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LG Hamburg

Ist der "Gebrauchthandel" mit Nutzungsrechten erlaubt?

Eigentum an Dateien ist im Zweifel weniger wert als das an Produkten. Eine Musik-CD oder Film-DVD weiterzuverkaufen ist urheberrechtlich ohne weiteres erlaubt. Was aber, wenn man keinen Silberling erwirbt, sondern nur Nutzungsrechte an Dateien, die man sich selbst herunterlädt oder selbst installiert? Die Ansichten deutscher Gerichte gehen hierzu auseinander.

Gebrauchte Volumenlizenzen: Wiederverkauf rechtmäßig? (Upd.)

usedSoft freut sich über Entscheidung des LG Hamburg. Der Streit um den Wiederverkauf von Softwarelizenzen bekommt wieder einmal neue Impulse, denn nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg sieht sich der Anbieter usedSoft bestätigt: Der Handel mit "gebrauchter" Microsoft-Software sei ohne jede Einschränkung rechtmäßig, interpretiert usedSoft das Urteil. Das Urteil ist allerdings nicht ganz neu und trägt das Datum vom 29. Juni 2006.

Musikindustrie nimmt Eltern ins Visier

Eltern haften als Anschlussinhaber für unerlaubten Dateitausch ihrer Kinder. Die Musikindustrie meldet sich mit einer neuen internationalen Verfolgungswelle gegen Filesharing zu Wort. Im Fokus der Aktion stehen diesmal Eltern, deren Sprösslinge Musik über das Internet tauschen.

Gericht gibt Fusion von Freenet und Mobilcom frei

Gericht hebt Registersperre auf. Das Landgericht Hamburg hat Freenet grünes Licht für die Fusion mit dem Mutterkonzern Mobilcom erteilt. Einige Aktionäre hatten gegen die Entscheidung zur Fusion geklagt, Freenet hatte im Gegenzug ein Freigabeverfahren angestrengt, um die Fusion zu vollziehen.

Zeitdruck für Freenet-Fusion mit Mobilcom nimmt zu

Fusion muss vor möglicher AOL-Deutschland-Übernahme vollzogen sein. Die Mobilcom-Tochter Freenet gerät bei dem Bieterverfahren für AOL Deutschland unter Zeitdruck. Wie der Focus nach eigenen Angaben vom Landgericht Hamburg erfuhr, blockierten immer noch Aktionäre mit Klagen die schon lange geplante Fusion des Internetanbieters Freenet mit dem Mobilfunkanbieter Mobilcom.

Ungeschütztes WLAN kann teuer werden

LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein. Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor. Im konkreten Fall wurde unerlaubt Musik über ein nicht gesichertes WLAN getauscht.

P2P-Software Cybersky-TV startet

Nach Hickhack mit Premiere soll die Software ab heute zum Download bereitstehen. Mit Peer-to-Peer-Technik will Cybersky-TV die Fernsehlandschaft auf den Kopf stellen. Bislang war dem Anbieter TC Unterhaltungselektronik der Vertrieb untersagt, da Premiere eine einstweilige Verfügung gegen das Angebot erwirkt hatte. Zur IFA soll Cybersky-TV nun aber an den Start gehen, da Premiere eine vom Landgericht Hamburg geforderte Sicherheitsleistung von 500.000 Euro zur weiteren Vollstreckung der Verfügung nicht bezahlt habe.

Heise-Urteil: Generelle Vorabkontrolle nein, aber ...

... kontroverse Artikel ziehen erweiterte Pflichten nach sich. So langsam glätten sich die Wogen in Sachen Forenhaftung und Vorabkontrolle, für die das Landgericht Hamburg mit einem umstrittenen Urteil gesorgt hatte. Zwar lehnte das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung des Heise-Verlags in dieser Sache ab, eine Pflicht zur generellen Vorabkontrolle von Forenbeiträgen sieht das Gericht aber nicht.

