Landgericht München: Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig

Das Landgericht München hat ein Urteil im Rechtsstreit der Gema gegen Youtube um die Verwendung der Gema-Sperrtafeln verkündet. Das gab die Verwertungsgesellschaft am 25. Februar 2014 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Sperrtafeln auf Youtube seien illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München.
Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos bei Youtube erscheint folgender Hinweis: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."
Das Landgericht München urteilte, dass die Sperrtafel-Texte eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zulasten der Gema" sei. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die Gema sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich. Das Urteil des Landgerichts München ist noch nicht rechtskräftig.
Gema-Chef Harald Heker sagte, Youtube stelle sich auf den Standpunkt, keine Lizenzen und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Es sei "nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie wolle lediglich Youtube lizenzieren so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können."
Seit April 2009 verhandelt die Gema mit Youtube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Die Gema verlangt laut einem Bericht von der Google-Tochter 0,375 Cent pro Videoaufruf. "Wir wollen der Gema einen Umsatzanteil zahlen. Was wir aber nicht machen können, ist pro View eines Videos zahlen, weil das nicht unserem Geschäftsmodell entspricht und wir nicht pro View eines Videos Geld verdienen" , sagte Youtube-Sprecherin Mounira Latrache Golem.de vor einem Jahr.
Die Vorstellung der Gema über einen Pro-View-Tarif sei wohl durch Vereinbarungen mit Downloaddiensten wie zum Beispiel iTunes entstanden. Latrache: "Die haben als Downloadplattform aber feste Sätze. Wir sind aber kein Downloaddienst und wir bestimmen auch nicht die Summen, zu denen wir Werbung verkaufen. Werbebasierte Dienste verdienen mal mehr und mal weniger, je nach Angebot und Nachfrage."



