Studie zu Sperrklausel: Regierung scheitert mit Löschungsantrag vor Gericht

Mit dem Hebel des Urheberrechts wollte die Bundesregierung die Veröffentlichung einer brisanten Studie zur Europawahl verhindern. Der Versuch ist vor Gericht in zwei Instanzen gescheitert.

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Die Bundesregierung kann die Veröffentlichung eines internen Dokuments zu Europawahl nicht mit Verweis auf das Urheberrecht untersagen. Das Berliner Kammergericht wies einen entsprechenden Antrag des Innenministeriums auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits im März dieses Jahres in zweiter Instanz zurück, wie Heise.de berichtete. Kurioserweise hatte das Portal fragdenstaat.de, das die Stellungnahme veröffentlicht hatte, weder von dem Antrag auf Löschung noch dessen Ablehnung bislang etwas erfahren und deswegen vergangene Woche eine negative Feststellungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht, um auf diesem Wege über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung entscheiden zu lassen.

In seiner Entscheidung verweist das Kammergericht darauf, dass die viereinhalbseitige juristische Studie nicht über die nötige Schöpfungshöhe verfüge, um urheberrechtlichen Schutz genießen zu können. Zum einen bestehe der Text zu weiten Teilen aus wörtlichen Zitaten eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen seien Gedanken und Argumente nicht urheberrechtschutzfähig. Diese müssten "Gegenstand der freien geistigen Auseinandersetzung bleiben" und sollten nicht "auf dem Weg über das Urheberrecht monopolisiert werden können". Dem stehe der Schutz der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Wissenschaft und Lehre entgegen. "Dieser schützt gleichermaßen die Freiheit der wissenschaftlichen wie der politischen Auseinandersetzung; diese kann deshalb nicht dadurch eingeschränkt werden, dass bestimmte Argumente oder gedankliche Zusammenhänge einem Schutz unterstellt werden, der jeden anderen als den Urheber von ihrer Verwendung ausschließt", schrieben die Richter.

Foundation sieht "Skandal"

Das Ministerium hatte die Open Knowledge Foundation Deutschland im Januar 2014 wegen der Veröffentlichung der Studie abgemahnt. Das Ministerium hatte die Stellungnahme auf Anfrage zwar herausgegeben, allerdings mit der Aufforderung, die Veröffentlichung zu unterlassen. Die Foundation hatte trotz der Abmahnung das Dokument weiter zugänglich gemacht.

Das Dokument war deswegen von besonderem Interesse, weil Juristen des Ministeriums darin bei der Änderung des Europawahlgesetzes von einer Prozenthürde abrieten. Das Verfassungsgericht hatte im November 2011 die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Wenige Tage später empfahlen die Juristen der Regierung, auch keine niedrigere Hürde von beispielsweise 2,5 Prozent aufzustellen, da diese vermutlich ebenfalls von den Karlsruher Richtern einkassiert würde. Dennoch beschloss der Bundestag im Juni 2013 eine neue Hürde von 3,0 Prozent, die dann Ende Februar wiederum gekippt wurde.

Projektleiter Stefan Wehrmeyer begrüßte auf Anfrage von Golem.de die Entscheidung des Gerichts. Mit der Feststellungsklage wolle man aber noch weitergehen, sagte Wehrmeyer. Die Veröffentlichung von Dokumenten der öffentlichen Verwaltung sollte generell nicht mit dem Verweis auf das Urheberrecht eingeschränkt werden dürfen. Es sei ein "Skandal", dass der Staat mit solchen einstweiligen Verfügungen aktiv sein Urheberrecht verfolge, obwohl er kein wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Dokumente geltend machen könne. "Er hat offenbar alleine das Interesse, solche Veröffentlichungen zu unterdrücken", sagte Wehrmeyer.

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fsutit 14. Mai 2014

Ja, das würde ich auch die Masse glauben lassen, wenn ich "die" wäre. Es ist Quatsch. Das...

fesfrank 14. Mai 2014

das hat nichts mit kompetenz,"landesführungsleiter" zu tun !!!!!! hier wird ganz bewusst...

LordGurke 13. Mai 2014

Vielleicht sollte irgendwer die Bundesregierung mal aufklären, was es mit diesem Phänomen...

Lord Gamma 13. Mai 2014

Die wollen auch immer Aussagen, die ihnen nicht gefallen, wegen angeblichen...



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