Österreich: Urheberrechtsabgabe auf Smartphones
Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass wie bei MP3-Playern auch für Smartphones eine Urheberrechtsabgabe an Verwertungsgesellschaften zu bezahlen ist. Das Urteil könnte auch im lange schwelenden Streit um die Abgaben in Deutschland Signalwirkung haben.

In einem Verfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana und Nokia hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, dass auch für Smartphones Urheberrechtsabgaben zu bezahlen sind. Dies berichtet Futurezone mit Verweis auf die Tatsache, dass eine Berufung noch möglich ist.
Die in Österreich auch "Festplattenabgabe" genannten Zahlungen müssen Unternehmen leisten, die Geräte vertreiben, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material gespeichert werden kann. Die Gelder werden von Verwertungsgesellschaften wie der Austro Mechana eingesammelt und an die dort registrierten Urheber ausgeschüttet. In Deutschland übernimmt diese Funktion die ZPÜ, die wiederum mit Gesellschaften wie der VG Wort, VG Bild-Kunst und der Gema zusammenarbeitet. Die Abgaben entschädigen die Urheber für die legalen Privatkopien von geschützten Werken.
Ob und wie Smartphones solchen Regelungen unterliegen, ist seit Jahren auf beiden Seiten der Alpen strittig. In Deutschland gibt es beispielsweise einen Tarifvertrag (PDF) für MP3- und MP4-Player, der nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom aber nicht für Smartphones gelten soll. Nach einem einseitig verkündeten Tarifvertrag für Mobiltelefone - den der Bitkom ablehnt - sollen bei einem Smartphone bis zu 36 Euro Urheberrechtsabgabe fällig werden.
Im deutschen Streit über die Abgaben gibt es aber noch kein Urteil einer so hohen Instanz wie dem Oberlandesgericht Wien. Ein Sprecher des Bitkoms sagte Golem.de, es liege an der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften, entsprechende Verfahren anzustrengen. Solche Auseinandersetzungen dauern in der Regel sehr lange, bei den Abgaben für PCs, die längst üblich sind, kam eine Einigung erst nach drei Jahre dauernden Verhandlungen zustande.
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Liegt an Handbrake.
Man bezahlt diese Abgabe aber auch dann, wenn man nichts kopiert. Du bezahlst also eine...
Wie schon auf Rohlingen, Festplatten und Laufwerken darf ich jetzt auch illegales legal...
Das funktioniert aber am Ende auch nicht, da der Großteil eh nicht mitmachen würde... Die...