Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Expertengremium sieht Ausweitung von Patentschutz skeptisch

Warnung vor volkswirtschaftlichen Kosten. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie äußert sich in einem neuen Gutachten mit dem Titel " Patentschutz und Innovation(öffnet im neuen Fenster) " skeptisch gegenüber einer Auswertung des Patentschutzes, wie sie von EU-Kommission und Bundesregierung angestrebt werden. Patentschutz sei stets mit volkswirtschaftlichen Kosten durch Wettbewerbseinschränkungen verbunden und seine innovationsfördernde Wirkung keineswegs garantiert, betonen die Experten.
/ Jens Ihlenfeld
23 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Ausdrücklich wird von den Ökonomen vor der Einführung amerikanischer Verhältnisse im europäischen Patentwesen gewarnt. Darüber hinaus wird im Gutachten empfohlen, die "schleichende Ausweitung des Patentsystems" teilweise rückgängig zu machen. Diese habe zu "Fehlentwicklungen" geführt, die von den Experten am "Wachstum der Patentanmeldungen und –erteilungen bei gleichzeitig relativ geringem Zuwachs der [Forschungs – und Entwicklungs]-Aufwendungen" , an der "sinkenden Qualität der Patentanmeldungen" und an einer "immer stärker werdenden Vernetzung von Patentrechten, die zu so genannten Patentdickichten führt" , festgemacht werden. Zudem sei ein "Nachlassen der Qualitätskontrolle durch die Einspruchsmechanismen an den Patentämtern" zu beklagen.

Die gegenwärtig von verschiedenen Wirtschaftsverbänden geforderte und von der deutschen und europäischen Politik unterstützte Harmonisierung des europäischen Patentwesen durch die Unterzeichnung und Ratifizierung des " Londoner Protokolls und das Europäische Patentstreitübereinkommen (EPLA) " findet bei den Experten keinen großen Zuspruch. Sie erwarten durch die in den Abkommen vorgesehenen Kostenreduzierungen für Patentierung und Durchsetzung von Patentrechten eine spürbar erhöhte "Nachfrage nach Schutzrechten" . Um zu verhindern, dass dabei "fragwürdige Ausschlussrechte" geschaffen würden, "die nur geringe oder keine Anreizwirkung für Innovationen entfalten, gleichzeitig den Wettbewerb aber einschränken" , müsse der Prüfungsprozess bei den Patentämtern effizient gestaltet werden.

Eine klare Warnung an die europäischen und deutschen Gesetzgeber wird im Hinblick auf den Kern des Patentrechts, die Schaffung von Innovationsanreizen, ausgesprochen. Keinesfalls dürfe "das Patentsystem [...] in ein Instrument des allgemeinen Investitionsschutzes umfunktioniert werden."

Bundeswirtschaftsminister Glos erklärte zu dem Gutachten: "Ich teile die Auffassung, dass Innovation und Produktivitäts­wachstum auf Kreativität und neuen Ideen basiert. Inhabern geistiger Schutzrechte müssen wir daher die wirtschaftliche Auswertung von Innovation ermöglichen, um so Anreize zu setzen, erneut in Innovationen zu investieren. Triviale – durch ein Patentsystem geschützte – Erfindungen sind aber nicht geeignet, Innovation und damit Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Auch können zu stark vernetze Patentgeflechte den Wettbewerb nachhaltig behindern. Unser Ziel muss es daher sein, ein ausgewogenes System des Patentschutzes aufrechtzuerhalten, das ein Gleichgewicht zwischen dem Anreiz für Innovationen und der Teilhabe der Gesellschaft am technologischen Fortschritt schafft." [von Robert A. Gehring]


Relevante Themen