Musikindustrie gegen StayTuned
Das Music-On-Demand-Angebot von StayTuned sei nicht mit Radiosendern vergleichbar und deshalb ohne den Erwerb der erforderlichen Lizenzen illegal, entschied nun das Landgericht Hamburg (Geschäftsnr. 308 O 791/06), das vermelden die Deutschen Phonoverbände. StayTuned tarne sich als Radiosender, indem die Nutzer ihr Programm (On-Demand) mit eigenen Play- und Favoritenlisten selbst zusammenstellen können, so der Vorwurf.
Die Phonoverbände verweisen zudem auf mehrere gerichtliche Entscheidungen des Land- und Oberlandesgerichts Hamburg gegen die unrechtmäßige Nutzung von Musiktiteln durch StayTuned. Dennoch halte das Unternehmen an seiner illegalen Praxis fest und sei nun wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung verurteilt worden.
"Bei der On-Demand-Nutzung handelt es sich um eine eigenständige Nutzungsart, so dass es einer speziellen vertraglichen Regelung bei der Nutzungsrechteinräumung bedarf", zitieren die Phonoverbände aus der Urteilsbegründung des LG Hamburg. Somit könne sich StayTuned nicht auf das so genannte Sendeprivileg für Radiosender berufen, das es diesen erlaubt, ohne spezielle Genehmigung ein einmal veröffentlichtes Musikstück zu spielen, solange dafür die entsprechende Vergütung abgeführt wird.
Auch die von StayTuned angebotenen Leih-Downloads sind der Musikindustrie ein Dorn um Auge: "Leih-Downloads sind eine Erfindung von StayTuned und absoluter Quatsch. Der Verbraucher wird hier bewusst in die Irre geführt", meint Michael Haentjes, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Dass StayTuned noch immer online ist, ist für Haentjes "ein Skandal". Unter Verweis auf Strafanzeigen gegen den Betreiber sagt er: "Wir gehen davon aus, dass in Kürze Anklage erhoben wird".
Nachtrag vom 24. Mai 2007, 13:30 Uhr:
StayTuned weist die Vorwürfe der Phonoverbände zurück, das Unternehmen führe die erforderlichen Lizenzgebühren an die GEMA ab. Auch seien die "Leih-Downloads" keine Erfindung von StayTuned, sondern würden auch bei anderen Diensten wie z.B. Napster angeboten und wie auch Napster nutzt StayTuned Microsofts DRM-System.
Bei dem von den Phonoverbänden angeführten Urteil des LG Hamburg handle es sich um eine einstweilige Verfügung bei der es um ein einziges Album gehe, so StayTuned. Gegen diese Entscheidung laufe zudem eine Berufung.
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