Leistungsschutzrecht: Google muss Zeitungsverlagen in Spanien Geld bezahlen

Die spanische Regierung folgt dem deutschen Vorstoß zum Leistungsschutzrecht. Dabei blieb ungeklärt, bis zu welchem Umfang die Suchmaschinen Inhalte anzeigen dürfen.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Axel-Springer betrieb das Leistungsschutzrecht in Deutschland.
Axel-Springer betrieb das Leistungsschutzrecht in Deutschland. (Bild: Fabrizio Bensch/Reuters)

Spanische Presseverlage und Autoren bekommen von Google und anderen Suchmaschinenbetreibern künftig Geld für die Verwendung ihrer Texte. Dies sieht eine Reform des Urheberrechts vor, die die Regierung am 14. Februar 2014 verabschiedete. Danach soll beispielsweise Google News Textpassagen in beschränktem Umfang ohne Genehmigung verwenden dürfen, dafür aber eine angemessene Gebühr zahlen.

Das Parlament muss der Gesetzesänderung noch zustimmen, so die italienische Nachrichtenagentur ANSA.

"Dies ist der wichtigste Schritt, den jemals eine spanische Regierung zum Schutz der Presse getan hat", sagte der Präsident des spanischen Verbandes der Zeitungsverleger (AEDE), Luis Enríquez. Die Regierung ließ allerdings ungeklärt, bis zu welchem Umfang die Suchmaschinen Inhalte benutzen dürfen.

Eine Sprecherin von Google España erklärte der Nachrichtenagentur Reuters, sie könne dies nicht kommentieren, weil sie noch nicht den genauen Wortlaut der Urheberrechtsreform kenne.

Am 1. August 2013 trat in Deutschland ein geändertes Urheberrecht und damit das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Kraft. Ursprünglich sollte das Leistungsschutzrecht auch kleinste Textausschnitte schützen. Doch kurz vor der Abstimmung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf verändert. Danach hieß es: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Was unter "kleinste Textausschnitte" zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht.

Der Axel-Springer-Konzern und Burda hatten angekündigt, ihre Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht durch die VG Media wahrnehmen zu lassen. Auch die Verwertungsgesellschaft Wort bietet sich an, die Forderungen aus dem Leistungsschutzrecht für die Rechteinhaber durchzusetzen und dabei auch die Autoren zu berücksichtigen.

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Ben Stan 18. Feb 2014

http://www.sellerforum.de/images/smilies/applaus01.gif Hab da auch mal noch was...

Anonymer Nutzer 17. Feb 2014

Wieso sollte Google die kaufen? Bei Zeitungen hat man in der Regel eher kein spezielles...

cyro 17. Feb 2014

Quatsch. Den letzten Absatz nicht gelesen? Axel-Springer und Burda wollen ihre Ansprüche...

Anonymer Nutzer 16. Feb 2014

Meine Rede. Raus aus dem Index mit diesen Blättern. Wenn die Verlage nicht im aktuellen...



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