Nach EuGH-Urteil: Politiker und Pädophile wollen Google-Links löschen lassen
Nach dem Urteil des EuGH zum Löschen von Google-Links machen bereits etliche Menschen von dem neuen Recht Gebrauch. Das Unternehmen will erst in mehreren Wochen Details zu dem Verfahren nennen. Mit einer "Armee von Löschexperten" rechnen Insider.

Das Urteil das Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Löschmöglichkeiten für Google-Links hat die IT-Branche, Datenschützer und Rechtsexperten überrascht. Laut Google kann es mehrere Wochen dauern, bis ein entsprechendes Antragsverfahren entwickelt wird. "Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen darauf, wie wir mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgehen. Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind", teilte das Unternehmen am Donnerstag auf Anfrage von Golem.de mit. Sobald ein "praktikables Verfahren" entwickelt worden sei, würden die Nutzer darüber informiert. "Dies kann mehrere Wochen dauern", hieß es. Einen Bericht des Wall Street Journal, wonach schon in zwei Wochen ein Verfahren vorliege, wies Google als unzutreffend zurück.
Erste Anträge auf Löschung von unliebsamen Links gingen bei dem Konzern bereits ein. Ein Unternehmenssprecher bestätigte auf Anfrage einen Bericht der BBC, wonach ein Politiker, ein Pädokrimineller und ein Arzt entsprechende Anträge gestellt hätten. So fordere ein Politiker, der eine Wiederwahl anstrebe, Links zu einem Artikel über sein Verhalten während seiner Amtszeit zu entfernen. Ein Mann, der wegen des Besitzes von Bildern zu Kindesmissbrauch verurteilt worden sei, wolle die Links zu Berichten über das Urteil löschen lassen. Ein Arzt wiederum verlange, negative Bewertungen seiner Patienten entfernen zu lassen. Google hat bislang noch nicht entschieden, wie mit den Anträgen umgegangen werden soll.
"Armee von Löschexperten"
Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete unter Berufung auf Insider ebenfalls von neuen Löschanträgen nach dem Urteil. Google müsse gar eine "Armee von Löschexperten" in allen 28 Staaten der EU aufbauen, zitierte Reuters den Insider. Das Unternehmen müsse entscheiden, ob die Mitarbeiter die Links auf Anfrage einfach löschten oder tatsächlich eine juristische Abwägung träfen, ob der Antrag auf Basis des EuGH-Urteil gerechtfertigt sei.
Auch Googles Aufsichtsratsvorsitzender Eric Schmidt sieht "viele offene Fragen". Schmidt sprach auf einem Aktionärstreffen am Mittwoch von einer Kollision zwischen dem Recht auf Vergessen und dem Recht auf Wissen. Beide Rechte müssten nach Ansicht Googles ausbalanciert werden. Das sei dem Urteil nicht gelungen. Das Gericht hatte darin festgestellt, dass durch die Tätigkeit von Suchmaschinen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten "erheblich beeinträchtigt werden" können. Wegen seiner potenziellen Schwere könne ein solcher Eingriff "nicht allein mit dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers an der Verarbeitung der Daten gerechtfertigt werden". Selbst mit Blick auf das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwögen in der Regel die Rechte der betroffenen Person.
Scharfe Kritik von Jimmy Wales
Kritik an dem Urteil kam inzwischen von Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. Jeder in der EU, der an die entscheidende Bedeutung von freier Meinungsäußerung und freiem Wissen glaube, müsse das kalte Grausen bekommen, sagte er laut BBC. "Das Gericht hat gesagt, dass der Wunsch eines Individuums das Interesse der Gesellschaft an den vollständigen Fakten zu Ereignissen überwiege", fügte Wales hinzu. Bereits unmittelbar nach dem Urteil hatte er auf Twitter gefragt, ob nun Wikipedia-Artikel mit unangenehmen Wahrheiten zensiert werden könnten. Der amerikanische Rechtsexperte Jeffrey Rosen befürchtet laut Reuters, dass die Suchmaschinenbetreiber mehr Links als erforderlich löschen, um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.
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Interessant wird sein, wie Google den Einzelfall abwägt. Möchte nicht in Googles Haut...
Pädophilie ist keine freie Entscheidung und kann deshalb auch nicht illegal sein. Genauso...
Deshalb habe ich das ja auch differenziert, indem ich von "offiziell" gesprochen habe.
NICHTS. Denn: Nach 5 Jahren überwiegt laut Gesetz das Wiedereingliederungsinteresse und...