Gesetzesentwurf: Regierung will Marktmacht von IT-Konzernen einschränken

Die Bundesregierung will die marktbeherrschende Stellung einzelner IT-Konzerne wie Google oder Amazon eindämmen. Nutzer sollen ebenfalls von der Gesetzesreform profitieren.

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Amazon könnte in Deutschland bald schärferen Wettbewerbsregeln unterliegen.
Amazon könnte in Deutschland bald schärferen Wettbewerbsregeln unterliegen. (Bild: Jefferson Graham/USATNetwork via Imagn Content Services)

Das Bundeswirtschaftsministerium will das Kartellrecht für marktbeherrschende Unternehmen verschärfen. Das geht aus dem Referentenentwurf für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, der Golem.de vorliegt. Ziel des GWB-Digitalisierungsgesetzes ist es nach Angaben des Ministeriums, "die Spielregeln für marktbeherrschende Plattformen strenger zu fassen und zugleich die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern zu erhöhen". Damit will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unter anderem digitale Monopole verhindern und die Möglichkeit der Nutzer für einen Anbieterwechsel verbessern.

Der 153-seitige Entwurf fügt unter anderem in einem neuen Paragraf 18, Absatz 3b des GWB ein weiteres Kriterium für marktbeherrschende Unternehmen hinzu, das das Konzept der "Intermediationsmacht" neben der üblichen Angebots- und Nachfragemacht etablieren soll. Demnach ist bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens, das als Vermittler auf mehrseitigen Märkten tätig ist, "insbesondere auch die Bedeutung der von ihm erbrachten Vermittlungsdienstleistungen für den Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten zu berücksichtigen". Das ziele auf Anbieter wie Google oder Amazon, die Suchanfragen auch zu eigenen Angeboten lenken könnten.

Interoperabilität und Datenportabilität stärken

Ein weiterer neuer Paragraf 19a des GWB sieht vor, dass das Bundeskartellamt für bestimmte Unternehmen eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" feststellen kann. Solchen Unternehmen kann die Kartellbehörde dann untersagen, "beim Vermitteln des Zugangs zu Beschaffungs- und Absatzmärkten die Angebote von Wettbewerbern anders zu behandeln als eigene Angebote" oder Wettbewerber "unmittelbar oder mittelbar zu behindern, sofern die Behinderung geeignet ist, den Wettbewerbsprozess erheblich zu beeinträchtigen".

Darüber kann das Kartellamt solchen Firmen verbieten, "die Interoperabilität von Produkten oder Leistungen oder die Portabilität von Daten zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern" sowie "andere Unternehmen unzureichend über den Umfang, die Qualität oder den Erfolg der erbrachten oder beauftragten Leistung zu informieren oder ihnen in anderer Weise eine Beurteilung des Wertes dieser Leistung zu erschweren".

Monopole frühzeitig verhindern

Ebenfalls soll marktbeherrschenden Firmen erschwert werden, durch Zugriff auf die Daten der Konkurrenz ihre Stellung noch stärker auszubauen, um "auf einem anderen Markt Marktzutrittsschranken zu errichten oder zu erhöhen oder andere Unternehmen in sonstiger Weise zu behindern oder Geschäftsbedingungen zu fordern, die eine solche Nutzung zulassen".

Darüber hinaus will die Regierung die Entstehung von Monopolen frühzeitig verhindern. Laut dem neuen Paragraf 20, Absatz 3a liegt eine "unbillige Behinderung" von Wettbewerbern vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen "die eigenständige Erzielung von positiven Netzwerkeffekten durch Wettbewerber behindert und hierdurch die ernstliche Gefahr begründet, dass der Leistungswettbewerb in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt wird".

Fusionen werden einfacher

Erleichtert wird dem Entwurf zufolge die Fusion von Unternehmen in kleineren Märkten. Demnach unterliegen Zusammenschlüsse erst dann der Kontrolle des Kartellamts, wenn alle beteiligten Firmen in Deutschland mindestens einen jährlichen Umsatz von zehn Millionen Euro erzielen. Bisher lag diese Schwelle bei fünf Millionen Euro. Zusammenschlüsse können demnach nicht untersagt werden, wenn die Gründe für eine Untersagung nur Bagatellmärkte mit einem Volumen von bis zu 20 Millionen Euro statt bisher 15 Millionen Euro betreffen.

In einem weiteren Abschnitt des Entwurfs setzt die Regierung neue Vorschriften zum Kronzeugenprogramm um, wie sie die EU-Richtlinie 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden vorschreibt. Damit kann Unternehmen, die ihre Beteiligung an einem geheimen Kartell den Behörden melden, eine Geldbuße erlassen werden.

Die Vorschläge des Gesetzesentwurfs basieren unter anderem auf den Vorschlägen der Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0, die Anfang September 2019 ihre Ergebnisse vorgelegt hatte. Darüber hinaus nehme der Entwurf auch "die internationale Debatte mit wichtigen Reformempfehlungen wie dem Furman-Bericht aus Großbritannien, dem EU-Sonderberater-Bericht für die Wettbewerbskommissarin Frau Vestager, dem Final Report der Australian Competition & Consumer Commission zur Digital Platforms Inquiry sowie den aktuell geführten politischen Diskurs in den USA auf", hieß es weiter.

Der Entwurf wird dem Ministerium zufolge in Kürze in die Ressortabstimmung gegeben. Ein Termin für einen Kabinettsbeschluss stehe noch nicht fest, hieß es auf Anfrage von Golem.de.

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QuisCustodietIp... 08. Okt 2019

@TW1920: Das bedeutet aber nicht automatisch / zwingend, dass man das Thema "Besteuerung...

QuisCustodietIp... 08. Okt 2019

Hoffentlich werden diese Konzerne (um die es in diesem Artikel geht, Anm. d. V.) dann...

Ach 08. Okt 2019

...in dem man den Bürgern auf Basis von Tricks, falschen Versprechungen, Tücke und...

Quantium40 08. Okt 2019

Das Gesetz ermöglicht dem Kartellamt aber nur einzugreifen und zwingt es nicht dazu...



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