Gebrüder Schmidtlein verurteilt
Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein Urteil gegen die Schmidtleins. Die Selbstkontroll-Institution der Wirtschaft will so den seriösen Online-Handel stärken.
Das LG Darmstadt hat die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000 Euro verurteilt (Urteil vom 8. Mai 2007, Az. 12 O 532/06), noch ist dies allerdings nicht rechtskräftig.
Die Schmidtleins boten auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Trotz Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale und Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe von 2.000 Euro je Verstoß verbunden war, sei das Unternehmen wiederholt mit unlauteren Angeboten aktiv gewesen. Letztendlich konnte die Wettbewerbszentrale die Schmidtlein GbR so erfolgreich auf Zahlung der Vetragsstrafen verklagen.
"Durch derartige undurchsichtige Angebote besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird", erklärt Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Dies bewirke eine Verschiebung des Wettbewerbs zu Lasten der seriösen Anbieter.
Die Wettbewerbszentrale hat darüber hinaus gegen vier weitere Unternehmen auf Grund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht, im Einzelnen sind dies die Internetservice AG (Rotkreuz, Schweiz), die lebensprognose.com betreibt, sowie das in Großbritannien sitzende Unternehmen VitaActive Limited, das hinter den Seiten lebenserwartung.de und iq-fight.de steckt, Genealogie Limited mit genealogie.de und Netcontent Limited unter anderem mit routenplaner-server.com, kochrezepte-server.com und grafik-archiv.com. Auch bei diesen Anbietern sei für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle, meint die Wettbewerbszentrale.
Wer weitere zweifelhafte Angebote findet, kann diese unter Vorlage einer entsprechenden Dokumentation der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vorlegen.
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