Politisch sind die Piraten bereits im Niemandsland der "Sonstigen" verschwunden. Nun verlässt einer ihrer bekanntesten Vertreter überraschend die Partei.
Für das Anbieten von illegalen Musikkopien werden pro Titel 200 Euro fällig, wenn der Filesharer verurteilt wird. Dieser Preis soll sich an üblichen Entgeltsätzen der Gema für legale Downloadangebote und anderen Urteilen orientieren.
Update Öffentliche Bibliotheken dürfen ihre Bestände digitalisieren und ohne Zustimmung der Verlage an elektronischen Leseplätzen bereitstellen. Ausdrucken und Speichern auf USB-Stick sind jedoch nicht kostenlos erlaubt.
Update Die Gerüchte haben sich bestätigt: Der frühere Energiekommissar Oettinger ist nun in der EU-Kommission für die "Digitale Wirtschaft und Gesellschaft" zuständig. Er soll den digitalen Binnenmarkt vorbereiten und das Urheberrecht modernisieren.
Wenn Computer für Straftaten benutzt wurden, rechtfertigt dies keine unbegrenzte Einziehung der Geräte. Gerichte müssen auch eine Löschung von Dateien prüfen.
Die Fotoplattform Twitpic stellt in wenigen Wochen ihren Dienst ein. Hintergrund ist ein Streit mit Twitter um Markenrechte. Nutzer sollen ihre Bilder bald noch sichern können.
Verance, der Hersteller des DRM-Systems Cinavia, hat ein neues Patent erteilt bekommen. Es beschreibt, wie Filme auch über verschiedene Verbreitungswege geschützt werden können. Dabei ist es nicht nötig, eine schon bestehende Verschlüsselung zu brechen.
Was für Software gilt, gilt noch lange nicht für andere digitale Waren. Bei E-Books und Hörbüchern darf der Weiterverkauf von Downloads untersagt werden.
Die Erlaubnis von Privatkopien gilt nicht nur für veröffentlichte Werke. Private Porträtaufnahmen von Fotografen dürfen für eigene Zwecke eingescannt werden. Eine Schaffensblockade sei dadurch nicht anzunehmen.
Im Streit über die Urheberrechte an einem Affen-Selfie erhält die Wikipedia Unterstützung von der US-Copyright-Behörde. Sie spricht Tieren grundsätzlich die Rechte an eigenen Werken ab.
Nicht nur für das "Recht auf Vergessen" muss Google Links aus dem Index löschen. Die Zahl der Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen ist in den vergangenen Jahren extrem gestiegen.
Die Bundesregierung stellt am Mittwoch ihre Digitale Agenda vor. In dem kürzlich bekanntgewordenen Entwurf bleibt es bei Absichtserklärungen und weitgehend vagen Vorstellungen.
Wer aus einer Bilddatenbank ein Foto ordentlich lizenziert und den Namen des Fotografen auf der Website angibt, muss nicht mehr fürchten, wegen fehlender Kennzeichnung im Bild selbst trotzdem abgemahnt zu werden. Dies stellte das OLG Köln eindeutig klar.
Der Streit über die Veröffentlichung eines Affen-Selfies wird immer absurder. Fotograf David Slater vergleicht Blogger und Wikipedianer mit Kommunisten und Diktatoren.
Das Online-Lexikon erhält eigenen Angaben zufolge vergleichsweise wenig Anfragen von Behörden zur Herausgabe von Nutzerdaten. Bisweilen muss aber über kuriose Löschanfragen entschieden werden.
Seit Mai vertreibt Groupon ein Kassensystem namens Gnome. Die Marke erinnert klar an die des freien Unix-Desktops; der Projektvorstand verhandelt mit dem Unternehmen seit Monaten. Die Community erfährt davon nur wenig.
Der US-Kongress erleichtert Smartphone-Nutzern das Entsperren ihrer Geräte, um zu einem anderen Provider zu wechseln. Die Vorlage nahm nun auch die Hürde im Repräsentantenhaus.
Spanien will stärker gegen illegale Downloads vorgehen. Dazu hat die Regierung ein Gesetz beschlossen, das selbst für Textzitate wie Hyperlinks eine Abgabe verlangt.
Die US-Anwaltskammer hat ihre Mitglieder dazu aufgerufen, zurückhaltend gegen Filesharing vorzugehen. Die Begründung: Für Firmen könnten Klagen zu einem Image-Problem führen.
Die Regierung scheut einen Prozess um die Veröffentlichung einer brisanten Ministeriumsstudie. Damit vermeidet sie ein Grundsatzurteil zum Urheberrecht von Verwaltungsdokumenten.
Irrtümlich hat Qualcomm eigenen Open-Source-lizenzierten Code bei Github sperren lassen, darunter auch Quellen von Cyanogenmod. Das Unternehmen prüfe nun Betroffene und mache den Fehler rückgängig, berichtet der Dienst Ausdroid.net.
Youtube hat es doch nicht gewagt, die Musikvideos von Indielabels zu sperren. Den Druck auf die unabhängigen Musikunternehmen will die Google-Tochter aber aufrechterhalten.
Der künftige EU-Kommissionspräsident strebt eine Konsolidierung des europäischen Telekommunikationssektors gegen nationale Systeme an. Ein schärferes Vorgehen gegen Google ist ebenfalls im Gespräch.
Wer Wohnungen mit Internetzugang vermietet, gilt als Provider und haftet nicht für illegales Filesharing. Das Amtsgericht Hamburg stellte in seinem Urteil sogar infrage, ob eine Belehrung der Mieter überhaupt notwendig sei.
