Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Urheberrecht

Richard Stallman (Foto: Gisle Hannemyr)

Free Software Foundation: 25 Jahre "Extremisten"

Die ersten einheitlichen Lizenzen zum Schutz freier Software sind ihr zu verdanken und die Idee, dass Anwender mit ihrem Computer machen können sollen, was sie wollen. Seit 25 Jahren gibt es die Free Software Foundation. Doch auch unter Verfechtern freier Software hat sie nicht nur Freunde.
Die Golem Newsletter : Das Wichtigste für Techies und IT-Leader auf einen Blick. Jetzt abonnieren
undefined

Onlineshopping: Jeder siebte Artikel wird zurückgeschickt

Viele Onlinekäufer missbrauchen das Widerrufsrecht und schicken einmal benutzte Waren wieder zurück. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag fordert deshalb eine Einschränkung. Verbraucherschützer dagegen halten das Szenario für überzogen. Ohne das Widerrufsrecht würde der Onlinehandel einbrechen, halten sie dagegen.

Urheberrecht: Kopierverbot für Fakten?

Ein Hochschullehrer und ein Anwalt in den USA sehen in Google und anderen News-Aggregatoren den Grund für das Zeitungssterben. Um die Zeitungen zu retten, schlagen sie vor, das Urheberrecht zu ändern. Über Inhalte von Zeitungsberichten sollen Dritte 24 Stunden lang nicht berichten dürfen.
undefined

Gnome: Neue Richtlinien bei der Copyright-Vergabe

Die Gnome-Foundation hat neue Richtlinien für die Vergabe von Copyrights veröffentlicht: Bei der Aufnahme eines neuen Moduls in den Gnome-Desktop muss dessen Copyright sowohl von der Gnome-Foundation als auch vom Release-Team geprüft und bestätigt werden.
undefined

Vimeo-Video-Löschung: Die GVU gibt sich unschuldig

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) ist nicht schuld an der Löschung legaler Videos auf der Videoplattform Vimeo. Stattdessen war der Dienstleister OpSec Security verantwortlich und hat sogar eine Unterlassungserklärung abgegeben.

IMHO: Interoperabilität ist Freiheit

In dieser Woche hat das Copyright Office der USA neue Ausnahmen vom gesetzlichen Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Die Ausnahmen stärken den Wettbewerb und geben den Verbrauchern Wahlfreiheit.
undefined

iPhone Jailbreak: US-Behörde stärkt Nutzerrechte (Update)

Niederlage für Apple: Das US Copyright Office hält sogenannte Jailbreaks für das iPhone für rechtmäßig. Nutzer können also legal ihr Smartphone knacken, um darauf Applikationen zu installieren, die Apple davon fernhalten will. Außerdem dürfen sie den Netlock des Gerätes umgehen. Beides falle unter das Prinzip des Fair Use, entschied die Behörde.
undefined

The Yes Men: Mit Bittorrent gegen das System

Die Aktivistengruppe Yes Men hat die US-Handelskammer verärgert, weil sie sie bloßgestellt hat. Das Video der Aktion soll nach dem Willen der Interessenvertretung der Wirtschaft nicht öffentlich werden. Doch die Yes Men bieten es nun mit ihrem zweiten Film "The Yes Men Fix the World" als kostenlosen Bittorrent-Download an.
undefined

CCC: Elf gegen vierzehn

Anonymität, Schutz der Privatsphäre, Netzneutralität, neues Urheberrecht - das sind Bedingungen, um das Netz lebenswert zu machen, sagt der Chaos Computer Club. Die Organisation hat elf Thesen zusammengestellt. Ein Gegenentwurf zu dem Internet, das Innenminister Thomas de Maizière vorschwebt.

Neuseeland: Gesetz soll Patente für Software verbieten

Laut eines neuseeländischen Gesetzesentwurfs sollen Patente auf Software bald nicht mehr möglich sein. Patente beeinträchtigten die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Unternehmen und verhinderten Innovationen, argumentiert der Handelsausschusses des Parlaments, der den Entwurf verfasst hat.

Acta: iPod-Durchsuchungen nicht ausgeschlossen

Am Montag hatte die EU-Kommission den Mitgliedern des Europäischen Parlaments verboten, Informationen über den Stand der Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen Acta zu verbreiten. Der aktuelle Stand des Vertragstextes hat dennoch seinen Weg ins Internet gefunden.

Urheberrechtsklage: Viacom verliert vor Gericht gegen Google

Viacom hat ein langwieriges Urheberrechtsverfahren gegen Googles Videoplattform Youtube verloren. Der Richter befand, Youtube könne nicht für das bloße Wissen haftbar gemacht werden, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte auf das Portal laden. Es reiche aus, dass es im konkreten Fall Videos lösche. Viacom hatte eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz gefordert.