Netzpolitik.org und Johnny Häusler von Spreeblick forderten zum Auftakt des dreitägigen Treffens (6. bis 8. Mai) Asyl für Edward Snowden in Deutschland.


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