Foren-Urteil: OLG weist Berufung von Heise zurück

Heise: Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein. Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil gegen den Heise-Verlag für Wirbel gesorgt. Denn das Gericht schreibt Heise als Forenbetreiber eine Haftung für Foren-Beiträge von Nutzern zu, auch wenn der Verlag keine Kenntnis darüber hat. Das Oberlandesgericht Hamburg wies die von Heise beantragte Berufung nun zurück, schränkte aber die Forenhaftung ein.
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Heise-Urteil: Abgemahnter bläst zum Gegenangriff

Negative Feststellungsklage wegen Abmahnung eingereicht. Martin Geuß betreibt das "Supernature-Forum" und wurde in diesem Zusammenhang unter Verweis auf ein nicht rechtskräftiges Urteil gegen den Heise-Verlag abgemahnt. Die Abmahnung wurde mittlerweile zurückgezogen, doch Geuß will es damit nicht auf sich beruhen lassen. Unterstützt durch Spenden strengt er eine negative Feststellungsklage gegen den Abmahner an.

IMHO: Sind Betreiber für Foren-Beiträge verantwortlich?

Meinung zum Foren-Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Heise-Verlag. Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil gegen den Heise-Verlag vom 2. Dezember 2005 (AZ 324 O 721 / 05) für Wirbel gesorgt. Denn das Gericht schreibt Heise als Forenbetreiber eine Haftung für Foren-Beiträge von Nutzern zu. Auch wenn der Verlag keine Kenntnis darüber hat. Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Rechtsstreit: Gehört das Volk der Bildzeitung oder VW?

Umkämpfter Markenname "Volks". Nach einem Bericht des Handelsblattes streiten sich die Internettochter der Bild-Zeitung - Bild.T-Online - und Volkswagen um die Marke "Volks". Nach Angaben des Handelsblattes hat dabei Bild.T-Online vor dem Landgericht Hamburg um Klärung des Markenschutzes gebeten. Dies will das Handelsblatt aus Justizkreisen erfahren haben.

Foren-Abmahnung: Abmahner macht Rückzieher

Forenbetreiber drängt auf bindenden Verzicht der Forderungen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg, das den Heise Verlag anweist, Forenkommentare vorab zu kontrollieren, hat eine Anwaltskanzlei genutzt, um auf dieser Basis Forenbetreiber abzumahnen. Diese wehrten sich und nun ist der Abmahner auf dem Rückzug.

Forenbetreiber unter Berufung auf Heise-Urteil abgemahnt

Betreiber wollen Abmahnungen nicht hinnehmen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg, das den Heise Verlag anweist, Forenkommentare vorab zu kontrollieren, fällt offenbar auf fruchtbaren Boden. Eine Kanzlei mahnte jetzt Forenbetreiber unter Berufung auf das Urteil ab.

Arvato hat Ärger wegen Musik-Download-Plattform GNAB

Digital World Services erwirkt einstweilige Verfügung. Die Digital World Service AG (DWS) hat am 24. November 2005 vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Arvato Storage Media GmbH und eine weitere Gesellschaft der Bertelsmann-Gruppe erwirkt. Arvato sei damit untersagt worden, vor dem 24. November 2006 Softwareprodukte und -lösungen, die ein sicheres Herunterladen von digitalen Inhalten ermöglichen, durch verbundene Unternehmen vertreiben zu lassen. Dazu zählt laut DWS auch die Download-Plattform GNAB.

Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis?

Einstweilige Verfügung gegen Heise Online zunächst bestätigt. Das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer haben gegen Heise Online eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der es Heise Online verboten ist, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören", berichtet Heise Online selbst. Das Landgericht Hamburg bestätigte demnach jetzt die einstweilige Verfügung und wies den Widerspruch von Heise ab.

ARD berichtet künftig ohne Microsoft-Logo über Wahlen

NDR und Linux-Verband legen Streit bei. Der NDR und der Linux-Verband haben ihre juristische Auseinandersetzung um die Einblendung des Microsoft-Logos trotz ihrer unterschiedlichen Rechtsauffassungen beigelegt. Künftig soll das Logo in der Wahlberichterstattung der ARD nicht mehr eingeblendet werden.

