Urheberrecht

Promo-CDs dürfen weiterverkauft werden

Ein US-Berufungsgericht hat bestätigt, dass Universal Music den Weiterverkauf von sogenannten Promo-CDs nicht urheberrechtlich verbieten kann. Universal hatte behauptet, dass die CDs auf ewig Eigentum der Firma seien.

Artikel veröffentlicht am ,

Das neue Jahr fängt gut an für Troy Augusto. Mit Unterstützung der Electronic Frontier Foundation (EFF) hat der eBay-Händler erneut über die weltgrößte Plattenfirma gesiegt. Ein Berufungsgericht hat gestern den Einspruch von Universal Music (UMG) gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts zugunsten von Troy Augusto abgewiesen. Das hatte im Sommer 2008 entschieden, dass Troy Augusto auf eBay auch Promo-CDs von Universal Music verkaufen darf.

Die EFF begrüßte das Urteil und bezeichnete es als "wegweisend". Die bei der EFF für Fragen des geistigen Eigentums zuständige Direktorin, Corynne McSherry, erklärte: "Dieses Urteil befreit Promo-CDs von jedem Schatten einer Urheberrechtsverletzung, was eine gute Nachricht für Musikliebhaber ist. Aber das Urteil hat eine weitaus größere Bedeutung. Das Gericht hat die Argumentation zurückgewiesen, wonach es ausreichend sei, einfach einen Hinweis an einem geschützten Werk anzubringen, um den Weiterverkauf zu verhindern. Es gibt späteren Besitzern Schutz vor Urheberrechtsansprüchen, ganz egal ob sie für die Kopie bezahlt haben oder nicht."

Augusto war im Jahr 2007 von Universal wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt worden, nachdem er bei eBay zuvor auf Flohmärkten und in Secondhandläden gekaufte Promo-CDs versteigert hatte. Die CDs trugen eine entsprechende Markierung mit dem Hinweis, dass sie Eigentum Universals seien und nicht weiterverkauft werden dürften. Wenn Augusto sie trotzdem versteigere, verstoße er gegen Universals Urheberrechte, behauptete das Unternehmen.

Diese Argumentation wiesen die Berufungsrichter zurück und gaben Augusto recht, der sich zu seiner Verteidigung auf den Erschöpfungsgrundsatz des US-Urheberrechts (first sale doctrine) berufen hatte. Demnach erschöpfen sich die exklusiven Verbreitungsrechte eines Rechteinhabers an einer Werkskopie, wenn er sie selbst in Umlauf gebracht hat oder sie mit seiner Zustimmung in Umlauf gebracht wurden.

Der Versand der Promo-CDs an Radiosender und DJs erfüllt laut Gericht diese Voraussetzungen. Universal könne sich in Anbetracht der Umstände nicht darauf berufen, die Promo-CDs an die jeweiligen Empfänger lediglich lizenziert zu haben. Vielmehr sei der Versand der CDs durch UMG klar als "unbestellter Versandhandel" (unordered merchandising) einzustufen. Damit habe UMG jedes Recht zur weiteren Kontrolle der Verbreitung der CDs verwirkt und Troy Augusto habe sie guten Gewissens bei eBay versteigern dürfen. [von Robert A. Gehring]

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Wayne-mal-wieder 05. Jan 2011

"Promo-CDs dürfen weiterverkauft werden" - der Aufmacher signalisiert Relevanz für mich...

Dosenbier 05. Jan 2011

Es verbreitet sich eh immer mehr die Praxis, dass bei Promo-CDs in die Songs...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Warnmeldungen
Rund alle 36 Stunden ein Alarm per Cell Broadcast

Zwischenfazit nach 100 Tagen: Bislang wurden bundesweit 77 Alarmmeldungen per Cell Broadcast übertragen.

Warnmeldungen: Rund alle 36 Stunden ein Alarm per Cell Broadcast
Artikel
  1. Vermona: Zufall und Synthesizer
    Vermona
    Zufall und Synthesizer

    Wie aus einem großen DDR-Staatsbetrieb ein erfolgreicher kleiner Hersteller von analogen Synthies wurde.
    Von Martin Wolf

  2. Digitalisierung: Behörde bekommt weniger Beschwerden über Faxwerbung
    Digitalisierung
    Behörde bekommt weniger Beschwerden über Faxwerbung

    Naht allmählich das Ende der Technologie? Die Bundesnetzagentur hat 2022 viel weniger Beschwerden über Fax-Spam bekommen als im Jahr zuvor.

  3. Ceconomy AG: Media Markt plant offenbar Reparaturabo
    Ceconomy AG
    Media Markt plant offenbar Reparaturabo

    Egal wo die Ware gekauft wurde: Bei Media Markt soll man künftig seine Elektronikgeräte reparieren lassen können - mit einem zweistufigem Abo.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • SanDisk Ultra NVMe 1 TB ab 39,99€ • Samsung 980 1 TB 45€ • MindStar: be quiet! Pure Base 500 69€, MSI MPG B550 Gaming Plus 99,90€, Palit RTX 4070 GamingPro 666€, AMD Ryzen 9 7950X3D 699€ • Corsair DDR4-3600 16 GB 39,90€ • KFA2 RTX 3060 Ti 329,99€ • Kingston Fury 2 TB 129,91€ [Werbung]
    •  /