Wettbewerbsrecht 4.0: Kommission empfiehlt, Verbraucherrechte zu stärken

Im Zuge einer Reform des Wettbewerbsrechts schlägt die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 vor, die Rolle der Verbraucher zu stärken. Die praktische und tatsächliche "Verfügungsgewalt" der Konsumenten über ihre eigenen Daten solle verbessert werden, heißt es in einem entsprechenden Bericht(öffnet im neuen Fenster) , der am 9. September 2019 in Berlin vorgelegt wurde.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, es gehe um ein modernes Wettbewerbsrecht im Zeitalter der Digitalisierung. An bewährten Prinzipien solle festgehalten werden. Die Kommission habe aber wichtige Vorschläge dazu gemacht, wo es genauere Vorgaben etwa für marktbeherrschende Plattformen geben solle. "Einerseits müssen wir die Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Digitalunternehmen und Plattformen fördern, andererseits Missbrauch von Marktmacht verhindern und Märkte offen halten." Altmaier hatte die Kommission im September 2018 eingesetzt .
Bei den geplanten Reformen des Wettbewerbsrechts komme es vor allem darauf an, den Konsumenten zu stärken, sagte der Kommisions-Co-Vorsitzende Martin Schallbruch. Diese sollten dauerhaft bestimmen, was mit ihren Daten passiere. "Je einfacher Konsumenten ihre Daten von einem zum anderen Anbieter portieren oder neuen Anbietern den Zugang zu Daten gewähren können, desto eher können Wettbewerber datenbasierte Machtpositionen angreifen."
Die Vorschläge der Kommission zielen auf Reformen auf nationaler sowie auf EU-Ebene. Der Co-Vorsitzende Prof. Achim Wambach verwies auf die Dominanz von Plattformen. Bei der Missbrauchsaufsicht sei viel getan worden, diese aber müsse geschärft werden, sagte er mit Blick etwa auf EU-Verfahren gegen Google. "Wir brauchen Regeln für marktmächtige Plattformen. Selbstbegünstigung sollte für solche Plattformen verboten werden." Der Bericht schlägt vor, "marktbeherrschenden Online-Plattformen mit bestimmten Mindestumsätzen oder -nutzerzahlen durch eine Plattformverordnung bestimmte Verhaltensregeln aufzuerlegen." Zudem sieht das Papier vor, "die Begünstigung eigener Dienste im Verhältnis zu Drittanbietern zu untersagen."
Die EU-Wettbewerbshüter hatten im März eine Milliardenstrafe gegen Google verhängt , weil der Internetkonzern bei einer Suchmaschinenwerbung im Dienst Adsense for Search andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe. Die EU-Kommission hat Googles Geschäftsverhalten seit gut einem Jahrzehnt im Visier.