Bayern stellt Überwachungsdatei für Sex-Straftäter vor

HEADS soll Informationsfluss zwischen Polizei und Bewährungshelfern verbessern

Die bayerische Justizministerin hat ihren Landeskollegen Bayerns Sexualstraftäterdatei HEADS vorgestellt. Die "Haft Entlassenen Auskunfts Datei Sexualstraftäter" soll helfen, rückfallgefährdete Täter besser zu überwachen und damit neue Taten bestmöglich zu verhindern. Ziel der Datei ist, den Informationsfluss zwischen Bewährungshelfern, Polizei und Justiz zu optimieren. Datenschützer sehen die umfangreichen Datensammlungen kritisch.

Artikel veröffentlicht am , yg

Dazu hat das Polizeipräsidium München eine große Datenbank mit Täterdossiers angelegt. Jedes Dossier enthält Informationen darüber, wer mit welcher Haftstrafe nach welcher Tat aus welcher Anstalt entlassen wurde, wo der aktuelle Wohnsitz des Täters ist, wie er sich während der Haft betragen hat, welche therapeutischen Maßnahmen ihm auferlegt wurden und ob es Verstöße gegen die ihm auferlegten Auflagen gegeben hat.

Die Daten werden zentral im Polizeipräsidium München gesammelt, Profiler beurteilen anhand der Aussagen von Justiz, Beamten der Justizvollzugsanstalten und Bewährungshelfern das Rückfallgefährundungspotenzial. Je nachdem, wie hoch das Risiko eingeschätzt wird, werden entsprechende Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle ergriffen.

Die Datenbank spuckt auf Knopfdruck ein Druckschema aus, das ein wenig an einen Lebenslauf in einer Bewerbung erinnert. Es liefert einen Schnellüberblick über alle relevanten Informationen zu einem Täter. Weiterführende Daten sind mit dieser Übersicht verknüpft. So werden beispielsweise sämtliche Dossiers, die im Rahmen der Verurteilung angelegt wurden, als pdf-Dokumente eingescannt und mit dem Datensatz eines jeden Täters verbunden.

Zieht ein Täter nun von München nach Nürnberg, können die Daten an die für den neuen Wohnort zuständige Polizeidienststelle übergeben werden, dies soll mit HEADS sehr viel schneller als bisher auf elektronischem Wege geschehen.

Problematisch ist derzeit noch die Weitergabe der Informationen an andere Bundesländer. Da derzeit nur Bayern ein derartiges System aufgebaut hat, gestaltet sich eine bundesweite Vernetzung und damit Beobachtung der betroffenen Fälle noch ein wenig schwierig. Doch die anderen Bundesländer sind interessiert, Justizminister aus sieben Ländern haben sich das Konzept in München von Dr. Beate Merk, der bayerischen Justizministerin, vorstellen lassen.

Neben der besseren Kontrolle rückfallgefährdeter Personen soll die Datei auch zur Aufklärung von Straftaten dienen: Die Datensätze lassen sich nämlich mit einer Geo-Lokalisierung koppeln. Sobald eine neue Straftat gemeldet wird, kann der ermittelnde Polizeibeamte in der Datenbank nachschauen, ob sich in der Region, in der sich die Tat ereignet hat, ein bereits verurteilter Täter mit einem bestimmten Profil aufhält, beispielsweise weil er dort wohnt.

Schreibrechte für die Datenbank haben derzeit nur 15 Mitarbeiter in der Zentralstelle in München, Leserechte haben etwa 130 Mitarbeiter in den einzelnen Polizeipräsidien in ganz Bayern.

Die Datenbank ist seit 1. Oktober 2006 aktiv, bislang sind 280 Fälle eingetragen, darunter 120 Straftäter, die seit Oktober 2006 entlassen wurden und 160 Straftäter, die vor Oktober 2006 freikamen. Bis Ende 2007 rechnet die Polizei mit etwa 800 hinterlegten Datensätzen.

Deutliche Gefahren sieht der Datenschutz auf Grund der umfangreichen Datensammlungen, die langfristig gespeichert und gepflegt werden. Karl Michael Betzl, Datenschutzbeauftragter des Landes Bayern: ""Nicht nur Menschen können Vorurteile haben, sondern auch Computer. Letztere sind dazu noch besonders uneinsichtig".

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Mitdenker 10. Dez 2012

1. Mir ist ein Fall bekannt, dass ein wegen einer angeblich begangenen Beziehungstat...

Gastlpzg 23. Aug 2008

Das kann ja wohl nicht wahr sein! Damit Verurteilte (Sexual) Straftäter wieder auf...

ThadMiller 23. Mai 2007

Wohl in der Farbenlehre nicht aufgepaßt. Aber ich weiß was du meinst.

Captain 22. Mai 2007

Das Problem bei der Sache ist, das es in diesem Land sehr schnell nach unten ausgeweitet...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Vision Pro
Apples Mixed-Reality-Taucherbrille kostet 3.500 US-Dollar

Apples erstes Headset kann AR- und VR-Inhalte stufenlos überblenden, hat eine Hand- und Augensteuerung und einen externen Akku.

Vision Pro: Apples Mixed-Reality-Taucherbrille kostet 3.500 US-Dollar
Artikel
  1. iOS 17: Apples iOS 17 bekommt Nachttischmodus und smarte Funktionen
    iOS 17
    Apples iOS 17 bekommt Nachttischmodus und smarte Funktionen

    Apples neues iOS 17 bringt Verbesserungen für Basis-Apps wie Telefon oder Facetime und bringt einen Weckermodus für den Nachttisch.

  2. Macbook Air 15: Apple bringt das Macbook Air in groß
    Macbook Air 15
    Apple bringt das Macbook Air in groß

    Mit 15,3-Zoll-Panel soll das Macbook Air 15 mehr Platz auf dem Desktop haben. Außerdem senkt Apple das 13-Zoll-Modell im Preis.

  3. KI-Texte erkennen: Wer hat's geschrieben, Mensch oder Maschine?
    KI-Texte erkennen
    Wer hat's geschrieben, Mensch oder Maschine?

    Modelle wie ChatGPT sind so gut, dass sich KI- und Menschen-Texte kaum unterscheiden lassen. Forscher arbeiten nun an Verfahren, die sich nicht täuschen lassen.
    Ein Deep Dive von Andreas Meier

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • PS5 inkl. GoW Ragnarök oder CoD MW2 549€ • MSI RTX 4070 Ti 999€ • Gigabyte 43" 4K UHD 144 Hz 717€ • Amazon FireTV Smart-TVs bis -32% • MindStar: AMD Ryzen 7 5800X3D 285€, PowerColor RX 7900 XTX Hellhound 989€ • SanDisk Ultra NVMe 1TB 39,99€ • Samsung 980 1TB 45€ [Werbung]
    •  /