Gerichtsurteil: Fake-Bewertungen auf Portalen sind unzulässig
Agenturen werben mit "echten Bewertungen" für Produkte und Dienstleistungen im Internet. Doch frei erfundene Angaben sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht erlaubt.

Marketing-Agenturen dürfen im Internet keine Fake-Bewertungen für Produkte oder Dienstleistungen verkaufen. Das entschied das Landgericht München am Donnerstag in einem Streit zwischen dem Urlaubsportal Holidaycheck und der im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässigen Firma Fivestar Marketing. Demnach darf Fivestar künftig keine Hotel-Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben (Az.: 17 HK O 1734/19).
Das Unternehmen muss zudem dafür sorgen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden. Fivestar muss außerdem dem zum Medienkonzern Burda gehörenden Urlaubsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammten. Die Entscheidung erging in Form eines sogenannten Versäumnisurteils. Trotz Ladung war kein Vertreter von Fivestar zur Verhandlung erschienen.
Amazon-Bewertung ab 19,40 Euro
Zielgruppe von Fivestar sind Firmen, die ihre Umsätze durch positive Bewertungen aufbessern wollen. "Durch Fivestar erhalten Sie hochwertige Rezensionen Ihrer Produkte, Ihrer Dienstleistungen oder Ihres Shops", wirbt Fivestar auf der eigenen Webseite. Gekaufte Amazon-Bewertungen sind mit einem Preis ab 19,40 Euro am teuersten, Bewertungen kann die Kundschaft aber auch ab 9,72 Euro für Google, Facebook oder Apps kaufen - im Paket billiger. Fivestar warb in der Vergangenheit damit, dass Spitzenbewertungen verkauft würden, hat diesen Hinweis aber mittlerweile gestrichen. Der Website zufolge verfügt das Unternehmen über mehr als 167.000 Rezensenten und hat bisher 340.805 Bewertungen veröffentlicht.
Im speziellen Münchner Fall verbietet das Urteil des Landgerichts Fivestar nicht generell, Bewertungen auf Holidaycheck zu verkaufen. Verboten sind jedoch Rezensionen von Fivestar-Bewertern, "die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben", sagte der Vorsitzende Richter Gawinski.
Bundeskartellamt hat Untersuchung gestartet
Das beklagte Unternehmen hat sich kürzlich umbenannt und die Rechtsform geändert, von Fivestar Marketing UG in Fivestar AG bR, wie der Richter vortrug. Der ehemalige Geschäftsführer ist nun nicht mehr Geschäftsführer, ein neuer ist im Handelsregister nicht eingetragen. Das wird dem Unternehmen aber nicht helfen, den Ansprüchen der siegreichen Holidaycheck zu entgehen. "Das ist wie eine Geschlechtsumwandlung", sagte Richter Gawinski zur Änderung der Rechtsform. "Das bedeutet nicht, dass es die Firma nicht mehr trifft."
Das Bundeskartellamt hatte im vergangenen Mai angekündigt, mit einer Sektoruntersuchung gegen Missstände bei kommerziellen Internetangeboten vorzugehen. Dabei wollen die Wettbewerbshüter Nutzerbewertungen auf Verkaufsplattformen oder Bewertungsportalen prüfen. "Es gibt Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert sind", hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am 23. Mai in Bonn gesagt. Mit der Sektoruntersuchung solle herausgefunden werden, "welche Bewertungssysteme dafür besonders anfällig sind und inwieweit hier gegebenenfalls Verbraucherrechtsverstöße vorliegen".
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Was mir nicht klar ist, wie man dieses Geschäftsmodell überhaupt noch zulassen kann. Die...
Hui, ich sehs grad. Sogar extra für mich registriert. Aber direkt das Bullshit Bingo...
Ich könnte mir vorstellen, dass die Firma bereits gar nicht mehr existiert und ganz...