Gerichtsurteil: Google muss keinen Schadensersatz für Autocomplete zahlen
In dem seit Jahren laufenden Streit um eine Wortkombination in Googles Autocomplete hat ein Unternehmer keinen Schadensersatz durchsetzen können.

Das Oberlandesgericht Köln hat Google verurteilt, die Autocomplete-Funktion in seiner Suchmaschine zu zensieren. Schadensersatz muss Google jedoch nicht zahlen, wie das Gericht mitteilte (Aktenzeichen 15 U 199/11). Gegen Google hatte ein Unternehmen geklagt, das im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika verkauft. Ab Mai 2010 wurde der volle Name des Gründers von der Autocomplete-Funktion für einige Zeit mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug" kombiniert.
Die Klage war vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln zunächst ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hatte am 14. Mai 2013 geurteilt, dass Google Autocomplete-Suchvorschläge in seiner Suchmaschine löschen muss, wenn damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Das Oberlandesgericht Köln musste nun klären, ob Google seinen Pflichten zur Überprüfung von konkreten Beschwerden zu Autocomplete ausreichend nachgekommen war.
Google hatte im Mai 2010 erklärt, dass "die betreffenden Suchanfragen automatisch erstellt" würden und der Betreiber daher "dem Wunsch von Einzelpersonen, die derzeit angezeigten Links zu entfernen oder zu ändern, nicht nachkommen" könne. Damit habe Google seine Prüfungspflicht verletzt, woraus sich ein Unterlassungsanspruch ergebe.
Ein Anspruch auf eine Zahlung bestehe dagegen nicht, denn das Verschulden "wiege nicht besonders schwer", so die Richter. Google habe, wenn auch erst verspätet, den Eintrag gelöscht, damit den Rechtsverstoß beseitigt und die Auswirkungen begrenzt. Auf die Kombination des Namens, des Begriffs "Scientology" mit dem Wort "Betrug" habe Google kurzfristig reagiert, weshalb kein Unterlassungsanspruch bestehe.
Das Gericht hat eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Die Kläger können aber eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben.
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