Innenminister: USK ungeeignet, um Killerspiele einzustufen
Lediglich Nordrhein-Westfalen sei noch skeptisch, was ein Verbot von Killerspielen angehe, so Uwe Schünemann gegenüber der Berliner Zeitung(öffnet im neuen Fenster) . "Wir sehen eine Notwendigkeit, dass der Artikel 131 Strafgesetzbuch, mit dem Gewaltdarstellungen verboten werden, verschärft wird. Ich denke, wir könnten uns hier auch mit der großen Koalition einigen" , wird der Innenminister weiter zitiert.
Dabei gehe es nicht um ein "absolutes Verbot von Computerspielen" , dies hält auch Schünemann für "absurd" , sondern ein "Herstellungs- und Vertriebsverbot für absolut menschenunwürdige Spiele, bei denen schon in der Spielanleitung steht, dass der Gegner ganz langsam in den Tod getrieben werden soll." Entsprechende Forderungen kamen bereits in der Vergangenheit vor allem aus Niedersachsen und Bayern, die auch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht haben.
Dass ein Verbot vermutlich wenig hilft, da die Spiele auch über das Internet verfügbar sind, lässt Schünemann nicht gelten: "So könnte man auch gegen die Bestrafung von Kinderpornografie argumentieren."
Die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) hält Niedersachsens Innenminister "in keiner Weise dafür geeignet, Killerspiele altersgerecht einzuordnen. 60 Prozent der Spiele sind völlig falsch eingestuft." Dabei bezieht sich Schünemann vermutlich auf eine umstrittene Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) um Professor Christian Pfeiffer, einst Justizminister in Niedersachsen. Darin wurde eine nicht zufällige Stichprobe von 72 Spielen aus knapp 17.000 von der USK geprüften Spielen untersucht und das KFN kam zu der Einschätzung, dass von den 62 mit USK-Alterskennzeichen versehenen Spielen nur 22 (35,5 Prozent) angemessen eingestuft wurden. Bei 17 (27,4 Prozent) hat das KFN Zweifel an der Alterseinstufung und bei 23 (37,1 Prozent) halten die Forscher die Einschätzung der USK für nicht angemessen.
Allerdings sind sich die Autoren der Studie im Hinblick auf die Konsequenzen aus ihrer Untersuchung uneinig, ganz besonders was das strafrechtliche Verbot von "Killerspielen" angeht: Während Prof. Pfeiffer es für richtig hält, hier eine gesonderte strafrechtliche Verbotsnorm ins Auge zu fassen, sprachen sich die übrigen vier Autoren der Studie – Theresia Höynck, Thomas Mößle, Matthias Kleimann und Florian Rehbein – dagegen aus.
Ungeachtet dessen will Innenminister Schünemann die von Jugendschützern gelobte Selbstkontrolle der Spielehersteller durch eine "Bundesanstalt für Jugendmedienschutz" ablösen. Schünemann schränkt aber ein, dass es "aus verfassungsrechtlichen Gründen" wohl nicht möglich ist, "dass nur staatliche Stellen über eine Indizierung entscheiden" . Das würde bedeuten, dass Spiele einer Zensur unterliegen, bevor sie auf den Markt kommen. Daher sei eine Mitarbeit der Unterhaltungssoftware-Industrie notwendig.
Allerdings wird schon heute die gutachterliche Entscheidung der USK nur durch die Unterschrift des ständigen Vertreters der Obersten Landesbehörden zum Verwaltungsakt und jedes einzelne Bundesland behält weiter ein Appelationsrecht gegen jede einzelne Altersfreigabe. Daneben gibt es weiterhin die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), die Spiele indizieren kann, sofern sie von der USK keine Einstufung erhalten.
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) sieht in dem Vorschlag von Bayerns Innenminister Günther Beckstein, der auch von Uwe Schünemann unterstützt wird, einen rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte der Produzenten und einen möglichen Verstoß gegen das Zensurverbot des Grundgesetzes.
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