Wettbewerbszentrale klagt 24.000 Euro Vetragsstrafe ein. Das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt) hat die Gebrüder Schmidtlein wegen intransparenter Preisgestaltung zu Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren, darunter Seiten wie sms-heute.de, klingeltoene-heute.de und wohnen-heute.de.