Das Bundeskartellamt treibt die Untersuchungen zur Ladeinfrastruktur voran. Um Missstände zu beheben, sollen nur die Ladesäulenanbieter Auskunft geben.
Eine neu eingerichtete Clearingstelle der Provider und Rechteinhaber hat erstmals eine Webseitensperre empfohlen. Jährlich sind bis zu 250 Sperren möglich.
In diesem Jahr hat sich das Joint Venture von Telekom und EWE viel vorgenommen und 2020 bereits rund 60.000 FTTH-Zugänge errichtet. Partner gibt es bereits.
Update Wer Fernsehen guckt, erwartet durchaus, Werbung zu sehen - allerdings nicht im Menü seines Fernsehers. Das Kartellamt hat Samsung nun dafür kritisiert.
Dürfen Suchmaschinen wie Google Verlagsinhalte künftig komplett ausblenden, wenn deren Nutzung nach dem Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig ist? Ein Passus in der Begründung des Medienstaatsvertrags versetzt die VG Media in Alarmstimmung.
An vielen Tausend Standorten haben Vodafone- oder Telekom-Kunden bislang keinen Empfang. Das soll durch Multi Operator Core Network (MOCN) in den Netzen der beiden Anbieter besser werden.
Der Vorschlag der Bundesregierung für das neue Leistungsschutzrecht stößt auf Widerstand bei den Verlegerverbänden. Überschriften mit mehr als drei Wörtern und Vorschaubilder sollen lizenzpfichtig sein. Dabei wenden die Verlage einen sehr auffälligen Argumentationstrick an.
Update Die Bundesregierung hat einen ersten "Diskussionsentwurf" für das neue Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Dieses schränkt nun auch die Nutzung von Pressefotos und Videos für Memes und Vorschaubilder deutlich ein.
Das Bundeskartellamt hat den gemeinsamen Glasfaserausbau von Telekom und EWE genehmigt. Bereits in den nächsten vier Jahren sollen verbindlich 300.000 Glasfaseranschlüsse bis in Gebäude und Wohnungen gebaut werden.
Die beiden Netzbetreiber Telekom und EWE beteuern, dass man beim Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest zu Open Access und den Auflagen des Bundeskartellamts stehe. Ausgebaut werden darf nur in nicht geförderten Gebieten, Konzentration auf städtische Gebiete ist nicht zugelassen.
Mit hohen Auflagen hat das Bundeskartellamt wesentliche Teile der Glasfaser-Kooperation zwischen Telekom und Ewe genehmigt. Die Partner haben sich noch nicht dazu geäußert.
Zwar ist das französische Leistungsschutzrecht nicht einmal einen Monat in Kraft, doch schon hat die juristische Auseinandersetzung mit Google um dessen Durchsetzung begonnen.
Agenturen werben mit "echten Bewertungen" für Produkte und Dienstleistungen im Internet. Doch frei erfundene Angaben sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht erlaubt.
Um die Auflagen für den Ausbau zu erfüllen, werden die drei Netzbetreiber zusammen Standorte errichten und anschließen. Auch United Internet ist eingeladen, die Funklöcher zu schließen.
Was deutsche Medien beim Leistungsschutzrecht schon erfolglos versucht haben, probieren nun die französischen Verlage. Sie wollen nicht hinnehmen, dass Google kein Geld für die Verlinkung von Inhalten bezahlen will.
Die Bundesregierung will die marktbeherrschende Stellung einzelner IT-Konzerne wie Google oder Amazon eindämmen. Nutzer sollen ebenfalls von der Gesetzesreform profitieren.
Der Suchmaschinenkonzern Google ändert die Standardanzeige von Suchergebnissen europäischer Medien in Frankreich. Um mehr als die Überschrift anzeigen zu lassen, müssen Webseiten die Meta-Tags für Suchmaschinen ändern. Lizenzgebühren will der Konzern trotz Leistungsschutzrecht nicht zahlen.
Die Unionsfraktion will nach dem Aus für das deutsche Leistungsschutzrecht schnell eine neue Version beschließen. Zur Begründung nennt der Abgeordnete Ansgar Heveling längst widerlegte Mythen der Verlage.
Update Schwere Niederlage für die deutschen Verlage. Weil das Leistungsschutzrecht nach einem EuGH-Urteil rechtlich nicht anwendbar ist, droht ihnen der Verlust von Millionen Euro an Prozesskosten gegen Google.
Sollten die Empfehlungen einer Expertenkommission des Wirtschaftsministeriums umgesetzt werden, hätten es Google, Microsoft, Facebook und Co schwerer. Nach dieser sollen unter anderem marktmächtige Plattformen beschränkt und Verbraucher gestärkt werden.
Update Der Verlegerverband BDZV will nichts davon gewusst haben, dass die Verwertungsgesellschaft Media mit einer Kampagne gegen US-Digitalkonzerne Richter und Beamte "ertüchtigen" wollte. Doch die beiden Organisationen sind personell eng verbandelt.
Update Die Verwertungsgesellschaft Media macht Stimmung gegen die großen US-Digitalkonzerne. Damit wollen die Rechteverwerter "Beamte, Politiker, Richter und Entscheidungsträger" für ihre eigenen Zwecke "ertüchtigen": die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. Nun entschuldigt sie sich dafür.
Das Bundeskartellamt betrat im Februar juristisches Neuland mit der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Doch jetzt hat ein Gericht Zweifel an den Argumenten geäußert.