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Bundesnetzagentur: Kleine Fortschritte in Sachen VDSL

Konkurrenz der Telekom soll Zugang zu Kabelkanälen erhalten. Die Bundesnetzagentur nähert sich langsam einer Regulierungsverfügung, mit der die Deutschen Telekom dazu verpflichtet werden soll, Wettbewerbern den Zugang zu ihren Kabelkanälen zwischen den Kabelverzweigern (KVz) und den Hauptverteilern (HVt) zu gewähren. Damit sollen auch die Konkurrenten der Telekom VDSL anbieten können.
/ Jens Ihlenfeld
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Auf dem Weg zu einer Regulierungsverfügung gegenüber der Telekom für den Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) hat die Bundesnetzagentur jetzt der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten die Entwürfe einer Festlegung zur Marktdefinition und Marktanalyse sowie einer entsprechenden Regulierungsverfügung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, die Marktverhältnisse und die einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegten Verpflichtungen alle zwei Jahre zu überprüfen.

Dabei entspricht der Entwurf der Marktdefinition und Marktanalyse den bisherigen Festlegungen der Bundesnetzagentur. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Telekom im Bereich der TAL nach wie vor über beträchtliche Marktmacht verfügt. Daraus folgt die Verpflichtung der Telekom, ihren Wettbewerbern den Zugang zu Kabelkanälen zwischen den Kabelverzweigern (KVz) und den Hauptverteilern (HVt) zu gewähren. Für den Ausnahmefall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen nicht möglich ist, sieht die Regulierungsverfügung den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen vor.

Damit will die Bundesnetzagentur den Wettbewerbern die Möglichkeit eröffnen, eigene glasfaserbasierte Infrastrukturen an die TAL der Telekom anzubinden: "Damit werden für Wettbewerber die gleichen Ausgangsvoraussetzungen geschaffen wie für die Telekom, die im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus glasfaserbasierte Infrastrukturen aufgebaut hat oder plant. Wettbewerber werden in die Lage versetzt, selbst Geld in die Hand zu nehmen und eigene Anschlussnetze für breitbandige Nutzungen aufzubauen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Die Behörde begründet die geplanten Maßnahmen damit, dass nur durch die Mitbenutzung der Leerrohre der Telekom, die ja nicht komplett neu verlegt wurden, sondern vor dem VDSL-Ausbau schon weitgehend vorhanden waren, eine realistische und zeitnahe Netzausbauplanung möglich ist.


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