Urheberrecht
EU-Kommission will besseren Schutz geistigen Eigentums
Die EU-Kommission beklagt durch das Internet eine "beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen". Mit der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie wollte sie Rechteinhaber stärken - und hat das Ziel teilweise verfehlt.
Das Internet bereitet der EU-Kommission Sorgen. Durch das Netz habe es eine "beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen", gegeben. An diese "Herausforderungen" hatte die Kommission 2004 nicht gedacht, als sie die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums "konzipierte". So steht es im ersten Evaluierungsbericht zur Richtlinie 2004/48/EG, den die Kommission am 22. Dezember 2010 vorgelegt hat.
Zu wenig legale Angebote
Die Kommission wollte mit den im Rahmen der Richtlinie eingeführten zivilrechtlichen Instrumenten Rechteinhabern die Durchsetzung ihrer Interessen innerhalb der EU erleichtern. Dieses Ziel hat die Kommission in ihren eigenen Augen nur teilweise erreicht.
Trotz der Richtlinie florierten die illegalen Filesharing-Aktivitäten im Internet, stellt die Kommission in ihrem Bericht fest: "Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe". Eine Mitschuld daran gibt die Kommission allerdings auch den Rechteinhabern, "weil die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte". Nichtsdestotrotz zieht die Kommission ein schärferes Vorgehen gegen Websites, die das illegale Treiben unterstützen, in Betracht: "In diesem Zusammenhang müssen möglicherweise die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens eindeutig geprüft werden."
Internetprovider als Urheberrechtspolizei?
Die Kommission hat dabei auch die Internetprovider im Blick. Die bei der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten gegen Provider eingeführten Rechtsinstrumente reichen ihr nicht aus, "um Online-Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums wirksam zu bekämpfen". Anscheinend schwebt der Kommission die EU-weite Einführung von Maßnahmen gegen Tauschbörsennutzer vor, die der Provider organisieren soll.
Im Bericht der Kommission heißt es dazu wörtlich: "Da der Vermittler sich im Hinblick auf Prävention und Beendigung der Online-Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in einer günstigen Position befindet, könnte die Kommission untersuchen, wie er enger eingebunden werden kann". Entsprechend dem französischen Vorbild könnten die Internetprovider in Zukunft möglicherweise als Urheberrechtspolizei herangezogen werden.
Mehr Schadensersatz?
Auch den Datenschutz könnte die Kommission in Zukunft aufweichen, um den Rechteinhabern die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Dritte zu erleichtern. In einigen Mitgliedstaaten wird nämlich "das in der Richtlinie genannte Recht auf Auskunft sehr restriktiv gehandhabt, vor allem aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften für Schutz und Speicherung personenbezogener Daten".
Schließlich hält die Kommission die Schadensersatzansprüche von Rechteinhabern für unzureichend: "Nach Angaben der Rechteinhaber scheint Schadenersatz derzeit potenzielle Rechteverletzer nicht wirksam von illegalen Tätigkeiten abzuschrecken. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der von Gerichten verhängte Schadenersatz nicht dem Profit entspricht, den die Rechteverletzer erzielen". Die Kommission möchte es den nationalen Gerichten daher erlauben, höheren Schadensersatz zu verhängen.
Bis zum 31. März 2011 können alle "interessierten Akteure" der Kommission ihre Meinung zu dem Bericht mitteilen. [von Robert A. Gehring]
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Das sind keine 10 Profit, sondern 10 weniger Ausgaben. Und ja, das ist ein Unterschied...
DAS wäre mal eine Schlagzeile.
Im Playstation Store gibt es die Möglichkeit HD-Filme runterzuladen. Ich glaube es...
nun ja, krasser ist, dass die konsequenz aus dem ganzen ist, obwohl die anbieter also...