Logostreit: Linux-Verband sieht sich bestätigt

Einstweilige Verfügung nur mangels Dringlichkeit aufgehoben. Die vom Linux-Verband gegen den NDR erwirkte einstweilige Verfügung wurde am 14. Oktober 2005 vom Landgericht Hamburg aufgehoben. Der Linux-Verband sieht die eigene Auffassung dennoch bestätigt. Die Verfügung sei nur mangels Dringlichkeit eingestellt worden.

Logostreit: Einstweilige Verfügung gegen NDR aufgehoben

NDR setzt sich vor dem Landgericht Hamburg zunächst durch. Das Landgericht Hamburg hat die vom Linux-Verband gegen den NDR erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben. Diese hatte dem NDR zunächst untersagt, am Wahlabend das Microsoft-Logo in den Hochrechnungen einzublenden, wurde aber noch vor der Wahl ausgesetzt.

ARD doch mit Microsoft-Logo zur Wahl

NDR legt Einspruch gegen einstweilige Verfügung ein. Nachdem das Landgericht Hamburg am Freitag, dem 16. September 2005, auf Antrag des Linux-Verbandes eine einstweilige Verfügung gegen den für die ARD-Wahlberichterstattung verantwortlichen NDR erlassen hat, hat dieser noch am gleichen Tag Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Zur Bundestagswahl am Sonntag wird in den Grafiken der Wahlberichterstattung demnach wohl weiterhin ein Microsoft-Logo prangen.

Gericht: ARD-Wahlberichterstattung nur ohne Microsoft-Logo

Linux-Verband erwirkt einstweilige Verfügung gegen den NDR. Im Streit um die Einblendung des Microsoft-Logos in der ARD-Wahlberichterstattung hat der Linux-Verband am heutigen Freitag (16. September 2005) beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den NDR durchgesetzt. Demnach darf der für die ARD-Wahlberichterstattung verantwortliche NDR in den Umfrageergebnissen von infratest dimap das Logo von Microsoft nicht mehr zeigen.

NDR: Wir machen keine Schleichwerbung für Microsoft

Microsoft-Logo als Quellennenung des technischen Dienstleisters. NDR-Sprecher Martin Gartzke weist den Vorwurf des Linux-Verbands zurück, demzufolge die ARD in ihren Grafiken zur Wahlberichterstattung Schleichwerbung für Microsoft mache. Der Verband hatte kritisiert, dass in die Grafiken zur ARD-Wahlberichterstattung das Logo von Microsoft eingebettet ist.

Nutzwerk ließ FFII.org abschalten

Streit zwischen Nutzwerk und FFII.org spitzt sich zu. Seit längerem schwelt ein Streit zwischen der Firma Nutzwerk und dem Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII). Ausgangspunkt ist eine kritische und zuweilen in sehr drastischen Worten gehaltene Berichterstattung des FFII über Nutzwerk. Darin sieht Nutzwerk eine Verleumdung und Diffamierung des eigenen Unternehmens und versuchte seit geraumer Zeit, den FFII dazu zu bewegen, die entsprechenden Inhalte zu entfernen.
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Google benennt auch E-Mail-Domain von Google Mail um (Upd.)

Neue Einladungen für Google Mail in Deutschland ohne gmail.com-Domain. Seit rund 14 Tagen leitet Google deutsche Nutzer beim Besuch der Gmail-Homepage auf die URL mail.google.com weiter und verteilt seit kurzem ohne weitere Ankündigung in Deutschland keine E-Mail-Adressen mehr mit der Domain-Kennung gmail.com. Bestehende Gmail-Adressen deutscher Nutzer sind davon nicht betroffen.

eBay-Spruch: "3...2...1... meins" - Marke schon weg

Unternehmensberater kommt eBay zuvor. Einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" zufolge hat eBay es versäumt, seinen Werbespruch "3...2...1... meins" rechtzeitig als Marke anzumelden. Dem Online-Auktionshaus kam ein Unternehmensberater zuvor, der diesen Spruch als Marke in drei Warenklassen schon im Januar 2004 ins Markenregister eintragen ließ, einen Monat vor eBay.
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Eingangsseite von Gmail alias Google Mail mit neuer Adresse

Deutsche Nutzer werden auf mail.google.com geleitet. Deutsche Nutzer von Google Mail alias Gmail werden ab sofort bei Aufruf der bisherigen Gmail-Eingangsseite gmail.google.com auf die URL mail.google.com weitergeleitet. Damit bereitet sich Google auf die - weiterhin nicht zugestellte - einstweilige Verfügung von Daniel Giersch vor und verbannt die Bezeichnung Gmail aus der Webseitenadresse.

