Premiere wird der Himmel streitig gemacht
Das britische Unternehmen argumentiert mit seinen Markenrechten. Der Namenszusatz verletze die eingetragene Marke der Briten. Das Unternehmen hat sich die Marke Sky in Europa für das TV-Geschäft schützen lassen und in anderen Ländern schon erfolgreich vor Gericht verteidigt, so der Spiegel.
Die Entscheidung soll schon am Dienstag, dem 5. Juni 2007 fallen. Diese wird vermutlich gegen Premiere ausfallen, da schon in der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen zu erkennen gewesen sei, dass BSkyB mit seinem Antrag durchkommen wird. Selbst Premiere rechnet angeblich zunächst mit einer Niederlage, will dagegen aber Rechtsmittel einlegen.
Die Argumentation des Pay-TV-Senders, der sich nach der Bezeichnung für eine Erstaufführung taufte: Sky sei ein allgemeiner Begriff und daher trotz eingetragener Marke nicht zu schützen. Sicherheitshalber denkt der Konzern nach Spiegel-Informationen parallel schon über einen neuen Namen nach, denn ein längeres juristisches Hickhack könnte die Vermarktung behindern: Premiere führt derzeit mit Pay-TV-Sendern Gespräche über eine Ausstrahlung auf der Plattform.
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