Der in Chrome integrierte PDF-Renderer steht als Open Source bereit. Der Code könnte in Chromium aufgenommen werden und stammt zum Teil von Foxit-Software.
Das Metropolitan Museum of Art stellt 400.000 Bilder seiner Sammlung zu Bildungszwecken lizenz- und kostenfrei bereit. Dabei handelt es sich um Werke, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die wichtigsten netzpolitischen Entscheidungen inzwischen in Europa fallen. Golem.de hat daher die Parteien gefragt, wie es nach den Wahlen mit der Netzpolitik weitergehen soll.
Mit dem Hebel des Urheberrechts wollte die Bundesregierung die Veröffentlichung einer brisanten Studie zur Europawahl verhindern. Der Versuch ist vor Gericht in zwei Instanzen gescheitert.
Eine Gruppe von Informationswissenschaftlern aus Regensburg will im Herbst 2014 mit einem Musik-Wiki nach Wikipedia-Vorbild online gehen. Die Musiknoten seien wie Kochrezepte und müssten deshalb frei sein, sagte der Musikwissenschaftler Frank Christian Stoffel.
Die Niederlande dürfen bei Urheberrechtsabgaben für legale Privatkopien die illegalen Kopien nicht mit einpreisen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Nach dem offiziellen Ende von Windows XP kann nur Microsoft Support anbieten. Das ist wettbewerbsfeindlich, bei einem Fotokopierer wäre das zum Beispiel so nicht möglich. Deshalb fordert ein US-Jurist, die Gesetzgebung grundlegend zu ändern.
Wegen angeblicher Copyright-Verletzungen ist der Open-Source-Film Sintel weltweit bei Youtube gesperrt gewesen. Als Urheber wird Sony genannt. Die Sperre trat wohl versehentlich in Kraft.
Warner Brothers, Disney, Microsoft und Intel haben eine Geldstrafe gegen den Gründer des Softwareunternehmens Slysoft erstritten. Slysoft mit Sitz auf dem Inselstaat Antigua bringt den DVD- und Blu-ray-Ripper AnyDVD, CloneDVD und Game Jackal heraus.
Von der Initiative zur Genossenschaft: Die C3S ist als Europäische Genossenschaft eingetragen. Im Mai will die Gema-Konkurrenz die ersten Mitarbeiter einstellen und mit dem Aufbau der Infrastruktur für die Musikverwertung beginnen.
Update Der Europäische Gerichtshof hat in einer Klage zu Kino.to geurteilt, dass Internetsperren gegen illegale Angebote zulässig sind. Constantin Film hatte gegen einen Internetprovider geklagt.
Update Das Geschäftsmodell von Aviteo, dem Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes Usenext, soll laut Gema auf dem illegalen Download geschützter Werke basieren. Das Landgericht Hamburg hat jetzt eine Unterlassungsverfügung erlassen.
Sony Music Deutschland sperrt seine Musik weiter bei Youtube, solange Google nicht das zahlt, was die Musikindustrie fordert. Es gehe um die Interessen der Künstler, so der Label-Chef. Doch nach eigenen Angaben verdienen die Major Labels doppelt so viel wie der Künstler an der Musik.
Deutschlandradio darf einem Urteil zufolge keine Bilder nutzen, die für kommerzielle Zwecke nicht freigegeben sind. Das berücksichtigt nach Ansicht von Experten nicht die Bedingungen der NC-Lizenzen.
Seit sieben Jahren streiten sich Google und Viacom über Schadenersatz in Milliardenhöhe für Urheberrechtsverletzungen durch Youtube-Videos. Nun haben sie sich geeinigt.
Jeder Nutzer kann auf Youtube Videos melden, die nicht den Richtlinien der Seite entsprechen. Weltweit gibt es jedoch rund 200 "Superkontrolleure", die mehr Rechte haben. Darunter ist auch eine Anti-Terror-Einheit.
Heute wird Rechtsanwalt Thomas Urmann wohl schon den zweiten Prozesstermin wegen Krankheit verpassen, in dem es um eine Geldstrafe wegen Abmahnungen gegen Onlinehändler geht. Die Bundesregierung hat sich zudem erneut zu Redtube und Streaming-Abmahnungen geäußert.
Der Petitionsausschuss des Bundestages stellt die Gema-Vermutung infrage. Durch das Internet und die neue Verwertungsgesellschaft C3S sollte die Regelung in nächster Zeit überprüft werden.
Vor 25 Jahren entwarf Tim Berners-Lee am Cern sein erstes Konzept für das World Wide Web. Um ein offenes Netz zu erhalten, müssen Juristen und Politiker ein Verständnis für das Programmieren und die Möglichkeiten von Computern bekommen, fordert er nun.
Youtube hat die Sperrtafeln zur Gema überarbeitet. Viele US-Musikvideos sind aber gar nicht mehr blockiert. Warum das so ist, erklärt Youtube-Sprecherin Mounira Latrache.
Update Die offene Beratung zur Reform des EU-Urheberrechts ist beendet. Mehr als 10.000 Antworten sind eingegangen. Große Bedenken gibt es gegen mögliche Lizenzen für Links und eingebettete Videos.
Die Gema hat einen juristischen Sieg gegen die Gema-Sperrtafeln bei Youtube errungen. An den Sperrungen auf der Streaming-Plattform wegen des Streits zwischen Google und dem Rechteverwerter ändert sich damit nichts.
Auf Facebook wirbt die BSA in Anti-Piracy-Anzeigen mit Urlaubsreisen als Belohnung für Informanten. "Wollen sie in Skiurlaub gehen? Melden Sie unlizenzierte Unternehmenssoftware. Lassen Sie sich bezahlen."
