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Frag den Staat: Mit dem Urheberrecht gegen brisante Dokumente

Das Gesetz zur Informationsfreiheit garantiert den Bürgern einige Auskunftsrechte gegenüber dem Staat. Nun will die Regierung jedoch die Veröffentlichung einer Stellungnahme per Abmahnung verhindern.
/ Friedhelm Greis
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Startseite von Fragdenstaat.de (Bild: Fragdenstaat.de/Screenshot: Golem.de)
Startseite von Fragdenstaat.de Bild: Fragdenstaat.de/Screenshot: Golem.de

Das Bundesinnenministerium geht juristisch gegen das Portal Fragdenstaat.de(öffnet im neuen Fenster) wegen der Veröffentlichung eines brisanten Dokumentes zur Europawahl vor. Das Ministerium habe die Open Knowledge Foundation Deutschland abgemahnt, weil die Veröffentlichung der hausinternen Stellungnahme gegen das Urheberrecht verstoße, teilte die Foundation am Mittwoch mit(öffnet im neuen Fenster) . Das Ministerium hatte die Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) auf Anfrage zwar herausgegeben, allerdings mit der Aufforderung, die Veröffentlichung zu unterlassen.

Das Dokument ist deswegen von besonderem Interesse, weil Juristen des Ministeriums darin bei der Änderung des Europawahlgesetzes von einer Prozenthürde abraten. Das Verfassungsgericht hatte im November 2011 die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt(öffnet im neuen Fenster) . Wenige Tage später empfahlen die Juristen der Regierung, auch keine niedrigere Hürde von beispielsweise 2,5 Prozent aufzustellen, da diese vermutlich ebenfalls von den Karlsruher Richtern einkassiert würde. Dennoch beschloss der Bundestag im Juni 2013 eine neue Hürde von 3,0 Prozent(öffnet im neuen Fenster) .

Stellungnahme bleibt online

Der Projektleiter von Frag den Staat, Stefan Wehrmeyer, sieht den Verweis auf das Urheberrecht nur als Vorwand: "Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte. Sie nutzt das Urheberrecht willkürlich, um die Veröffentlichung von brisanten, staatlichen Dokumenten zu verhindern. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit politischen Handelns erschweren will."

Der juristische Vertreter des Portals, Ansgar Koreng von der Kanzlei JBB Anwälte, erklärte: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erst kürzlich klargestellt, dass in Fällen wie diesem die Meinungsfreiheit schwerer wiegen kann als das Urheberrecht." Gerade in politischen Angelegenheiten dürfe das Urheberrecht "nicht zur Zensur missliebiger Veröffentlichungen missbraucht werden" . Die Open Knowledge Foundation will trotz der Abmahnung das Dokument weiter zugänglich machen. Die Bundesregierung wolle Veröffentlichungen der Stellungnahme anderswo im Internet ebenfalls kostenpflichtig abmahnen.

Wehrmeyer hatte das Portal Fragdenstaat.de zuletzt auch dem Hackerkongress 30C3 in Hamburg präsentiert(öffnet im neuen Fenster) . In dem Vortrag verwies er auf die Möglichkeiten, die Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes für Bürgeranfragen zu nutzen. So seien im vergangenen Jahr interessante Dokumente zum Drohnenprogramm der Bundeswehr, zum Zensus 2011 und zum Schreibtisch von Altkanzler Helmut Kohl(öffnet im neuen Fenster) (CDU) angefragt worden. "Das, was wir wirklich wissen wollen, müssen wir immer noch selbst erfragen und erkämpfen" , sagte Wehrmeyer.


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