Amazon Marketplace: Kartellamt prüft Sperrung von Wucherangeboten
In der Corona-Krise haben Online-Händler wie Amazon die Verkäufe überteuerter Waren gesperrt. Das wird nun vom Kartellamt untersucht.

Das Bundeskartellamt prüft die Preissetzung von Amazon auf dessen Online-Marktplatz in der Coronakrise. "Während der ersten Corona-Monate gab es Beschwerden darüber, dass Amazon Händler wegen angeblich überhöhter Preise gesperrt hat", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) (Paywall). Daher werde derzeit untersucht, "ob und wie Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Marketplace beeinflusst". Mit Blick auf frühere Entscheidungen des Kartellamts zu den Praktiken des Onlinehändlers sagte Mundt: "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt."
Nach Angaben des Kartellamtschefs beschwerten sich Händler in der Coronakrise unter anderen darüber, dass Amazon die Lieferung bestimmter Produkte wie Masken und Desinfektionsmittel priorisiert habe, weil die Kapazitäten sonst nicht ausgereicht hätten. "Diese Art der Priorisierung war aus unserer Sicht aber nicht zu beanstanden", sagte Mundt.
Die Untersuchung der Preissetzung ist hingegen noch nicht abgeschlossen. "Wir schauen uns das Verhalten von Amazon an. Es gab erste Auskunftsersuchen, auf die Amazon inzwischen geantwortet hat. Diese Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet", sagte Deutschlands oberster Wettbewerbshüter.
Erste Verwarnungen im Februar
Schon im Februar 2020 waren auf Amazon die Preise für medizinischen Mundschutz in die Höhe geschossen. Bereits damals hatte Amazon damit begonnen, mehrere Marketplace-Verkäufer wegen zu hoher Preise für chirurgische Mundschutzmasken zu verwarnen Auch Ebay war Medienberichten zufolge gegen "Corona-Wucher" vorgegangen.
In Facebook-Gruppen gab es einem Bericht der Wirtschaftswoche (Paywall) zufolge jedoch Beschwerden darüber, dass der Amazon-Algorithmus auch Produkte ausliste, die nichts mit der Coronapandemie zu tun hätten. Konkurrierende Plattformbetreiber wie Real hätten hingegen erklärt, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen "keinerlei Handhabe" zu haben, "in die Preisgestaltung der angeschlossenen Händler einzugreifen". Amazon verwies laut Wirtschaftswoche hingegen auf seine Verkaufsrichtlinien. Wenn "auf einer Marketplace-Site Preisgestaltungspraktiken auffallen, die das Kundenvertrauen schädigen, kann Amazon Maßnahmen ergreifen und z. B. das Einkaufswagen-Feld oder das Angebot entfernen", heißt es darin.
Nachtrag vom 18. August 2020, 9:22 Uhr
Ein Amazon-Sprecher sagte zu der Untersuchung: "Amazon-Verkaufspartner legen ihre eigenen Produktpreise in unserem Store fest. Wir möchten, dass die Kunden mit Vertrauen kaufen, wann immer sie auf Amazon.de einkaufen, und wir haben Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass die Verkaufspartner ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten." Die Systeme seien so konzipiert, "dass sie Maßnahmen gegen Preistreiberei ergreifen". Wenn Verkaufspartner Bedenken hätten, sollten sie sich an den Verkaufspartner-Support wenden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Es ging nicht darum, ob die Preise zu hoch sind, sondern ob ein Dritter, hier Amazon...
Das hängt von deiner Definition von "groß" ab. Generell gibt es außer Amazon eigentlich...
Da hast Du in der Schule gut aufgepasst. Jetzt fragen wir mal ab, ob Du Wissenstransfer...
Oder alternativ gut sichtbar einen entsprechenden Hinweis einblenden, dass sich der...