EuGH-Urteil: Lesen von Online-Artikeln ist kein Urheberrechtsverstoß
Seit Jahren argumentieren Zeitungsverleger, dass das bloße Lesen von Online-Inhalten Urheberrechte verletze. Der Europäische Gerichtshof entschied nun in einem Grundsatzurteil zugunsten der Nutzer.

Europäer können auch künftig ohne Angst vor der Verletzung von Urheberrechten im Internet surfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 5. Juni entgegen der Meinung der Newspaper Licensing Agency (NLA), dass allein das Betrachten von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Zeitungsartikeln das Urheberrecht nicht verletze.
Die Richter urteilten, dass Kopien, die während des Betrachtens einer Webseite automatisch im Cache-Speicher des Computers abgelegt werden, die Ausnahmebedingungen der europäischen Richtlinien zum Urheberrecht erfüllten und somit keine Lizenzgebühren anfielen. Mit dem Urteil beendet das Gericht einen fünf Jahre andauernden Rechtsstreit.
"Ein großer Schritt in die richtige Richtung"
Die NLA vertritt acht nationale Zeitungen und ist für die Reproduktion von Zeitungsinhalten durch Drittanbieter wie PR-Firmen und Mediendienste verantwortlich. Die Organisation argumentierte, die Lizenzgebühren, die die Firmen für die Reproduktion zahlen, müssten auch die Kopien berücksichtigen, die beim Lesen vorübergehend auf den Rechnern der Leser abgelegt würden. Es sei in dem Prozess nie darum gegangen, Nutzer für den Gebrauch eines Browsers zu bestrafen, sagte ein Sprecher des Verbands am Donnerstag.
Die Public Relations Consultants Association (PRCA) als Gegenseite der NLA begrüßte die Entscheidung. "Wir sind sehr froh, dass der Europäische Gerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist", erklärte die PRCA. "Das Gericht entspricht unserer Ansicht, dass der Versuch, Online-Inhalte grundsätzlich kostenpflichtig zu machen, nicht nur die PR-Branche einschränken würde, sondern die Rechte aller EU-Bürger, frei im Internet zu surfen. Das Urteil ist ein großer Schritt in die richtige Richtung."
Erst vor wenigen Wochen hatte der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Urteil die Regeln für das Internet weiter abgesteckt. Damals entschieden die Richter, dass der Internetkonzern Google auf Antrag von EU-Bürgern ungenaue und irrelevante Informationen aus seinen Suchergebnissen löschen müsse. Die entsprechenden Anträge haben seitdem deutlich zugenommen.
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Hmm, Ich meinte eher eine Pauschalabgaben wie auf Drucker für Tische: Die *könnten* ja in...
Laut Wikipedia gehört der Verwertungsladen Associated Newspapers Financial Times...
ruhig blut, dazu ist er bestimmt, wie die meisten meckerer, viel zu faul, und ausserdem...
Mal so für alle: Die NLA ist ein Verband der Zeitungen in Großbritannien. Das deutsche...