Die spanische Regierung folgt dem deutschen Vorstoß zum Leistungsschutzrecht. Dabei blieb ungeklärt, bis zu welchem Umfang die Suchmaschinen Inhalte anzeigen dürfen.
Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass wie bei MP3-Playern auch für Smartphones eine Urheberrechtsabgabe an Verwertungsgesellschaften zu bezahlen ist. Das Urteil könnte auch im lange schwelenden Streit um die Abgaben in Deutschland Signalwirkung haben.
Ein Webseitenbetreiber ruft zum Protest gegen den Plan der Gema auf, die Abgaben auf eingebettete Videos auszuweiten. Dies würde den Untergang für viele Blogger bedeuten, sagt er.
Das Urteil des Landgerichts Köln, welches das direkte Aufrufen eines Bildes auf Webseiten als urheberrechtliche Nutzung bezeichnet, wird wohl neu verhandelt. Der Anwalt des Klägers hat Berufung angekündigt und wird von vielen anderen Juristen unterstützt.
Dr.Web 9.0 schützt nicht nur vor Viren, sondern wahrt auch die Rechte der Film- und Musikindustrie. Das neue Feature ist zum ersten Mal in der Antivirensoftware enthalten.
Wenn sich die Auffassung des Kölner Landgerichts durchsetzt, wären "alle Internetseiten in Deutschland rechtswidrig". Das sagt nicht der klagende Fotograf, sondern der Bilderdienst Pixelio, der nun Maßnahmen ergreifen will.
"A HREF" ist kein Problem, "Video SRC" soll dagegen bald Geld kosten. Dies fordert nun auch die deutsche Gema. Danach soll das Einbetten von urheberrechtlich geschützten Youtube-Videos eine Lizenz kosten.
Update Wenn ein Bild auf einer Webseite auch ohne einen vereinbarten Hinweis zum Urheber trotz korrekter Lizenzierung direkt aufrufbar ist, kann das ein Rechtsverstoß sein. Dies hat das Landgericht Köln in einem Zivilverfahren in erster Instanz entschieden.
In der öffentlichen Beratung zum Urheberrecht der EU hat die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM einen radikalen Standpunkt eingebracht, der die Nutzung von Youtube verändern würde.
Verwertungsgesellschaften und Herstellerverbände haben sich nach drei Jahren auf die Urheberrechtsabgabe für PCs verständigt. Für Rechner in Unternehmen wird es erheblich billiger als für private Nutzer.
Nintendo hat in einem Rechtsstreit eine Niederlage erlitten: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Umgehung von Kopierschutzsystemen etwa für selbst erstellte Programme legal sein kann.
Das Gesetz zur Informationsfreiheit garantiert den Bürgern einige Auskunftsrechte gegenüber dem Staat. Nun will die Regierung jedoch die Veröffentlichung einer Stellungnahme per Abmahnung verhindern.
Ein Kinogänger in den USA ist stundenlang verhört worden, unter anderem von einer Unterabteilung der US-Heimatschutzbehörde. Er hatte in der Vorführung eine Google Glass getragen.
Datenmissbrauch und Internetkriminalität nehmen zu. Mehrere Versicherungen bieten inzwischen Schutz an, wenn Ärger im Netz oder Abmahnungen drohen. Doch der Nutzen der Zusatzangebote ist begrenzt.
Anwalt Thomas Urmann bezeichnet die Aussagen des Bundesjustizministers Heiko Maas zur Rechtmäßigkeit von Streaming und den Redtube-Abmahnungen als "sehr dünn". Sie hätten keine "juristische Relevanz".
Die Störerhaftung kann laut Bundesgerichtshof nicht immer stärker ausgedehnt werden. Ein Familienvater haftet auch nicht für die Rechtsverletzung beim Filesharing durch seinen volljährigen Stiefsohn.
Der Netzpolitikerin Halina Wawzyniak geht die Antwort der Bundesregierung zu den Redtube-Abmahnungen und Streaming nicht weit genug. Der Gesetzgeber müsse sich bei der Schaffung des Urheberrechtsgesetzes "etwas gedacht haben".
Ein kanadisches Bundesgericht hat mit 10 Millionen Kanadischen Dollar die bisher höchste Schadensersatzsumme für Urheberrechtsverletzungen verhängt. Der Verurteilte hatte rund 87 Millionen Besuchern Zugriff auf urheberrechtlich geschütztes Material des Fernsehsenders Fox gewährt.
Laut Oberlandesgericht Hamm kann ein Internetnutzer mit Kindern, die auf das Internet zugreifen können, nicht nach Filesharing-Abmahnungen verklagt werden.
Die meisten Geschichten von Meisterdetektiv Sherlock Holmes sind auch in den USA nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Ein Gericht musste nun entschieden, ob deren Inhalte frei bearbeitet werden dürfen.
Jetzt ist das Streamingportal Redtube selbst gegen die Abmahnwelle erfolgreich vorgegangen. Gegen The Archive AG hat Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ab sofort dürfen keine Abmahnungen mehr verschickt werden.
Bei Ubisoft-Spielen sind keine Probleme zu erwarten, bei 2K Games und Electronic Arts vielleicht doch: Spielentwickler wehren sich gegen das Blockieren von Videos auf Youtube.
Auf Youtube werden seit einigen Tagen viele Videos mit Gaming-Musik blockiert. Nun geraten offenbar auch die Macher von Indiegames ins Visier der Industrie.