Bitkom und ZPÜ: Urheberrechtsabgabe auf Computer bei 240 Millionen Euro
Verwertungsgesellschaften und Herstellerverbände haben sich nach drei Jahren auf die Urheberrechtsabgabe für PCs verständigt. Für Rechner in Unternehmen wird es erheblich billiger als für private Nutzer.

Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich die Verwertungsgesellschaften mit den Herstellerverbänden auf die Höhe der Urheberrechtsabgabe für PCs geeinigt. Das gaben die Partner am 27. Januar 2014 bekannt (PDF). Nach Bitkom-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro zu. Ab 2014 sei mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.
Hersteller und Importeure privat genutzter PCs und Notebooks zahlen 13,19 Euro pro Gerät. Für kleinere Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Die Abgaben werden auf die Preise aufgeschlagen, die der Endkunde zahlt. Günstiger wird es für die IT, die in Unternehmen genutzt wird: Der Tarif für gewerblich genutzte Computer liegt bei nur 4 Euro pro Gerät. Nicht erfasst von der Regelung sind Tablets.
Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch bezahlt werden.
Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Harald Heker (ZPÜ), Robert Staats (VG Wort) und Urban Pappi (VG Bild-Kunst), erklärten: "Der Vertrag beruht auf der Bereitschaft der Vertragsparteien, sich für die Sicht der jeweils anderen Partei zu öffnen. Wir appellieren jedoch an den Gesetzgeber, durch Einführung einer Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt."
"Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016.
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bitte was?
na klasse... dh. man darf bei der Musik poppen, aber nicht schwanger werden... :(
zumindest behaupten die das immer. Bewiesen wurde es nie
Dann würde die Abgabe "ein bisschen" höher ausfallen, wenn da die Schwarzkopie mit...