Werbung: Bundeskartellamt kritisiert Samsungs Werbebanner bei TVs
Wer Fernsehen guckt, erwartet durchaus, Werbung zu sehen - allerdings nicht im Menü seines Fernsehers. Das Kartellamt hat Samsung nun dafür kritisiert.

Samsung zeigt seit einigen Jahren Werbebanner im Menü seiner Smart TVs an. Das Kartellamt hat auf Anfrage des Nachrichtenmagazins Der Spiegel das Vorgehen nun kritisiert: Das Einblenden solcher Werbung stelle in dieser Form eine unzumutbare Belästigung dar, urteilte die Behörde. Grundlage für die Bewertung sei Paragraf 7 Absatz 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
Die Anzeigen werden manchen Nutzern von Samsungs Smart TVs eingeblendet, wenn sie das On-Screen-Menü aufrufen. Über dieses können Nutzer die Apps auswählen, die sie auf dem Fernseher installiert haben. Wie auf dem Foto eines betroffenen Twitternutzers erkennbar ist, wird das Banner sowohl groß oberhalb der App-Leiste eingeblendet als auch in der Leiste selbst.
Zahlreiche Kunden beschweren sich seit längerem darüber, dass ihnen diese Werbung auf einem teuren Fernseher angezeigt werde. Einfach ausschalten lassen sich die Anzeigen nicht. Samsung zufolge werden die Anzeigen auf 30 Millionen Smart TVs in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russland und Spanien angezeigt.
Fernsehinhalte werden für Analysen verwendet
Die Werbung wird Samsung zufolge mittels einer "automatischen Inhaltserkennung" auf die Nutzer zugeschnitten. Wie der Hersteller auf seiner Webseite erklärt, werden dafür Inhalte aus linearem Fernsehen, Streaming- und anderen Apps, Set-Top-Boxen und Spielekonsolen analysiert und die Erkenntnisse weitergeleitet. Darauf basierend erhalten Nutzer unterschiedliche Werbung angezeigt.
In einer Erklärung hat Samsung Golem.de folgendes mitgeteilt: "Samsung bietet in Europa sogenannte 'native Smart TV Werbung' an. Diese soll sich nahtlos in die Smart-TV-Bedienoberfläche integrieren. Die Ads sind mehrheitlich zur Bewerbung von Inhalten unserer App-Partner gedacht und haben Empfehlungscharakter. Prinzipiell ist der Banner vergleichbar mit der Vorschaufunktion (Pre-View) einer App im First Screen, die dann auftaucht, wenn sich der Nutzer über eine App bewegt."
"Personalisierte Werbung, aber auch die Vorschaufunktion basieren auf den Sehgewohnheiten der Nutzer, dies jedoch nur, wenn der Nutzer hierfür ausdrücklich vorab seine Einwilligung erteilt hat. Die Grundlage dafür ist die jeweils individuelle Werbe ID (TIFA), die Nutzer jederzeit zurücksetzen oder ein- und ausschalten können, indem sie die sogenannte 'Interessenbasierte Werbung' aktivieren oder deaktivieren. Weitere Informationen dazu sind in den Datenschutzeinstellungen erklärt und auch auf folgender Website beschrieben."
Die Deaktivierung der TIFA bedeutet allerdings nicht, dass Nutzern keine Werbung mehr angezeigt wird. Dem Spiegel zufolge gehen laut dem Bundeskartellamt bislang noch keine Verbraucherverbände oder die Wettbewerbszentrale gegen die Werbung vor. Denkbar ist, dass sich das in Zukunft ändern wird.
Nachtrag vom 2. Oktober 2020, 16:51 Uhr
Samsung hat Golem.de eine Erklärung zur Problematik rund um die Werbung auf den Fernsehern gegeben. Wir haben den Text entsprechend ergänzt.
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Und jetzt stell dir vor, sie bauen irgendwann TVs mit so Edge Rändern... Die sind schon...
Hallo, das möchte ich gern kurz richtigstellen :) Bei der Nutzung von Golem.de mit...
Von was für einem Gerät redest du?
Ich habe einen Apple iPhone und es wird mir, zumindest ausserhalb des App-Store, keine...