Massenabmahnungen: Logistep darf in der Schweiz keine IP-Adressen mehr sammeln
Das Schweizer Unternehmen Logistep versteht sich als Ermittlungsdienst zum Schutz von geistigem Eigentum. Logistep sucht im Auftrag seiner Kunden in Tauschbörsen nach Nutzern, die unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten, speichert deren IP-Adressen und gibt die Daten an die Urheber weiter, damit diese gegen die Nutzer vorgehen können.
Da es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt, die Logistep ohne Wissen der Nutzer speichert, verstößt das Unternehmen in der Schweiz gegen das Datenschutzrecht, entschied das Schweizer Bundesgericht. Es schloss sich damit der Auffassung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) an, der seinerseits geklagt hatte, nachdem das Unternehmen seiner Empfehlung, den Dienst umgehend einzustellen, nicht gefolgt war.
Die von Logistep AG bearbeiteten Daten, "zumindest die IP-Adressen, stellen Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes dar. Dessen Verletzung liegt im konkreten Fall darin begründet, dass das Bearbeiten der Daten durch die AG im Regelfall ohne Wissen der betroffenen Personen und in einer für diese nicht erkennbaren Weise erfolgt", teilt das Gericht mit(öffnet im neuen Fenster).
Die Richter räumen ein, dass durch ihre Entscheidung die "umfassende wirtschaftliche Verwertung von Urheberrechten erheblich" erschwert werde. Es sei jedoch zu berücksichtigen, "dass das Vorgehen einen bedeutsamen Eingriff in die Privatsphäre von jedem betroffenen Benutzer mit sich bringt, welche der Staat zu schützen hat".
Letztendlich sei das Interesse von Logistep und seiner Auftraggeber nicht überwiegend.
Das bedeutet aber nicht das Ende des Geschäfts von Logistep, denn die Entscheidung gilt nur für die Schweiz. Logistep bietet seine Dienste europaweit an.
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