Urheberrecht: Widerstand gegen Verbote von Links und eingebetteten Videos
Die offene Beratung zur Reform des EU-Urheberrechts ist beendet. Mehr als 10.000 Antworten sind eingegangen. Große Bedenken gibt es gegen mögliche Lizenzen für Links und eingebettete Videos.

Aus mehreren Tausend Antworten auf eine offene Konsultation will die EU-Kommission Vorschläge für eine Urheberrechtsreform ableiten. Am Mittwoch endet die Beratung, für die sich die Kommission seit Anfang Dezember die Beiträge von "Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten" erhofft hatte. Verschiedene Institutionen machten ihre Antworten auf die 80 Fragen öffentlich, darunter der IT-Branchenverband Bitkom und der Verein Wikimedia Deutschland.
- Urheberrecht: Widerstand gegen Verbote von Links und eingebetteten Videos
- Gema fordert Lizenz für eingebettete Videos
Aus den rund 10.500 Antworten will die EU-Kommission zunächst bis zum Juni ein Weißbuch erstellen. Dieses dient als Diskussionsbasis für ein gesetzgeberisches Verfahren, das in einer neuen Richtlinie oder gar einer Verordnung münden könnte. Wann die Reform in Kraft treten könnte, ist aber völlig offen. Dass eine Reform erforderlich ist und sinnvoll wäre, fordern sowohl der Bitkom als auch Wikimedia. Während sich die Antworten der beiden Institutionen in manchen Punkten ähneln, finden sich auch deutliche Unterschiede.
Linkverbote bedrohen "Grundstruktur des Internets"
Einhellig wird dabei der Gedanke zurückgewiesen, wonach "das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Gegenstand führt", die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern könnte (Frage 11). Dies würde nach Ansicht von Wikimedia die "Grundstruktur des Internets zerstören" und hätte laut Bitkom "schwere und unabsehbare soziale und wirtschaftliche Konsequenzen" und würde die freie Meinungsäußerung ernsthaft untergraben.
Im Gegensatz zur Verwertungsgesellschaft Gema sieht die IT-Wirtschaft auch im Einbetten von Videos keine Handlung, die das Urheberrecht berührt. "Das Einbetten von Inhalten über einen Link stellt weder eine Übertragung oder Weiterverbreitung dar noch wird das Werk an eine 'neue Öffentlichkeit' weitergegeben. Der Link-Provider hat zudem keine Kontrolle über die Verfügbarkeit des verlinkten Inhalts", heißt es in der Stellungnahme. Daher würden durch das Einbetten und Hotlinking von Inhalten nicht die Rechte von Urhebern berührt. Der Fall Redtube zeige, "wie fatal es wäre, das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren", schreibt Bitkom in einer Pressemitteilung.
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Gema fordert Lizenz für eingebettete Videos |
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Die EU Kommission soll einfach die Finger weglassen. Das Internet läuft nun auch schon...
Solange in der Werbung das Kleingedruckte in Form von kleinen Texten zugemutet werden...