Europäischer Gerichtshof: Hacken von Spielkonsolen kann legal sein
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Es kann legal sein, wenn ein Nutzer die Kopierschutzsysteme einer Konsole umgeht – solange er dann nicht illegal kopierte Software verwenden möchte. "Der Hersteller der Konsole ist gegen Umgehungshandlungen nur geschützt, wenn die Schutzmaßnahmen darauf abzielen, die Benutzung nachgeahmter Videospiele zu verhindern" , so das Gericht(öffnet im neuen Fenster) . Damit hat Nintendo in einem Rechtsstreit eine Niederlage erlitten.
Weiter schreibt der EuGH: Der Rechtsschutz für DRM-Maßnahmen müsse "den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und darf keine Vorrichtungen oder Handlungen untersagen, die einen anderen wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben als die Umgehung der technischen Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken" . Mit den "rechtswidrigen Zwecken" ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, etwa Spielen ohne die Zustimmung des Urhebers, gemeint.
Der EuGH war von einem italienischen Gericht um ein Urteil gebeten worden, nachdem Nintendo die italienische Firma PC Box verklagt hatte. Das Unternehmen hatte Nintendo-Konsolen und -Handhelds mit Homebrew-Software verkauft – die kann aber nur genutzt werden, wenn die Kopierschutzsysteme ausgehebelt sind.
Mit praktischen Fragen, die sich aus dem Urteil ergeben, etwa was die tatsächliche Überprüfbarkeit der jeweiligen Urheberrechte angeht, hat sich der Gerichtshof nicht beschäftigt.
- Anzeige Hier geht es zur Nintendo Switch 2 bei Media Markt Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.