Gemeinschaftsunternehmen: Telekom und EWE stehen zur Öffnung der Netze
Die beiden Netzbetreiber Telekom und EWE beteuern, dass man beim Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest zu Open Access und den Auflagen des Bundeskartellamts stehe. Ausgebaut werden darf nur in nicht geförderten Gebieten, Konzentration auf städtische Gebiete ist nicht zugelassen.

Die Deutsche Telekom und EWE stehen zu den Zusagen an das Bundeskartellamt zur Gründung des Joint Ventures unter dem Namen Glasfaser Nordwest. "Mit den Zusagen gegenüber dem Bundeskartellamt haben wir diese Ziele nun auch formal abgesichert. Die Kunden und auch andere Telekommunikationsanbieter können sich darauf verlassen, dass wir den geplanten Ausbau und die Öffnung des Netzes umsetzen werden", sagte Telekom-Sprecher Andreas Middel Golem.de auf Anfrage.
Das Unternehmen will bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Firmen in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens sowie in Bremen mit Internet versorgen. Technische Grundlage ist Fiber To The Home (FTTH). Beide Partner gehen von einer Investitionshöhe von bis zu zwei Milliarden Euro über einen Zeitraum von rund zehn Jahren aus.
"Wir haben immer gesagt, dass die Glasfaser Nordwest die modernste Infrastruktur im Nordwesten errichten und diese diskriminierungsfrei allen interessierten Telekommunikationsanbietern zur Verfügung stellen wird", erklärte EWE-Sprecher Mathias Radowski. "Nach Abschluss des Fusionskontrollverfahrens, das laut Bundeskartellamt spätestens im Januar 2020 abgeschlossen sein soll, wollen wir das Unternehmen schnellstmöglich gründen und mit dem Ausbau beginnen."
Beide Gesellschafter wollen die Infrastruktur als Generalunternehmer ausbauen. Im Anschluss vergibt Glasfaser Nordwest die Ausbaugebiete per Auswahlverfahren auch an Dritte. Im Jahr 2020 sollten die ersten Kunden im Ausbaugebiet die neuen Glasfaseranschlüsse nutzen können.
Das Bundeskartellamt hat am 5. Dezember 2019 wesentliche Teile der Glasfaser-Kooperation unter Auflagen genehmigt. Demnach darf nur in nicht geförderten Gebieten ausgebaut werden, eine Konzentration auf städtische Gebiete ist nicht erlaubt.
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Der Unterschied ist, dass die Regulierungsbehörde sich scheinbar nur für die Telekom...