Google: Wir haben keine einstweilige Verfügung erhalten

Suchmaschinenbetreiber weiß nichts von einstweiliger Verfügung wegen Gmail. Der Namenskonflikt zwischen Google und Daniel Giersch um den E-Mail-Dienst Gmail dauert an. Am gestrigen 26. Mai 2005 wurde bekannt, dass Daniel Giersch eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt hatte. Darin hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Google vorläufig deutschen Nutzern keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com anbieten dürfe. Wie Google auf Anfrage von Golem.de mitteilte, hat das Unternehmen bislang keine einstweilige Verfügung erhalten.

Gmail-Namenskonflikt: Einstweilige Verfügung gegen Google

Landgericht Hamburg untersagt Google die Nutzung der E-Mail-Domain gmail.com. In Deutschland erwirkte Daniel Giersch gegen Google eine einstweilige Verfügung, wonach dem Suchmaschinenbetreiber untersagt wird, die Bezeichnung "Gmail" für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Deutschen Nutzern darf Google vorläufig auch keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com zur Verfügung stellen, entschied das Landgericht Hamburg.

Tele2 stoppt aktuelle Werbekampagne der Deutschen Telekom

Einstweilige Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs. Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Telekommunikationsunternehmen Tele2 die gerade gestartete Kampagne zu den neuen Tarifen der T-Com gestoppt. Das Unternehmen ging damit nach eigener Darstellung gegen die Art und Weise vor, wie die Telekom die neuen Tarife etwa auf ihrer Homepage präsentiert.

Gerichte: Link auf ausländische Web-Spielcasinos zulässig

Berufungsurteile erlauben Links auf Glücksspiel im Ausland. In zwei Berufungsurteilen haben das Landgericht München II (Az: 8 S 2980/04) und das Landgericht Deggendorf (Az: 1 S 36/04) entschieden, dass ein Link auf ein ausländisches Internet Spielcasino zulässig ist. In dem einem Fall hatte ein Unternehmensberater auf seiner Homepage eine Linkliste zu Golfplätzen, Veranstaltugnen und zu einem amerikanischen Internetspielcasino eingerichtet. Er wurde daraufhin nach Angaben von Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth von der Schleswig-Holsteinischen Spielbank GmbH abgemahnt.

Google darf weiter AdWord-Werbung mit fremden Namen schalten

Preispiraten-Prozess gegen Google - Klage abgewiesen. Die metaspinner media GmbH, die die Preisvergleichsmaschine Preispiraten.de betreibt, ist in einem Rechtsstreit gegen Google unterlegen. Ein Google-Anzeigekunde hatte über das AdWords-Werbeprogramm der Suchmaschine mit Marken geworben, die der Metaspinner GmbH gehören - die Werbeblöcke verlinkten aber auf seine eigenen Seiten.

Tele2: Günther Jauch bekommt jetzt auch Sauna-Verbot

Tele2 legt im Streit um irreführende Werbung der Telekom nach. Ab sofort darf Günther Jauch im Fernsehen für die Telekom nicht mehr in die Sauna gehen. Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Tele2 eine einstweilige Verfügung gegen die Sauna-Spots der Telekom mit Günther Jauch wegen Irreführung der Fernsehzuschauer erlassen.

Tele2: Telekom betreibt Irreführung der Kunden

Einstweilige Verfügung verbietet Werbespot mit Günther Jauch. Die Badezimmer-Spots der Deutschen Telekom mit TV-Moderator Günther Jauch dürfen im deutschen Fernsehen vorerst nicht mehr ausgestrahlt werden. Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von Tele2 eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wegen der Irreführung von Verbrauchern durch die beiden TV-Spots erlassen.

