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Urheberrecht: Widerstand gegen Verbote von Links und eingebetteten Videos

Die offene Beratung zur Reform des EU-Urheberrechts ist beendet. Mehr als 10.000 Antworten sind eingegangen. Große Bedenken gibt es gegen mögliche Lizenzen für Links und eingebettete Videos.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Soll auch in der französischsprachigen Wikipedia gezeigt werden dürfen: das Atomium in Brüssel (Bild: Accountalive/Lizenz: CC-by-sa 3.0/de)
Soll auch in der französischsprachigen Wikipedia gezeigt werden dürfen: das Atomium in Brüssel Bild: Accountalive/Lizenz: CC-by-sa 3.0/de

Aus mehreren Tausend Antworten auf eine offene Konsultation will die EU-Kommission Vorschläge für eine Urheberrechtsreform ableiten. Am Mittwoch endet die Beratung, für die sich die Kommission seit Anfang Dezember die Beiträge von "Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten" erhofft hatte. Verschiedene Institutionen machten ihre Antworten auf die 80 Fragen(öffnet im neuen Fenster) öffentlich, darunter der IT-Branchenverband Bitkom (öffnet im neuen Fenster) und der Verein Wikimedia Deutschland(öffnet im neuen Fenster) .

Aus den rund 10.500 Antworten will die EU-Kommission zunächst bis zum Juni ein Weißbuch erstellen. Dieses dient als Diskussionsbasis für ein gesetzgeberisches Verfahren, das in einer neuen Richtlinie oder gar einer Verordnung münden könnte. Wann die Reform in Kraft treten könnte, ist aber völlig offen. Dass eine Reform erforderlich ist und sinnvoll wäre, fordern sowohl der Bitkom als auch Wikimedia. Während sich die Antworten der beiden Institutionen in manchen Punkten ähneln, finden sich auch deutliche Unterschiede.

Linkverbote bedrohen "Grundstruktur des Internets"

Einhellig wird dabei der Gedanke zurückgewiesen, wonach "das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Gegenstand führt" , die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern könnte (Frage 11). Dies würde nach Ansicht von Wikimedia die "Grundstruktur des Internets zerstören" und hätte laut Bitkom "schwere und unabsehbare soziale und wirtschaftliche Konsequenzen" und würde die freie Meinungsäußerung ernsthaft untergraben.

Im Gegensatz zur Verwertungsgesellschaft Gema sieht die IT-Wirtschaft auch im Einbetten von Videos keine Handlung, die das Urheberrecht berührt. "Das Einbetten von Inhalten über einen Link stellt weder eine Übertragung oder Weiterverbreitung dar noch wird das Werk an eine 'neue Öffentlichkeit' weitergegeben. Der Link-Provider hat zudem keine Kontrolle über die Verfügbarkeit des verlinkten Inhalts" , heißt es in der Stellungnahme. Daher würden durch das Einbetten und Hotlinking(öffnet im neuen Fenster) von Inhalten nicht die Rechte von Urhebern berührt. Der Fall Redtube zeige, "wie fatal es wäre, das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren" , schreibt Bitkom in einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) .

Gema fordert Lizenz für eingebettete Videos

Die Gema ist da anderer Ansicht: "Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden" , hatte die Gesellschaft auf Anfrage von Golem.de mitgeteilt. Diese Frage ist bereits Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen solchen Fall schon im vergangenen Jahr zur Klärung vorgelegt(öffnet im neuen Fenster) .

In einem ähnlich gelagerten Verfahren war für den EuGH entscheidend , dass mit der Verlinkung kein neues Publikum erreicht wird. Für den EuGH bedeuten Links zwar die "Handlung der Wiedergabe" eines Werks, in der Regel jedoch keine "öffentliche Wiedergabe" , für die laut Artikel 3 der EU-Richtlinie 2001/29(öffnet im neuen Fenster) die Zustimmung des Urhebers erforderlich ist. Die EU könnte die gängige Praxis mit der Reform übernehmen, aber auch neue Regeln vorgeben.

Reform kann noch Jahre dauern

Angesichts solcher Rechtsstreitigkeiten fordert der Bitkom mehr Klarheit darüber, wie die Zugänglichmachung von Werken europaweit geregelt ist. Für Wikimedia ist es beispielsweise unverständlich, warum die sogenannte Panoramafreiheit für Gebäude in Deutschland gilt, in Ländern wie Frankreich und Belgien hingegen nicht. So könne das Atomium in Brüssel zwar in der englischsprachigen Wikipedia(öffnet im neuen Fenster) abgebildet werden, jedoch nicht in der französischsprachigen(öffnet im neuen Fenster) . Umfangreiche Kritik äußert die IT-Branche am System der urheberrechtlichen Abgaben auf Geräte und Speichermedien. "Besonders in Deutschland weist das System schwere Mängel auf und funktioniert überhaupt nicht" , heißt in der Stellungnahme. "Das derzeitige Abgabensystem passt nicht mehr in die digitale Welt" , sagte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder laut Pressemitteilung. "Die Geräteabgabe muss durch effektivere Modelle ersetzt werden. Dazu sollte die EU-Kommission im geplanten Whitepaper konkrete Vorschläge machen."

Auf die EU wartet offenbar reichlich Arbeit, um das Urheberrecht zu reformieren. Noch ist aber unklar, ob die Kommission mit einer neuen Richtlinie nur Vorgaben machen will, die die 28 Mitgliedstaaten dann in nationales Recht umsetzen. Möglich ist auch eine Verordnung, die von den Ländern dann eins zu eins übernommen werden müsste. Kerstin Jorna, Direktorin für geistiges Eigentum in der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission, verwies jüngst in einem Pressegespräch in Berlin auf die zahlreichen Nachteile, die mit einer Richtlinie verbunden wären. Schließlich soll es bei der Reform darum gehen, den Rechteinhabern und Nutzern europaweit klare Regeln zu geben. Allerdings sei noch keine Entscheidung gefallen, ob nun eine Verordnung in Angriff genommen werden soll, sagte Jorna. Wie das Beispiel der umstrittenen EU-Datenschutzverordnung zeigt, sind langwierige Verhandlungen und harte Lobbykämpfe zu erwarten. Es kann noch etliche Jahre dauern, bis das Atomium auch in der französischen Wikipedia gezeigt werden darf.

Nachtrag vom 6. März 2014, 10:00 Uhr

Wir haben die Zahl der eingegangenen Antworten aktualisiert. Bis zum Mittag des 5. März 2014 seien 10.500 Beiträge eingegangen, teilte die EU-Kommission auf Anfrage von Golem.de mit.


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