Usenet: Gema geht gegen Usenext vor
Das Geschäftsmodell von Aviteo, dem Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes Usenext, soll laut Gema auf dem illegalen Download geschützter Werke basieren. Das Landgericht Hamburg hat jetzt eine Unterlassungsverfügung erlassen.

Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Gema eine Unterlassungsverfügung gegen den Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes Usenext erlassen. Das gab die Verwertungsgesellschaft am 25. März 2014 bekannt. Betreiber ist das Unternehmen Aviteo mit Zweigniederlassung in München.
Bei der Verfügung sei es um zehn beispielhaft ausgewählte Werke des Gema-Repertoires gegangen. Nach mehreren Änderungen des Angebotes von Usenext sei dies der dritte erfolgreiche Unterlassungstitel gegen den Diensteanbieter, so die Gema.
Gema-Chef Harald Heker: "Der Erlass dieser einstweiligen Verfügung ist ein positives Signal für alle Rechteinhaber. Sie bestätigt, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiert und die dadurch Profit erzielen, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stehen."
Die Gema hatte von den Dienstbetreibern einen weitergehenden Schutz ihrer Werke gefordert. Dem sei der Diensteanbieter nicht nachgekommen. Der Gema behauptet, dass viele Usenet-Dienstbetreiber nicht verhindern würden, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte - die in verschiedenen Binary-Newsgroups bereitstehen - heruntergeladen werden können. Der Rechtsstreit zwischen der Gema und dem Usenext-Betreiber dauert bereits seit Jahren an.
Von Aviteo war auf Anfrage von Golem.de keine Stellungnahme zu erhalten.
Laut Gema habe das Landgericht Hamburg mit seiner Entscheidung, deren Text nicht veröffentlicht wurde, die Haftung von Zugangsdiensten ausgeweitet. Die Ausgestaltung eines Angebotes könne besondere Verpflichtungen der Dienstbetreiber gegenüber den Rechteinhabern auslösen. Dies gelte insbesondere, wenn das Angebot anonym sei, der Dienstbetreiber mit seinem Angebot Erwerbszwecke verfolge, bestimmte Werke mit einer speziellen Zugangssoftware gezielt aufgefunden werden könnten und das Angebot insgesamt klar auf den Download geschützter Werke ausgerichtet sei. In einem solchen Fall müsse der Dienstbetreiber eine geeignete Filtersoftware einsetzen oder notfalls sogar den Dienst einstellen, so die Gema.
Nachtrag vom 25. März 2014, 15:52 Uhr
"Entgegen der Darstellung der Gema ist es nicht so, dass Usenext grundsätzlich nicht verhindert, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte heruntergeladen werden können. Im Gegenteil ist es gängige Praxis, dass beanstandete Inhalte im Rahmen des Notice-and-Takedown grundsätzlich bei den einzelnen Serverbetreibern gemeldet und von diesen aus dem Usenet entfernt werden."
Eine andere Handhabe stehe Aviteo bei gemeldeten Rechtsverletzungen nicht zur Verfügung, da Aviteo nur als Zugangsvermittler zum Usenet tätig sei und keinen Einfluss auf die Inhalte habe. Aviteo leite derzeit weitere rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung ein.
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Du übersiehst da aber was. Der Anbieter Usenext wirbt mit den Illegalen inhalten. Das ist...
bei http://www.usenext.de/ und anderen gibt es einen Testzugang :)
Ein tolles Argument. Also sollten Filme nur am Tag ihrer Erscheinung etwas kosten und...
Lies richtig. Im Titel ist von UseneXt die Rede.