C3S: Gema-Konkurrent legt im Mai los
Von der Initiative zur Genossenschaft: Die C3S ist als Europäische Genossenschaft eingetragen. Im Mai will die Gema-Konkurrenz die ersten Mitarbeiter einstellen und mit dem Aufbau der Infrastruktur für die Musikverwertung beginnen.

Die Cultural Commons Collecting Society (C3S) existiert jetzt auch formal: Das Amtsgericht in Düsseldorf hat die vor etwa einem halben Jahr in Hamburg gegründete alternative Musikverwertungsgesellschaft als Europäische Genossenschaft eingetragen. Die C3S kann damit ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
"Die Eintragung in das Genossenschaftsregister war das letzte fehlende Stück, um endlich die Arbeit aufnehmen zu können", sagt Meik Michalke, einer der Gründer und geschäftsführender Direktor der C3S. Im kommenden Monat wird die Genossenschaft ihre Arbeit offiziell aufnehmen.
Mitarbeiter einstellen
Dann sollen die ersten Mitarbeiter eingestellt werden, die die technische Infrastruktur für die Verwertungsgesellschaft aufbauen. Dazu gehört eine Datenbank, in der ein Künstler die Titel, die er vertreten lassen möchte, mit einer Audiosignatur registriert sowie eine offene Schnittstelle, über die Nutzer, etwa Radiostationen, DJs oder Gaststättenbetreiber, die Bedingungen für die Nutzung eines Titel abfragen.
Mit der Eintragung als Genossenschaft kann die C3S auch über das Geld verfügen, das sie im vergangenen Jahr über eine Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Startnext gesammelt hat. Knapp 120.000 Euro sind darüber zusammengekommen. Die Verwertungsgesellschaft erhält zudem Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen.
Gema-Konkurrenz mit 800 Mitgliedern
C3S will als Verwertungsgesellschaft die Interessen von Musikschaffenden vertreten und damit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) Konkurrenz machen. Um sich von der C3S vertreten zu lassen, muss ein Musiker Mitglied in der Genossenschaft werden. Derzeit hat C3S nach eigenen Angaben über 800 Mitglieder.
Die C3S will ihren Mitgliedern mehr Flexibilität bei der Nutzung ihrer Musik einräumen - viele wünschten sich Nutzungsmöglichkeiten, die in den Standardwahrnehmungsverträgen der Gema nicht vorgesehen seien.
Keine exklusiven Lizenzverträge
Dazu gehört beispielsweise, keine exklusiven Lizenzverträge mit den Künstlern abzuschließen. "Wir machen es im Unterschied zur Gema nicht so, dass wir automatisch das gesamte Repertoire vertreten, wenn man bei uns einen Wahrnehmungsvertrag abschließt, sondern man kann für jedes einzelne Werk entscheiden, ob dieses von uns vertreten werden soll", erklärte Michalke im September 2013 im Interview mit Golem.de.
Anders als die Gema will die C3S es Künstlern erlauben, sich von beiden Verwertungsgesellschaften vertreten zu lassen. "Die können sich selbst ausdenken, ob sie einen Teil ihrer Werke auch bei einer anderen Verwertungsgesellschaft unterbringen."
Als Verwertungsgesellschaft wird die C3S voraussichtlich ab Ende kommenden Jahres tätig sein.
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