BGH: Kopplung ISDN-Anschluss mit Internetzugang bedenklich

Deutsche Telekom im Kreuzfeuer. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es kartellrechtlich bedenklich, wenn die Deutsche Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse dazu nutzt, um mit Hilfe einer gekoppelten Abgabe von ISDN-Anschluss und Internetzugang ihre schon bisher starke Stellung auf dem benachbarten Markt für den Internetzugang auszubauen. AOL hatte gegen die Bündelung von ISDN- und T-Online-Anschlüssen geklagt.

DDoS-Angriff gegen Freemule.net und eMule-Websites

Modifizierter Client von angeblich gehackter Website Eselfilme verantwortlich. Wie auf Freemule.net zu lesen ist, läuft seit dem 17. Februar 2004 eine Distributed-Denial-of-Service-Attacke gegen die Server von Freemule.net, emule-project.net, eMule.de, emuleforum.net und andere eMule-Seiten. Als Quelle des Angriffes konnte eine von Eselfilme verbreitete, modifizierte Version der Filesharing-Software eMule entlarvt werden - pikanterweise ist die administrative Verwalterin von Eselfilme.de eben die Firma, die auch über die Kanzlei Gravenreuth & Syndikus versucht hatte, eMule.de abzumahnen.

Bundesliga-Fußballer um Geld aus Videospielen geprellt?

Stern berichtet über unterschlagene Gelder. Wie das Magazin Stern in seiner Ausgabe vom 1. Oktober 2003 berichtet, haben die internationale Fußballergewerkschaft Fifpro und die deutsche Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV) in den vergangenen drei Jahren heimlich 539.000 US-Dollar aus Lizenzgebühren für digitale Fußballspiele kassiert, die eigentlich den Spielern zustanden.
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GameStar: Mogelei bei Spieletests?

Zuxxez erwirkt einstweilige Verfügung. Die Redakteure der GameStar haben einen Spieletest veröffentlicht, ohne das betreffende Spiel in fertiger Version überhaupt zu besitzen - behauptet zumindest die Zuxxez Entertainment AG. Zuxxez reagierte darauf und beantragte nach eigenen Angaben unmittelbar nach Erscheinen der Zeitschrift beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, so dass der Test in dieser Fassung nun nicht mehr verbreitet werden darf.

Will Telekom Handy-Billigtarif von E-Plus stoppen?

Einstweilige Verfügungen en masse. Der neue Handy-Tarif der Mobilfunkfirma E-Plus, bei dem Kunden für nur drei Cent bundesweit ins Festnetz telefonieren können, hat beim Marktführer Deutsche Telekom offenbar für mehr Aufregung gesorgt, als das Unternehmen offiziell zugeben will, schreibt der Focus.

Klage von handy.de gegen handy.com abgewiesen

Keine Verwechslungsgefahr zwischen handy.de und handy.com. Im Markenrechtsstreit "handy.de ./. handy.com" musste die Bertelsmann-Tochter handy.de im Hauptsacheverfahren eine Schlappe einstecken. Die Kammer für Handelssachen des Langerichts Hamburg wies die Klage mit Urteil vom 21. Februar 2003 ab, die beiden Marken seien nicht verwechslungsgefährdet.

Gütliche Einigung zwischen heise online und PC-Welt

Heise zieht Fälschungsvorwurf gegen PC-Welt zurück. Im Streit um manipulierte Messprotokolle, auf die sich die Zeitschrift PC-Welt bei der Beurteilung des "Volks-PC I" berufen hatte, hat sich der Heise Zeitschriften Verlag mit dem IDG Magazine Verlag in der mündlichen Verhandlung gütlich geeinigt.

Carlsen erwirkt einstweilige Verfügung gegen Amazon.de

Verlag wirft Amazon unzulässige Werbung mit irreführenden Preisnachlässen vor. Der Carlsen Verlag hat eine einstweilige Verfügung gegen Amazon.de erwirkt, welche dem Versandbuchhändler untersagt, sich durch ein irreführendes Angebot von Preisnachlässen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Gegenstand der Auseinandersetzung war das Angebot der englischsprachigen Ausgabe des fünften Harry-Potter-Bandes auf der Website von Amazon.de.