Verschiedene Schnittstellen im Linux-Kernel können nur von GPL-Treibern genutzt werden. Erneut diskutieren die Entwickler die Notwendigkeit dieses Vorgehens. Denn das Problem proprietärer Treiber könnten wohl nur juristische Verfahren endgültig lösen, wie LWN berichtet.
Einen besseren Urheberschutz in Musikschulen und Kirchen will der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) durchsetzen. Dafür soll Druck auf die Regierung ausgeübt werden.
In Deutschland werden weniger illegale Softwarekopien genutzt. Grund ist nach Angaben von Softwareanbietern die Angst der Nutzer vor IT-Angriffen und Datenverlust.
Update Um brisante Dokumente zurückzuhalten, beruft sich die Regierung auch auf das Urheberrecht. Mit Steuermitteln finanzierte Vermerke dürfen nach Ansicht der Informationsfreiheitsbeauftragten auf diesem Weg jedoch nicht zurückgehalten werden.
Manche Indie-Labels könnten noch im Juni 2014 aus Youtube verschwinden. Dies sagte ein Sprecher des Unternehmens US-Medien. Youtube bereitet ein Abomodell für werbefreies Streaming vor, bei dem Teile der Musikindustrie aber nicht mitmachen wollen.
Der IT-Anwalt Christian Solmecke ist der Meinung, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch das Streaming von illegalen Quellen legalisiert. Dies ist unter Juristen jedoch umstritten. Für Solmecke war damit auch die Redtube-Abmahnwelle zweifellos illegal.
Mit Contributor License Agreements (CLAs) treten Entwickler viele Rechte an ihrem Code meist an Firmen oder Projekte ab. Das sei aber nicht nötig, es reiche ein klares Lizenzmodell, um Projekte voranzubringen, schreibt Bradley Kuhn.
Universitäten dürfen weiterhin Bücher scannen, ohne dafür die Erlaubnis der Autoren einholen zu müssen. Mit diesem Urteil stärkte ein Berufungsgericht auch Googles Buchprojekt.
Seit Jahren argumentieren Zeitungsverleger, dass das bloße Lesen von Online-Inhalten Urheberrechte verletze. Der Europäische Gerichtshof entschied nun in einem Grundsatzurteil zugunsten der Nutzer.
Indie-Labels fordern von der EU, Youtube zu untersagen ihre Inhalte zu sperren. Bei dem Streit geht es um neue Verträge für einen Streaming-Service von Youtube.
Von Politik und Konzernen ist eine wesentliche Eindämmung der Überwachung nicht zu erwarten. Können wir also gar nichts tun? Doch, aber dazu müssen wir uns die Mühe machen, neu zu denken, Bedeutung gewinnen - und unsere "German Angst" überwinden.
Die ausführliche Begründung eines Urteils des Bundesgerichtshofs zum illegalen Filesharing zeigt, dass die Störerhaftung immer schwerer geltend gemacht werden kann.
Google legt Indie-Labels neue Verträge vor, bei denen es offenbar um eine geplante neue Streamingplattform Youtubes geht. Wer nicht unterschreibt, wird binnen 60 Tagen bei Youtube gesperrt.
Update Nach zwei Jahren Fahndung durch Interpol wurde jetzt ein weiterer Gründer von The Pirate Bay verhaftet. Die deutsche Piratenpartei spricht von einem Schauprozess der Copyright-Lobby gegen die private Nutzung von Inhalten im Internet.
In den USA gibt es Bewegungen, die sich für die freie Weitergabe von Pflanzensamen einsetzen. Sie sehen sich auch in der ideellen Tradition von Open-Source-Software.
Der in Chrome integrierte PDF-Renderer steht als Open Source bereit. Der Code könnte in Chromium aufgenommen werden und stammt zum Teil von Foxit-Software.
Das Metropolitan Museum of Art stellt 400.000 Bilder seiner Sammlung zu Bildungszwecken lizenz- und kostenfrei bereit. Dabei handelt es sich um Werke, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die wichtigsten netzpolitischen Entscheidungen inzwischen in Europa fallen. Golem.de hat daher die Parteien gefragt, wie es nach den Wahlen mit der Netzpolitik weitergehen soll.
Mit dem Hebel des Urheberrechts wollte die Bundesregierung die Veröffentlichung einer brisanten Studie zur Europawahl verhindern. Der Versuch ist vor Gericht in zwei Instanzen gescheitert.
Eine Gruppe von Informationswissenschaftlern aus Regensburg will im Herbst 2014 mit einem Musik-Wiki nach Wikipedia-Vorbild online gehen. Die Musiknoten seien wie Kochrezepte und müssten deshalb frei sein, sagte der Musikwissenschaftler Frank Christian Stoffel.
Die Niederlande dürfen bei Urheberrechtsabgaben für legale Privatkopien die illegalen Kopien nicht mit einpreisen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Nach dem offiziellen Ende von Windows XP kann nur Microsoft Support anbieten. Das ist wettbewerbsfeindlich, bei einem Fotokopierer wäre das zum Beispiel so nicht möglich. Deshalb fordert ein US-Jurist, die Gesetzgebung grundlegend zu ändern.
Wegen angeblicher Copyright-Verletzungen ist der Open-Source-Film Sintel weltweit bei Youtube gesperrt gewesen. Als Urheber wird Sony genannt. Die Sperre trat wohl versehentlich in Kraft.