Zuschlag! - eBay verklagt bhv

Auktionsmanager soll Chancengleichheit in der Bietergemeinschaft gefährden. Der Auktionsmanager "Zuschlag!" ist Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Online-Marktplatz eBay und dem Kaarster Software Verlag bhv. Mit der beim Landgericht Hamburg erwirkten einstweiligen Verfügung ist bhv ab sofort bis auf weiteres das Bewerben und der Vertrieb der Software untersagt.

PC-Welt erwirkt einstweilige Verfügung gegen Heise

PC-Welt wehrt sich gegen Vorwurf der Fälschung von Prüfprotokollen. Die Computerzeitschrift PC-Welt aus der IDG Magazine Verlag GmbH hat rechtliche Schritte gegen die Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG in Hannover eingeleitet. Hintergrund ist der Streit um die Darstellung der überhöhten Strahlungswerte des "Volks-PC", den der Lebensmittel-Discounter Plus und das Online-Portal Bild.T-Online.de im Oktober 2002 angeboten hatten.

4MBO: Volks-PC noch immer gesetzeskonform

Hersteller widerspricht gegenteiligen Behauptungen der PC-Welt. 4MBO, Hersteller des so genannten Volks-PCs, weist die jüngste Presseerklärung des Computermagazins PC-Welt zurück und verwehrt sich dagegen, dass der PC "in reißerischem Stil als 'strahlend' vorgeführt wird".

Streit zwischen EA und Ascaron eskaliert

Ascaron soll Spielerdaten aus EA-Spiel kopiert haben. Der Spielepublisher Electronic Arts (EA) ist mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Ascaron am heutigen Freitag vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Beide Unternehmen einigten sich auf einen Vergleich, dennoch scheint der Streit zwischen den beiden Unternehmen zu eskalieren.

PC-Welt strahlt: Einstweilige Verfügung außer Kraft (Update)

PC-Welt erwägt rechtliche Schritte gegen die c't. Der von Plus, bild.t-Online.de und 4MBO angebotene "Volks-PC" überschreite die zulässigen Strahlenwerte und trage damit das zum Vertrieb nötige CE-Kennzeichen zu Unrecht, das zumindest behauptete das Computer-Magazin PC-Welt. Auf Grund einer einstweiligen Verfügung seitens 4MBO hatte man diese Behauptung nicht weiter verbreiten dürfen, das Hamburger Landgericht hob die Verfügung insofern wieder auf.

Neue Episode im Streit um "strahlenden" Volks-PC

4MBO erwirkt einstweilige Verfügung gegen PC-Welt. Im Streit um möglicherweise zu hohe Strahlenwerte des Volks-PCs von Plus, 4MBO und Bild hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag, den 31. Oktober 2002, eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Computer-Magazin darf demnach "bis auf weiteres diverse Behauptungen über die Strahlenwerte des von 4MBO hergestellten und durch die Handelskette Plus und bild.t-online.de vertriebenen so genannten "Volks-PC" nicht mehr verbreiten", so die PC-Welt auf ihrer Homepage.

Bannerwerbung macht private zu gewerblichen Websites

LG Frankfurt mit neuem Urteil zum Markenrecht. Eine Markenverletzung gleich welcher Art kann nur dann vorliegen, wenn das betreffende Kennzeichen "im geschäftlichen Verkehr" verwendet wurde. Eine (bezahlte) Bannerwerbung kann nach einem Spruch (Az. 2 - 06 O 212/01) des Landgerichts Frankfurt am Main daher für eine "private" Homepage zu einer kritischen und teueren Falle werden.

Freedom for Links e.V. verliert Meta-Tag-Prozess

Gravenreuth und Steinhöfel gewinnen. Der Verein Freedom for Links e.V. (FFL) hat seinen Meta-Tag-Prozess vor dem Landgericht Hamburg verloren. Auf seiner Homepage hatte der Verein auf mindestens 164 von 204 Seiten die Namen "v. Gravenreuth" und "Steinhöfel" als Meta-Tag gesetzt.